1.26.13.18.7 |
UNTERLAGE / Detail SUPPORTING DOCUMENT / Detail |
Detailangaben zu einer vorlegbaren Unterlage |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF GoodsShipment GoodsItem SupportingDocument |
Element: |
detail |
Datenfeld |
Format: |
an..12 |
Prüfmuster: |
.{1,12} |
Regeln |
Status: |
Bedingtes Datenfeld |
Bedingungen: |
Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0922 die Detaillierung zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „R“ ausgewiesen ist. |
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Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0922 die Detaillierung zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „N“ ausgewiesen ist. |
Prüfungen: |
Die Verwendung eines Wertes aus Codeliste A0135 ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „8GGX“ angegeben wird. |
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Die Verwendung eines der Werte „1B118“, „2B350d“, „2B350g“ oder „2B350i“ ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „X071+A14“ angegeben werden. |
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Die Verwendung des Wertes „0017h“ ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „3LLC+A18“ angegeben werden. |
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Die Verwendung des Wertes „2D002“ ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „X071+A38“ angegeben werden. |
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Die Verwendung einer „AL-Position“ bzw. eines Güterkennzeichens, wie auf dem Genehmigungsdokument ausgewiesen, ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus den Codelisten I0954, I0958, I0959 oder I0963 unter Ausnahme von „C052+IR“ und „C089+DEE“ (Sonderfälle) angegeben werden. |
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Die Verwendung der Bezeichnung eines Anhangs (mit arabischen statt römischen Ziffern) der Iran-Verordnung einschließlich Präfix „IR-AN“, wie auf dem Genehmigungsdokument ausgewiesen, ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „C052+IR“ angegeben werden. |
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Die Verwendung des Wertes „COVID“ ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C089“ angegeben wird. |
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Die Verwendung des Wertes „NULL“ ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „3LLD+NB“ angegeben werden. |
Bemerkungen |
Diese Detailangaben umfassen derzeit neben einigen Sonderkennungen fast ausschließlich Untergliederungsnummern nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, Teil I der Ausfuhrliste, Anhang I der Dual-use-VO, Anhängen der Iran-Verordnung oder Anhang I der Feuerwaffen-Verordnung: |
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Kriegswaffenliste, |
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Ausfuhrliste, Teil I, Abschnitt A (Waffen, Munition und Rüstungsmaterial), |
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Ausfuhrliste, Teil I, Abschnitt B (Güter mit doppeltem Verwendungszweck), |
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Anhang I der Dual-use-VO, |
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Listen von Gütern/Technologien/Software (Anhänge der Embargo-VO), |
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Feuerwaffenverzeichnis. |
Die Angabe des Datenfeldes ist optional gefordert, wenn bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0922 die Detaillierung zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „O“ ausgewiesen ist. |
Genehmigungspositionen, die sowohl nach Dual-Use- als auch nach Iran-Verordnung genehmigungspflichtig sind, müssen mit der zutreffenden Codierung für eine Einzelgenehmigung nach AWV angemeldet werden. |
Das Datenfeld soll die Angabe des konkret zutreffenden Güterkennzeichens enthalten, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus Codeliste I0962 angegeben werden. |
Das Datenfeld soll die Angabe der konkret zutreffenden „AL-Position“ (Abschnitt B) bzw. des konkret zutreffenden Güterkennzeichens enthalten, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit einem der Werte „3LLA/X060/X070+EU“ oder „X071+EUA“ angegeben werden. |
Das Datenfeld soll die Angabe des konkret zutreffenden Güterkennzeichens enthalten, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte „X072“ oder „E020+EU“ angegeben werden. |
Das Datenfeld muss die Angabe der konkret zutreffenden „AL-Position“ bzw. des konkret zutreffenden Güterkennzeichens enthalten, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus Codeliste I0953 unter Ausnahme von „X842+A42“ (Sonderfall) angegeben werden. |
Das Datenfeld muss mit einem Güterkennzeichens angegeben werden, welches von der Listenposition 0021 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst ist, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „3LLC+A34“ angegeben werden. |
Das Datenfeld muss die Angabe der konkret zutreffenden „AL-Position“ bzw. des konkret zutreffenden Güterkennzeichens enthalten, ggf. abweichend von der „führenden AL-Position“ bzw. dem „führenden Güterkennzeichen“ gemäß Ausweisung auf dem Genehmigungsdokument, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus Codeliste I0964 unter Ausnahme von „C089+DES“ (Sonderfall) angegeben werden. |
Das Datenfeld muss die Angabe des konkret zutreffenden Güterkennzeichens enthalten, ggf. abweichend von dem auf dem Genehmigungsdokument ausgewiesenen „führenden Güterkennzeichen“, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „E020+FWS“ angegeben werden. |
Das Datenfeld muss die Angabe einer „AL-Position“ bzw. eines Güterkennzeichens nach den vorgenannten Kriterien enthalten, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „3LOA+AUS“ angegeben werden. |