Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
45   Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen
Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955.
45.1   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollanmeldung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung der vierten Bemerkung.