Nachricht „Statusmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_STA) |
Die Nachricht dient zur Übermittlung von Fortschrittsinformationen zu einem Ausfuhrvorgang. |
Im Rahmen der Überführung wird sie unabhängig von der Beteiligten-Konstellation immer an den Ersteller der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) übermittelt. Folgende Informationen kann mitgeteilt werden: |
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Die Anmeldung wird entgegengenommen. |
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Der Nachtrag zur Anmeldung wird entgegengenommen. |
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Die Anmeldung wird durch den Teilnehmer storniert. |
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Die Anmeldung wird angenommen. Einem ggf. gestellten Antrag nach §12 Abs. 4 der Außenwirtschaftsverordnung wird zugestimmt und der Anfangs- und Endzeitpunkt des Verpackens und Verladens wird übermittelt. |
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Der Nachtrag zur Anmeldung wird angenommen. |
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Der Vorgang wird auf Antrag des Teilnehmers für ungültig erklärt. |
Im Rahmen von Überführung oder Erledigung wird die Nachricht im Umfeld der ergänzenden/ersetzenden Anmeldung („als Antwort“) an den Anmelder als Ersteller der Bezugsnachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) übermittelt, im Fall eines direkten Vertretungsverhältnisses („in Reaktion“) auch an den Vertreter als Ersteller der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT). Folgende Informationen kann mitgeteilt werden: |
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Die Anmeldung ist angenommen, die ergänzende/ersetzende Anmeldung liegt vor. |
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Der Nachtrag zur Anmeldung ist angenommen, die ergänzende/ersetzende Anmeldung liegt vor. |
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Der Vorgang ist überlassen, die ergänzende/ersetzende Anmeldung liegt vor. |
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Der Ausgang ist ganz oder teilweise bestätigt, die ergänzende/ersetzende Anmeldung liegt vor. |
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Der Vorgang ist unter Klärung, die ergänzende/ersetzende Anmeldung liegt vor. |
Im Rahmen der Erledigung wird die Nachricht im Umfeld einer Ungültigkeitserklärung an den Ersteller der Bezugsnachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) oder „Antrag auf Stornierung/Ungültigkeit der Ausfuhr“ (E_EXP_INV) übermittelt. Folgende Informationen kann mitgeteilt werden: |
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Der Vorgang wird auf Antrag des Teilnehmers für ungültig erklärt. |
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Der Vorgang wird von Amts wegen für ungültig erklärt. |
Im Rahmen der Erledigung wird die Nachricht in Sonderfällen an den Ersteller der Bezugsnachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) übermittelt. Folgende Informationen kann mitgeteilt werden: |
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Der Vorgang befindet sich unter Klärung. |
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Der Vorgang wird in ATLAS geschlossen, kann sich aber noch in Weiterverarbeitung außerhalb von ATLAS befinden. |
Bemerkungen |
Verschiedene relevante Statuswechsel eines Ausfuhrvorgangs werden nicht mit einer Statusmeldung mitgeteilt, sondern aufgrund des zu übermittelnden Datenkranzes mit separaten Nachrichten „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) bzw. „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) oder aufgrund von detaillierter Rückweisungsinformation mit der Nachricht „Rückweisung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REJ). |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert auf den Nachrichtentypen CC504C, CC509C und CC528C der DDNXA. |
Übersicht |
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