EMCS-Verfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Änderung des Bestimmungsorts“ (C_UPD_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  ED813F
Nachrichtenversion: 
   
1.2.1.3.5.2   Ort der Lieferung / Verbrauchsteuernummer / sonstige Nummer
(DELIVERY PLACE) TRADER / TraderID
Identifikationsnummer des Beteiligten
XML-Abbildung
Datengruppe:  ED813F/Body/ChangeOfDestination/DestinationChanged/DeliveryPlaceTrader
Datenfeld:  Traderid
Datenfeld
Format:  an..16
Prüfmuster:  .{1,16}
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Die Angabe des Datenfeldes erfolgt / ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / e-VD / Kopfdaten e-VD / Code Bestimmungsort“ [„BODY / EAD CONTAINER / (HEADER) E-AD E-SAD / Destination Type Code“] in der Nachricht „Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)“ [„E-AD/E-SAD“] (C_EAD_VAL) mit einem der Werte
„1“    (Bestimmungsort - Steuerlager)
„9“    (Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger) oder
„10“    (Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall)
angegeben wurde.
Die Angabe des Datenfeldes erfolgt nicht / ist unzulässig, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / e-VD / Kopfdaten e-VD / Code Bestimmungsort“ [„BODY / EAD CONTAINER / (HEADER) E-AD E-SAD / Destination Type Code“] in der Nachricht „Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)“ [„E-AD/E-SAD“] (C_EAD_VAL) mit einem der Werte
„4“    (Bestimmungsort - Direktlieferung) oder
„11“    (Bestimmungsort - Rückkehr einer Beförderung des steuerrechtlich freien Verkehrs zum Ort der Versendung des Zertifizierten Versenders)
angegeben wurde.
Bemerkungen
Es sind je nach Inhalt des Datenfelds „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] die folgenden Werte anzugeben / angegeben:
(1):    Verbrauchsteuernummer des Steuerlagers
(2):    Umsatzsteuernummer des registrierten Empfängers o.ä. (optional)
(3):    Umsatzsteuernummer des registriertern Empfängers im Einzelfall o.ä. (optional)
(5):    Umsatzsteuernummer der Begünstigten o.ä. (optional)
(9):    Umsatzsteuernummer des zertifizierten Empfängers o.ä. (optional)
(10):    Umsatzsteuernummer des zertifizierten Empfängers im Einzelfall o.ä. (optional)
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass die Verbrauchsteuernummer des Steuerlagers für den neuen Empfänger zugelassen ist, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit dem Wert
„1“    (Bestimmungsort - Steuerlager)
angegeben wird.
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass das Steuerlager für die Verbrauchsteuer-Produktcodes in allen Positionsdaten (e-VD) zugelassen ist, wenn das Datenfeld „Fachlicher Teil / Änderung des Bestimmungsorts / Geänderter Bestimmungsort / Code Bestimmungsort“ [„BODY / CHANGE OF DESTINATION / (DESTINATION) CHANGED / Destination Type Code“] mit dem Wert
„1“    (Bestimmungsort - Steuerlager)
angegeben wird.
Bei der Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts durch den Teilnehmer (Versender) ist darauf zu achten, dass gegenüber den aktuell zum Vorgang gültigen Empfängerdaten entweder die Verbrauchsteuernummer des Empfängers oder zumindest die Verbrauchsteuernummer des Orts der Lieferung geändert wird.
Es ist im Nachrichtenaustausch mit dem Vereinigten Königreich die Verbrauchsteuernummer in Bezug zu Nordirland mit dem Mitgliedstaat „XI“ anzugeben.
Es ist im Nachrichtenaustausch mit dem Vereinigten Königreich die Verbrauchsteuernummer im Einzelfall in Bezug zu Nordirland mit dem Mitgliedstaat „XI“ anzugeben.