Nachricht „Rückweisung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REJ) |
Die Nachricht dient zur Übermittlung von Rückweisungsinformationen zu einem Ausfuhrvorgang. |
Im Rahmen der Überführung wird sie unabhängig von der Beteiligten-Konstellation immer an den Ersteller der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) übermittelt. Folgende Information kann mitgeteilt werden: |
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Der Antrag nach §12 Abs. 4 der Außenwirtschaftsverordnung wird abgelehnt; die Ware ist am Amtsplatz zu gestellen. |
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Die Anmeldung wird nicht angenommen. |
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Der Nachtrag zur Anmeldung wird nicht angenommen. |
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Der Vorgang wird nicht überlassen. |
Im Rahmen der Erledigung wird die Nachricht im Umfeld einer Ausgangsmitteilung an den Ersteller der Bezugsnachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT) übermittelt. Folgende Information kann mitgeteilt werden: |
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Die Ausgangsmitteilung wird nicht angenommen. |
Im Rahmen der Erledigung wird die Nachricht im Umfeld eines Antrages auf Ungültigkeitserklärung an den Ersteller der Bezugsnachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) oder „Antrag auf Stornierung/Ungültigkeit der Ausfuhr“ (E_EXP_INV) übermittelt. Folgende Information kann mitgeteilt werden: |
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Der Antrag auf Ungültigkeitserklärung ist abgelehnt. |
Bemerkungen |
Die Nicht-Entgegennahme einer Ausfuhranmeldung oder einer anderen eingehenden Nachricht im Rahmen der Überführung oder Erledigung wird durch eine Nachricht „Technische/Fachliche Fehlermeldung“ (E_ERR_NCK) signalisiert. |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert auf dem Nachrichtentyp CC556C der DDNXA. |
Übersicht |
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