Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.15.1   AUSFUHRZOLLSTELLE FÜR DIE ERGÄNZENDE/ERSETZENDE ANMELDUNG / Referenznummer
CUSTOMS OFFICE OF SUPPLEMENT / Reference number
Dienststellennummer der zuständigen Ausfuhrzollstelle für die ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
CustomsOfficeOfSupplement
Element:  referenceNumber
Datenfeld
Format:  an8
Prüfmuster:  DE0[01][0-9]{4}
Codeliste:  D0193
Aufbau:  a2    Land „DE“
n2    zwei führende Ziffern „00“ oder „01“
n4    Dienststellennummer ATLAS
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Zuständigkeitsprüfung ohne Bewilligungsauflagen:
Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „00••0•1•“ angegeben wird, gilt:
•   Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine der Adressen von Ausführer, Anmelder oder Subunternehmer liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels der Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“, „ANMELDER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ sowie „SUBUNTERNEHMER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „SUBUNTERNEHMER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“).
•   Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•••0“ angegeben wird und weder Ausführer noch Anmelder in Deutschland ansässig sind (geprüft über die Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ sowie „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“).
Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung CCL-Ausfuhr oder CCL-PV:
Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0••••4••“ angegeben wird, gilt:
•   Das Datenfeld muss die Dienststelle bezeichnen, die in Feld 15c der Bewilligung CCL-Ausfuhr ausgewiesen ist.
Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-Ausfuhr:
Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „00001•1•“ oder „00201•1•“ angegeben wird, gilt:
•   Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine der Adressen von Ausführer, Anmelder oder Subunternehmer liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels der Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“, „ANMELDER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ sowie „SUBUNTERNEHMER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „SUBUNTERNEHMER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“), wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist.
•   Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist, das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•••0“ angegeben wird und weder Ausführer noch Anmelder in Deutschland ansässig sind (geprüft über die Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ sowie „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“).
•   Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Identität der Dienststellen für die Abgabe von unvollständiger wie ergänzender/ersetzender Anmeldung fordert.
•   Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, die in der Bewilligung ausgewiesen ist, wenn diese die Übereinstimmung mit einer solchen gelisteten Dienststelle fordert.
Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-PV:
Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0011131•“ angegeben wird, gilt:
•   Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich die Adresse des Anmelders liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels des Datenfeldes „ANMELDER / ADRESSE / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist.
•   Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist und der Anmelder nicht in Deutschland ansässig ist (geprüft über das Datenfeld „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“).
•   Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Identität der Dienststellen für die Abgabe von unvollständiger wie ergänzender/ersetzender Anmeldung fordert.
•   Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, die in der Bewilligung ausgewiesen ist, wenn diese die Übereinstimmung mit einer solchen gelisteten Dienststelle fordert.
Bemerkungen
Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit der Rolle „EXP“ notiert sein.
Externe Verweise
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/col/col_home.jsp?Lang=de