Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.11.2   ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code
ADDITIONAL INFORMATION / Code
Kennzeichen des besonderen Tatbestandes
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
AdditionalInformation
Element:  code
Datenfeld
Format:  an5
Prüfmuster:  ([0-9]{5}|X0[0-9]{3})
Codeliste:  I0901
Aufbau:  EU-weit gültig:
n5    Codierung gemäß Codeliste C0239
Nur für die Ausfuhrzollstelle bestimmt:
a1    Kennzeichnung „X“ für zusätzliche Information im Verfahrensbereich Ausfuhr
n1    Kennzeichnung „0“ für die Überführung
n3    Kennnummer (mit führenden Nullen)
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Jeder zulässige Wert darf nur in höchstens einer Datengruppe „ZUSÄTZLICHE INFORMATION“ verwendet werden.
Die Verwendung des Wertes „X0001“ ist unzulässig, wenn bei Angabe des Datenfeldes „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••1•“ zu dem Anmelder keine Kommunikationsadresse für die Nachrichtengruppe „EXP“ und das identische AES-Release in den Teilnehmer-Stammdaten von ATLAS hinterlegt ist.
Die Verwendung des Wertes „X0003“ ist nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „12••••••“ angegeben wird.
Die Verwendung des Wertes „X0004“ ist nur zulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ mit dem Wert „QQ“ angegeben wird.
Die Verwendung des Wertes „X0005“ ist unzulässig,
•   wenn bei Angabe des Datenfeldes „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•01•“ zu diesem Anmelder/Ausführer keine Kommunikationsadresse für die Nachrichtengruppe „EXP“ und das identische AES-Release in den Teilnehmer-Stammdaten von ATLAS hinterlegt ist;
•   wenn bei Angabe des Datenfeldes „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•1••“ das zu diesem Ausführer keine Kommunikationsadresse für die Nachrichtengruppe „EXP“ und das identische AES-Release in den Teilnehmer-Stammdaten von ATLAS hinterlegt ist.
Bemerkungen
In einer internationalen Vorabanzeige werden nur Besondere Tatbestände übermittelt, deren Kennzeichen in der Codeliste C0239 aufgeführt werden.
Die nur für die Ausfuhrzollstelle bestimmten Codierungen nebst ggf. Text werden weder auf dem Ausfuhrbegleitdokument ausgedruckt noch an die Ausgangszollstelle übermittelt.
Die Angabe des allgemeinen Vermerks „X0000“ kann genutzt werden, um eine besondere Zuständigkeit der angesprochenen Dienststelle (vgl. Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“) zu begründen.
Die Angabe eines der besonderen Tatbestände „X0003“ oder „X0004“ hat zur Folge, dass der Ausfuhrvorgang nicht in die Außenhandelsstatistik (Extrastat/Intrastat) eingeht. Dies befreit jedoch nicht von der Notwendigkeit zur Angabe der statistischen Daten. Diese sind für die Vervollständigung des Ausfuhrvorgangs sowie der Ausweisung im Ausgangsvermerk weiterhin erforderlich.
Der besondere Tatbestand „X0003“ ist nur anzugeben, wenn aufgrund der Ausfallsituation bereits seitens des Erstellers der Ausfuhranmeldung eine direkte Meldung zur Außenhandelsstatistik erfolgt ist.
Der besondere Tatbestand „X0004“ ist nur anzugeben, wenn es sich im Kontext einer Bedarfslieferung um die Belieferung eines deutschen Schiffes/Flugzeugs an einem deutschen Liegeort/Standort oder eines deutschen Schiffes auf hoher See handelt. Das Kennzeichen ist nicht anzugeben, wenn es sich um die Belieferung eines beliebigen Schiffes/Flugzeugs an einem Liegeort/Standort eines anderen Mitgliedstaates handelt.
Die Angabe des Wertes „X0001“ ist nur sinnvoll, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••1•“ angegeben wird. Seine Verwendung mit anderen Konstellationen ist gleichwohl zulässig, hat aber keinerlei Auswirkungen.
Die Angabe des Wertes „X0002“ ist nur sinnvoll, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••111•••“ angegeben wird. Seine Verwendung mit anderen Anmeldearten ist gleichwohl zulässig, hat aber keinerlei Auswirkungen.
Die Angabe des Wertes „X0005“ ist nur sinnvoll, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•1••“ oder „••1•“ (Vertretungsverhältnis) angegeben wird. Seine Verwendung mit anderen Konstellationen ist gleichwohl zulässig, hat aber keinerlei Auswirkungen.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 02 008 000
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN