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Freistellung der nicht notwendigen Angabe des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels |
Während die Angabe des Beförderungsmittels in der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) freigestellt war und ist, soweit nicht notwendig, wurde eine Nachmeldung in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) untersagt. Diese Uneinheitlichkeit ist bereinigt. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
59.1 |
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) |
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / GRENZÜBERSCHREITENDES AKTIVES BEFÖRDERUNGSMITTEL“ |
Korrektur des Existenzkriteriums. |