Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) |
Die Nachricht dient einer Rückfrage zu einem Ausfuhrvorgang an einen Teilnehmer. Mit ihr können seitens der Zollverwaltung im Rahmen von Ausfuhr-Überführung und -Erledigung sowie Ausgangsüberwachung Unterlagen, Vorpapiere, Transportdokumente und/oder Stellungnahmen der Beteiligten angefordert werden. |
Hat eine Zollstelle eine Übermittlung angefordert und/oder Stellungnahmen zu einem Sachverhalt angefragt, besteht für den Teilnehmer einmalig die Möglichkeit, auf diese Anfrage mittels einer „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) zu antworten, |
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solange die gesetzte Frist noch nicht verstrichen ist, |
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sofern alle mit dem Kennzeichen „1“ angefragten Mitteilungsfelder übermittelt werden, |
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sofern alle mit dem Kennzeichen „1“ angefragten Unterlagen, Vorpapiere und Transportdokumente übermittelt werden, |
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sofern seit der Anfrage keine Daten angefragter Unterlagen, Vorpapiere oder Transportdokumente des Bezugsvorgangs geändert wurden. |
Bemerkungen |
Ausfuhr-Überführung oder -Erledigung: |
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Die Übermittlung der Nachricht erfolgt ausschließlich als fachliche Antwort oder in fachlicher Reaktion auf eine Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT). |
Ausgangsüberwachung: |
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Die Übermittlung der Nachricht erfolgt ausschließlich als fachliche Antwort auf eine Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF). |
Unterlagen, Vorpapiere und Transportdokumente, die mit dem Kennzeichen „0“ angefragt werden, sind im Original an der anfordernden Dienststelle vorzulegen. |
Es ist möglich, dass zum selben Vorgang mehrmals angefragt wird. |
Es ist möglich, dass Verweise, Unterlagen, Vorpapiere oder Transportdokumente angefragt werden, welche nicht in der Anmeldung angegeben worden sind. |
Werden angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der definierten Frist vorgelegt, kann der Vorgang im Regelfall nicht bearbeitet werden (u.a. Art. 194 UZK). |
Die bereits vorhandenen Rückfragemöglichkeiten, insbesondere die Übermittlung von Nachrichten „Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL) und „Kontrollmaßnahme am Ausgang“ (E_EXT_CTL) mit den Kontrollmaßnahmen „1“ und „10“ bleiben erhalten. Somit besteht die Möglichkeit, dass zu einer Unterlage parallel mehr als eine Anfrage beim Teilnehmer eingeht. |
Mit „korrespondierend“ wird derjenige Verweis, diejenige Unterlage, dasjenige Vorpapier, dasjenige Transportdokument bzw. diejenige Ebene bezeichnet, der/die/das sich in der referenzierten Bezugsnachricht an gleicher Stelle der strukturellen Hierarchie bei Übereinstimmung der Sequenznummern auf allen wiederholbaren Ebenen befindet. |
Die Verwendung von ZELOS im Rahmen der Erledigung an einer Ausfuhrzollstelle ist zwar konzipiert und grundsätzlich hier beschrieben, wird jedoch vorerst zollseitig nicht umgesetzt. |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert nicht auf einem Nachrichtentyp der DDNXA. |
Übersicht |
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