1.2.1.3.4.2 |
Neuer Empfänger / Verbrauchsteuernummer / Umsatzsteuer-ID-Nummer (NEW CONSIGNEE) TRADER / TraderID |
Identifikationsnummer des Empfängers |
XML-Abbildung |
Datengruppe: |
ED813F/Body/ChangeOfDestination/DestinationChanged/NewConsigneeTrader |
Datenfeld: |
Traderid |
Datenfeld |
Format: |
an..16 |
Prüfmuster: |
.{1,16} |
Regeln |
Status: |
Bedingtes Datenfeld |
Bedingungen: |
Die Angabe des Datenfeldes erfolgt / ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit einem der Werte |
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„1“ |
(Bestimmungsort - Steuerlager), |
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„2“ |
(Bestimmungsort - Registrierter Empfänger), |
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„3“ |
(Bestimmungsort - registrierter Empfänger im Einzelfall) |
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„4“ |
(Bestimmungsort - Direktlieferung) |
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„9“ |
(Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger) oder |
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„10“ |
(Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall) |
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angegeben wird. |
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Die Angabe des Datenfeldes kann erfolgen, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit dem Wert „6“ (Bestimmungsort - Ausfuhr) angegeben wurde. |
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Die Angabe des Datenfeldes kann erfolgen, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / e-VD / Kopfdaten e-VD / Code Bestimmungsort“ [„BODY / EAD CONTAINER / (HEADER) E-AD E-SAD / Destination Type Code“] in der Nachricht „Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)“ [„E-AD/E-SAD“] (C_EAD_VAL) mit dem Wert |
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„6“ |
(Bestimmungsort - Ausfuhr) |
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angegeben wurde. |
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Anzugeben ist je nach Inhalt des Datenfelds „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] eine der folgenden Kennungen: |
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(1): |
Verbrauchsteuernummer des Lagerinhabers |
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(2): |
Verbrauchsteuernummer des registrierten Empfängers |
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(3): |
Verbrauchsteuernummer des registrierten Empfängers im Einzelfall |
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(4): |
Verbrauchsteuernummer des Lagerinhabers oder des registrierten Empfängers |
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(6): |
Umsatzsteuernummer (optional) |
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(9): |
Verbrauchsteuernummer des zertifizierten Empfängers |
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(10): |
Verbrauchsteuernummer des zertifizierten Empfängers im Einzelfall |
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(11): |
Verbrauchsteuernummer des Lagerinhabers oder Verbrauchsteuernummer des registrierten Empfängers im Einzelfall |
Bemerkungen |
Es ist im Nachrichtenaustausch mit dem Vereinigten Königreich die Verbrauchsteuernummer in Bezug zu Nordirland mit dem Mitgliedstaat „XI“ anzugeben. |
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass der Empfänger für die Verbrauchsteuer-Produktcodes in allen Positionsdaten (e-VD) zugelassen ist, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit einem der Werte |
„2“ |
(Bestimmungsort - Registrierter Empfänger) oder |
„4“ |
(Bestimmungsort - Direktlieferung) |
angegeben wird. |
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass der Empfänger für Direktlieferung zugelassen ist, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit dem Wert |
„4“ |
(Bestimmungsort - Direktlieferung) |
angegeben wird. |
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass der Empfänger im Einzelfall für den Versender zugelassen und registriert ist, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit dem Wert |
„3“ |
(Bestimmungsort - registrierter Empfänger im Einzelfall) |
angegeben wird. |
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass der Empfänger im Einzelfall für die Verbrauchsteuer-Produktcodes in allen Positionsdaten (e-VD) zugelassen ist, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit dem Wert |
„3“ |
(Bestimmungsort - registrierter Empfänger im Einzelfall) |
angegeben wird. |
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass gegenüber den aktuell zum Vorgang gültigen Empfängerdaten entweder die Verbrauchsteuernummer des Empfängers oder zumindest die Verbrauchsteuernummer des Orts der Lieferung geändert wird. |
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist es zulässig, die Verbrauchsteuernummer des Versenders im Falle einer Rücksendung anzugeben. |