Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
Übersicht
Das AES-IHB 3.0.10 löst das AES-IHB 3.0.9 ab.
Ausgelieferte Dateien
•   edi_ihb_aes3010.zip
Zusätzlich benötigte Dateien
Das AES-IHB 3.0.10 referenziert auf die Standards des ATLAS-IHBs 10.1.12.
Für die fachlichen Teile sind die Deutsche Codeliste und das Abkürzungsverzeichnis erforderlich.
Frühere Änderungen
Nr Thema
1 Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA
2 Korrektur von Codelisten für Währungsangaben
3 Erzeugung von Dokumenten bei Versandweiterleitung
4 Warenort bei monatlicher Sammelanmeldung
5 Ausfuhrgenehmigungen zur DVO (EU) 2021/111 für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren
6 Verkehrszweig 7
7 Änderung der Incoterm-Codeliste
8 Codelisten-Bezüge in der E_EXP_EXT
9 Zusätzliche Information an der Ausgangszollstelle
10 Beschreibung gesperrter Datengruppen
11 Verzicht auf englischsprachige Referenzen
12 Warennummer bei SDE-Ausfuhr/PV
13 Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA/IA
14 Ergänzung von Transportdokumenten auf Positionsebene
15 Strukturelle Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA
16 Standardaustausch ohne vorzeitige Einfuhr bei vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung
17 EMCS-Dokumente
18 Längenkürzungen bei Beteiligten
19 Prüfmuster von GNSS-Koordinaten
20 Redaktionelle Korrekturen
21 Redaktionelle Korrekturen
22 Windenergieanlagen
23 Neufassung der Dual-use-Verordnung
24 Verwendbarkeit von Ausfuhrgenehmigungen in CCE-Anmeldungen
25 Wegfall der vereinfachten (unvollständigen) CCE-Anmeldungen ohne SDE-Bewilligung
26 Übergangsregel für Container
27 Entscheidungsinhaber von verbindlichen Auskünften
28 Packstückverweis im Nachtrag zur Anmeldung
29 Redaktionelle Korrekturen
30 Technische Korrekturen
31 Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA
32 Referenzcode des Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) von EMCS
33 Angemeldetes Verfahren bei CCE
34 Erweiterung der ZELOS-Nachrichtentypen um WKS
35 Reduzierung der Kardinalität von Warenpositionen
36 Anpassung deutscher Feldbezeichnungen
37 Nichtnutzung von Daten der ergänzenden/ersetzenden Anmeldung
38 Änderungen zur Codeliste A0115
39 Änderungen zu den Codelisten S0227 und A0116
40 Nutzbarkeit einer MRN von AES 2.4 im einstufigen Verfahren vor Annahme
41 Anpassung der Regelungen für Leerraum
42 Wertebereiche von Eigen- und (Gesamt-)Rohmasse
43 Redaktionelle Korrekturen
44 Angemeldetes Verfahren bei Verbringung
45 Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus
46 Nationale Warennummern des Kapitels 99
47 Kriterien für den Nachtrag zur Anmeldung
48 Nachforschung nach Überführung in ein Versandverfahren
49 Fehlernachricht für ZELOS
50 Verwendung von Schnellinformationen
51 Redaktionelle Korrekturen
52 Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland
53 Kriterien zu rückwirkenden und nachträglichen Anmeldearten
54 Zentrale Zollabwicklung
55 Ausfuhr/EMCS-Schnittstelle
56 Strukturelle Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA
57 Bewilligter Ladeort
58 Anmeldung von Ausgangszollstellen im Binnenland
59 Freistellung der nicht notwendigen Angabe des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels
60 Gegenseitiger Ausschluss der Beteiligten beim Antrag auf Ungültigkeit
61 Korrektur bezüglich Codeliste A0115
62 Ungültigkeitserklärung von Amts wegen
63 Versand-Weiterleitung am Ausgang
64 Warenpositionsverweise zu Transporteinrichtungen am Ausgang
65 Redaktionelle Korrekturen
66 Ausnahmen von der Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle
67 Konsolidierung von Vorpapieren
68 Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus, Iran und Russland
69 Neuerstellung und Anpassung von Allgemeingenehmigungen
70 Ausnahmeregelung nach §8(2) AWV
71 Online-Abschreibung - Ausfallkonzept
72 Zentrale Zollabwicklung
73 Unvereinbarkeit von Beipack und loser Ware
74 Anzahlen von Verschlüssen und Verschlusszeichen
75 Korrektur bezüglich Codeliste A0115
76 Anpassungen ZELOS
77 Redaktionelle Korrekturen
78 Nachträgliche Anmeldungen zur Zentralen Zollabwicklung im Notfall
79 Verkehrszweige im Normalverfahren zur Zentralen Zollabwicklung
80 Rückweisung von Alternativnachweisen
81 Strukturelle Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA
Neue Änderungen im 10. Berichtigungsschreiben
Nr Thema
82 Redaktionelle Korrekturen
83 Ende der weichen Migration von AES 2.4
84 Neuerstellung und Anpassung von Allgemeingenehmigungen
85 Länder- und Dokumentenlisten
86 Anpassungen zu E_EXP_REL und E_EXP_NOT in Kombination mit Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk
87 Versandweiterleitung mit Ausgangsabfertigung
88 Aufteilung der ZELOS-Nachrichtentypen
Zuordnung der Änderungen
Nachricht alte Version neue Version 82 83 84 85 86 87 88
CL-XSD
Vorwort
E_ERR_NCK DEERRG G.1.4 DEERRH H.1.2
E_EXP_AMD DEXPAE E.1.6 DEXPAE E.1.7 ×
E_EXP_INV DEXPCD D.1.3 identisch
E_EXP_DAT DEXPDF F.1.9 DEXPDF F.1.10 × × ×
E_EXP_ENT DEXPEE E.1.4 identisch ×
E_EXP_FUP DEXPFE E.1.4 DEXPFE E.1.5 ×
E_EXP_REJ DEXPJE E.1.4 DEXPJE E.1.5 ×
E_EXP_CTL DEXPLD D.1.3 DEXPLD D.1.4 ×
E_EXP_NOT DEXPNF F.1.8 DEXPNF F.1.9 × ×
E_EXP_REL DEXPRF F.1.8 DEXPRF F.1.9 × × ×
E_EXP_STA DEXPSE E.1.3 DEXPSE E.1.4 ×
E_EXP_URG DEXPUC C.1.3 DEXPUC C.1.4 ×
E_EXP_EXT DEXPXC C.1.5 DEXPXC C.1.6 ×
E_EXQ_QUE DEXQQB B.1.2 identisch
E_EXQ_STA DEXQSB B.1.2 DEXQSB B.1.3 ×
E_EXT_ANT DEXTAE E.1.4 DEXTAE E.1.5 × ×
E_EXT_DAT DEXTDE E.1.6 DEXTDE E.1.7 ×
E_EXT_INF DEXTIF F.1.6 DEXTIF F.1.7 × × ×
E_EXT_REJ DEXTJE E.1.3 DEXTJE E.1.4 ×
E_EXT_CTL DEXTLF F.1.3 identisch
E_EXT_NOT DEXTNE E.1.2 DEXTNE E.1.3 × ×
E_EXT_PRE DEXTPE E.1.4 DEXTPE E.1.5 × ×
E_EXT_STA DEXTSE E.1.3 DEXTSE E.1.4 × ×
E_DOC_ACK DEZDAC C.1.0 DEZXAC C.1.1 ×
E_DOC_DAT DEZDDC C.1.3 DEZXDC C.1.4 × ×
E_DOC_REQ DEZDRC C.1.4 DEZXRC C.1.5 × ×
Versionierung
Die in IHB bzw. Berichtigungsschreiben festgelegte und mit jeder Nachricht zu übermittelnde „Nachrichtenversion“ beinhaltet eine dreistellige Nummerierung in Punktnotation.
Aufbau:  a1    Technische Nachrichtenversion in Großbuchstaben (A-Z)
n..2    Fachliche Nachrichtenversion (1-99)
n..2    Änderungskennzeichen (0-99)
Änderungen in der ersten oder zweiten Stelle dieser Versionsnummer erfolgen nur zum Zweck der Unterscheidung bei Verarbeitung, wenn aus technischer oder fachlicher Sicht ein nebenläufiger Betrieb unterschiedlicher Versionen eines fachlichen Nachrichtentyps innerhalb eines Releases (z.B. auch bei Release-Wechsel) erforderlich ist. Besteht keine Notwendigkeit für einen solchen Parallelbetrieb, dann wird bei Berichtigungen lediglich die dritte Stelle der Versionsnummer (Änderungskennzeichen) geändert.
Aus der Form der Änderung der Nachrichtenversion (1., 2. oder 3. Stelle) kann daher weder auf Art und Gewicht der Änderung an der Teilnehmerschnittstelle noch auf die Notwendigkeit der Anpassung eines Teilnehmersystems geschlossen werden. Hierzu sind die Details des Berichtigungsschreibens und die angepasste Nachrichtenbeschreibung in technischem und fachlichem Teil des IHBs auszuwerten.
Legende zu Schlüsselwörtern und -begriffen
Art:  •   „Ergänzung“
bezeichnet eine einfache Form der Modifikation, bei der die bisherige Funktionalität des Systems vollständig erhalten bleibt, jedoch erweitert wird.
•   „Änderung“
bezeichnet die normale Form der Modifikation, bei der die bisherige Funktionalität des Systems abgeändert wird.
•   „Korrektur“
bezeichnet eine Anpassung des IHBs an die unveränderte Funktionalität des Systems.
Auswirkung:  •   „anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen“
weist aus, dass die aktuelle Änderung gleichermaßen auf im IHB nicht mehr dokumentierte Altversionen zutrifft, falls in der Vergangenheit eine Änderung in einer der beiden ersten Stellen der Versionsnummer des betroffenen Nachrichtentyps stattgefunden hatte, also Nachrichtentypen in verschiedener Version verarbeitet werden können müssen.
•   „beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen“
kennzeichnet eine Modifikation, die für ältere Versionen der betroffenen Nachrichtentypen nicht gültig ist. Diese Kennzeichnung geht einher mit einer aktuellen oder zurückliegenden Änderung in einer der beiden vorderen Stellen der Versionsnummern der betroffenen Nachrichtentypen, also der Notwendigkeit einer Fallunterscheidung.
•   „transparent“
kennzeichnet eine Modifikation, die für das System eines Teilnehmers nicht direkt sichtbar ist, in der Regel dokumentarische Änderungen.
Verfügbarkeit:  •   „bereits zurückliegend“
kennzeichnet eine Modifikation, die bereits in einem früheren Berichtigungsschreiben veröffentlicht und auch (sofern überhaupt notwendig) bereits in Betrieb genommen wurde.
•   „zu einem späteren Zeitpunkt“
bezeichnet die Ankündigung einer zukünftigen Modifikation, also einer, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtigungsschreibens noch nicht in Betrieb genommen wurde, aber für die nähere Zukunft vorgesehen ist.
•   „unmittelbar“
wird verwendet, wenn keine Modifikation des Systems notwendig oder diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtigungsschreibens bereits durchgeführt war.
In besonderen Fällen können anstelle der o.g. Schlüsselwörter und -begriffe auch freitextliche Beschreibungen verwendet werden, z.B. exakte Datierungen einer Verfügbarkeit.
Bemerkungen
Die folgende Aufstellung umfasst alle Änderungen seit der Veröffentlichung der endgültigen Version 3.0.0 des IHBs zu AES 3.0. Ausschließlich aus redaktionellen Gründen (z.B. orthografische oder typografische Korrekturen) oder mittelbar entstandene Änderungen (z.B. in Versionsübersicht und Deckblatt) werden jedoch nicht unbedingt explizit aufgeführt.
Ein einzelner Änderungseintrag bezieht sich auf die jeweils vorhergehende, veröffentlichte Version eines Dokuments, ggf. also auch den Stand eines früheren Berichtigungsschreibens.