Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) | ||||
Technischer Nachrichtentyp: | DEXPDF | Standard-Nachrichtentyp: | ||
Nachrichtenversion: | Standard-Nachrichtenverzeichnis: |
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1.26.13.12 | WARENPOSITION / EMPFÄNGER GOODS ITEM / CONSIGNEE |
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Letzter dem Ersteller der Anmeldung bekannter Empfänger im Bestimmungsland, dem die Waren ausgeliefert werden | |||||
XML-Abbildung | |||||
Hierarchie: | DEXPDF GoodsShipment GoodsItem |
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Element: | Consignee | ||||
Datengruppe | |||||
Kardinalität: | 1 | ||||
Regeln | |||||
Status: | Bedingte Datengruppe | ||||
Bedingungen: | Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn die Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER“ angegeben wird. | ||||
Sofern vorgenannte Kriterien nicht gegeben sind, gilt: | |||||
• | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird. | ||||
• | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••0•“ oder „•••0“ angegeben wird. | ||||
• | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ mit einem der Werte aus Codeliste I0810 angegeben wird. | ||||
• | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn mindestens eine Datengruppe „// WARENPOSITION / UNTERLAGE“ mit einem der Werte aus den Codelisten I0952 oder I0953 in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegeben wird. | ||||
Prüfungen: | Sofern diese Datengruppe in allen Datengruppen „WARENPOSITION“ angegeben wird, darf die Gesamtheit der in den Datenfeldern und Untergruppen angegebenen Werte nicht übergreifend identisch sein. | ||||
Bemerkungen | |||||
Die Angaben der Empfänger auf Kopf- und hier auf Warenpositionsebene schließen sich gegenseitig aus. Bei nur einem Empfänger für den gesamten Ausfuhrvorgang muss die Angabe auf der Kopfebene erfolgen. |
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Grundsätzlich sind die Empfänger zu benennen. Nur für die Beteiligten-Konstellationen „••11“ besteht aufgrund des Subunternehmer-Verhältnisses die Möglichkeit, dass sie dem Ersteller einer unvollständigen Ausfuhranmeldung nicht bekannt sind. Um eine beschleunigte Bearbeitung durch die Ausfuhrzollstelle zu ermöglichen, wird die Angabe der Empfänger für sämtliche unvollständigen Ausfuhranmeldungen empfohlen. |
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Anzugeben ist die Adresse, an welcher der zollrechtliche Empfänger ansässig ist (ggf. auch innerhalb der Europäischen Union). | |||||
Bei Belieferung eines Schiffes, eines Flugzeugs bzw. einer Plattform, einer Windenergieanlage oder einer Einrichtung auf hoher See ist die Reederei, die Fluggesellschaft bzw. die betreibende Gesellschaft anzugeben. | |||||
Externe Verweise | |||||
Rechtsgrundlage: | Datenelement 13 03 000 000 | ||||
https://www.zoll.de/MBBL (Merkblatt zu Bedarfslieferungen) |
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch | ||||
Dokument: | Struktur- und Feld-Beschreibung | Generierungsdatum: | ||
Dokumentenversion: | Herausgabedatum: |