Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
59   Freistellung der nicht notwendigen Angabe des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels
Während die Angabe des Beförderungsmittels in der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) freigestellt war und ist, soweit nicht notwendig, wurde eine Nachmeldung in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) untersagt. Diese Uneinheitlichkeit ist bereinigt.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
59.1   Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / GRENZÜBERSCHREITENDES AKTIVES BEFÖRDERUNGSMITTEL
Korrektur des Existenzkriteriums.