1.12 |
AUSFÜHRER EXPORTER |
(Zollrechtlicher) Ausführer |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXQQB |
Element: |
Exporter |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn keine der Datengruppen „ANMELDER“, „VERTRETER“ oder „SUBUNTERNEHMER“ angegeben wird. |
Bemerkungen |
Die Datengruppe bezeichnet den fachlichen Nachrichtenersteller. |
Eine IT-gestützte Statusanfrage durch einen vertretenen Ausführer ist nur möglich, wenn dieser in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) mittels einer EORI-Nummer benannt wurde. |