Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPRF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.27.12.7   SENDUNG / BEFÖRDERER
CONSIGNMENT / CARRIER
Beförderer ist grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist. Ausnahmen hiervon gelten für den kombinierten Verkehr sowie im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung.
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPRF
GoodsShipment
Consignment
Element:  Carrier
Datengruppe
Kardinalität:  1
Regeln
Status:  Bedingte Datengruppe
Bedingungen:  Die Angabe der Datengruppe erfolgt ausschließlich, wenn die Datengruppe „BEFÖRDERER“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) angegeben wurde.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 13 12 000 000