Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPEE Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.14.5.2   WARENPOSITION / Statistischer Wert
GOODS ITEM / Statistical value
Statistischer Wert der angemeldeten Waren
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPEE
GoodsShipment
GoodsItem
Element:  statisticalValue
Datenfeld
Format:  n..13
n..15,2
n..16,2
Prüfmuster:  (0|[1-9][0-9]{0,12})
(?=.{1,16}\Z)(0|[1-9][0-9]{0,14})(\.[0-9]{1,2})?
(?=.{1,17}\Z)(0|[1-9][0-9]{0,15})(\.[0-9]{1,2})?
Beschränkung:  0 - 9999999999999
0.00 - 999999999999999
0.00 - 9999999999999999
Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Vor- wie Nachkommastellen noch beschränkt
•   auf bis zu 13 Vorkomma- bzw. 15 Stellen insgesamt, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wurde, bzw.
•   auf nur ganzzahlige, bis zu 13-stellige Werte sonst.
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Statistischer Wert“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) nicht angegeben wurde.
Bemerkungen
Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Unionsregeln bzw. innerstaatlichen Regeln ergebenden Statistischen Wertes (Grenzübergangswert, d.h. grundsätzlich einschließlich der Transportkosten bis zur Grenze). Zu beachten ist dabei, dass Waren ohne tatsächlichen Wert (z.B. nicht wiederverwertbarer Abfall) durch die Hinzuziehung der Transportkosten nicht zu Waren mit Wert werden dürfen.
Die Ersetzung eines bereits vorher angemeldeten statistischen Werts ist möglich.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 99 06 000 000