Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPXC Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.11.3   KOPF / Art des Ausgangs
EXPORT OPERATION / Enquiry information code
Die Art des Ausgangs bezeichnet den Informationsstand des Teilnehmers über den derzeitigen Verbleib der Waren.
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPXC
ExportOperation
Element:  enquiryInformationCode
Datenfeld
Format:  n1
Prüfmuster:  [0-9]
Codeliste:  S0210
Aufbau:  Zum Verständnis verschiedener Abhängigkeiten innerhalb der Nachricht wird im Folgenden der Inhalt der Codeliste dargestellt:
2    Ausgang verzögert
4    Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt vor
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Die Verwendung des Wertes „4“ ist erforderlich, wenn die Nachricht initiativ übermittelt wird.
Die Verwendung des Wertes „4“ ist erforderlich, wenn die Waren an der Ausgangszollstelle ganz oder teilweise in ein Versandverfahren überführt wurden.
Bemerkungen
Das Ausbleiben einer Bestätigung durch die Ausgangszollstelle in Verbindung mit der Nichtvorlage eines Alternativnachweises kann dazu führen, dass der Ausfuhrvorgang gemäß Art. 248 Abs. 2 UZK-DA nach Ablauf der Frist von Amts wegen für ungültig erklärt wird.
Wenn kein Ausgang erfolgen soll, besteht eine Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Ungültigkeit.
Externe Verweise
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN