EMCS-Verfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Änderung des Bestimmungsorts“ (C_UPD_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  ED813F
Nachrichtenversion: 
   
1.2.1.3.3.1   Sicherheitsleistung / Code Sicherheitsleistender
MOVEMENT GUARANTEE / Guarantor Type Code
Schlüssel des Sicherheitsleistenden
XML-Abbildung
Datengruppe:  ED813F/Body/ChangeOfDestination/DestinationChanged/MovementGuarantee
Datenfeld:  GuarantorTypeCode
Datenfeld
Format:  n..4
Prüfmuster:  [0-9]{1,4}
Codeliste:  A0029
Beschränkung:  Da in Deutschland die gemeinsame Sicherheitsleistung durch mehrere Beteiligte nicht zugelassen ist, ist die Angabe zu diesem Datenfeld auf einen der folgenden Werte aus der Codeliste „A0029“ beschränkt:
„0“    (Keine Sicherheit),
„1“    (Versender),
„2“    (Beförderer),
„3“    (Eigentümer),
„4“    (Empfänger) oder
„5“    (Keine Sicherheit geleistet gem. Artikel 18.4 (b) der RL 2008/118/EG)
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Bemerkungen
Bei innerdeutschen Versandvorgängen kann das Datenfeld mit der nationalen Codelistenergänzung „0“ für „Keine Sicherheit“ belegt werden.
Ist eine „0“ im Datenfeld des innerdeutschen EMCS-Vorgangs eingetragen, darf keine Änderung des Bestimmungsorts auf einen anderen Mitgliedstaat stattfinden.
Die Nachricht „Änderung des Bestimmungsorts“ wird mit einer „Fachlichen Fehlermeldung“ abgewiesen.