1.15.2 |
KONTROLLMASSNAHME / Art TYPE OF CONTROLS / Type |
Art der durchzuführenden Kontrollmaßnahme |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPLD TypeOfControls |
Element: |
type |
Datenfeld |
Format: |
an..3 |
Prüfmuster: |
.{1,3} |
Codeliste: |
S0716 |
Regeln |
Status: |
Pflicht-Datenfeld |
Prüfungen: |
Die Verwendung eines der (einstelligen) Werte „1“ oder „5“ erfolgt ausschließlich, wenn die Durchführung dieser Kontrollmaßnahme im Rahmen der zentralen Zollabwicklung der Ausfuhrzollstelle obliegt. |
Bemerkungen |
Die Durchführung von Kontrollmaßnahmen mit zweistelligen Codierungen obliegt der Dienststelle, in deren Zuständigkeit die Gestellung erfolgt. Im Regelfall ist dies wiederum die Ausfuhrzollstelle selbst, im Rahmen der zentralen Zollabwicklung jedoch die explizit angemeldete Gestellungszollstelle. |
Diese Unterscheidung betrifft insbesondere auch die Vorlage von Dokumenten bei der tatsächlich anfordernden Dienststelle. |
Externe Verweise |
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN |