Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
53   Kriterien zu rückwirkenden und nachträglichen Anmeldearten
Die irrtümlich mit dem Wechsel von AES 2.4 auf AES 3.0 gelockerten Kriterien zur Angabe von Informationen bei rückwirkenden/nachträglichen Anmeldungen werden korrigiert.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen
Neben den explizit genannten inhaltlichen Anpassungen wurde an diversen Stellen die Wortwahl in beschreibenden Texten von „nachträglich“ auf „rückwirkend“ korrigiert oder ergänzt.
53.1   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datenfeld „KOPF / Maßgebliches Datum
Korrektur der Bemerkung zu Art. 337 Abs. 1 UZK-IA.
Tausch der Reihenfolge von dritter und vierter Bemerkung.
Datenfeld „KOPF / Datum des Ausgangs
Korrektur des Existenzkriteriums.
Datengruppe „TATSÄCHLICHE AUSGANGSZOLLSTELLE
Korrektur des Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / VORPAPIER
Korrektur des Existenzkriteriums zur Buchführungsunterlage „9DFE“.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig
Ersetzung des Existenzkriteriums zu Anmeldungen im Nachhinein durch eine im Ergebnis äquivalente Fassung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze
Ersetzung des Existenzkriteriums zu Anmeldungen im Nachhinein durch eine im Ergebnis äquivalente Fassung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG
Erweiterung des Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER
Wegfall des obsoleten zweiten Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / AKTIVE VEREDELUNG
Wegfall des obsoleten zweiten Existenzkriteriums.