Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
26   Übergangsregel für Container
Für die Verwendung von Containern nebst Kennzeichen bedarf es einer zusätzlichen Übergangsregelung, um den internationalen Nachrichtenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten in ECS-Phase 2 korrekt abdecken zu können.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
26.1   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator
Ergänzung eines Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG
Ergänzung eines Existenzkriteriums.