Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEZXDC Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.18.5.4.4   UNTERLAGE / Referenznummer
SUPPORTING DOCUMENT / Reference number
Ordnungsmerkmal der vorgelegten Unterlage
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEZXDC
GoodsShipment
GoodsItem
SupportingDocument
Element:  referenceNumber
Datenfeld
Format:  an..35
an..70
Prüfmuster:  .{1,35}
.{1,70}
Beschränkung:  Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Zeichen noch beschränkt.
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „1“ angegeben wird, gilt:
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) der korrespondierenden Unterlage angegeben wurde.
Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „0“ angegeben wird, gilt:
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) der korrespondierenden Unterlage angegeben wurde.
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) der korrespondierenden Unterlage zwar nicht angegeben wurde, jedoch bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0922 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „R“ ausgewiesen ist.
•   Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) der korrespondierenden Unterlage nicht angegeben wurde und bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0922 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „N“ ausgewiesen ist.
Prüfungen:  Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „1“ angegeben wird, gilt:
•   Das Ordnungsmerkmal muss mit dem Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) der korrespondierenden Unterlage übereinstimmen.
Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „0“ angegeben wird, gilt:
•   Das Ordnungsmerkmal muss mit dem Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) der korrespondierenden Unterlage übereinstimmen, sofern dieses angegeben wurde.
Bemerkungen
Über die Existenzkriterien hinaus müssen bei einer angefragten, aber nicht vorher angemeldeten Unterlage etwaige typspezifische Prüfkriterien der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) beachtet werden.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 03 001 000