Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.13.17   WARENPOSITION / VORPAPIER
GOODS ITEM / PREVIOUS DOCUMENT
Zollpapier eines etwa vorangegangenen Zollverfahrens oder bei Bedarf anderes Dokument
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
GoodsItem
Element:  PreviousDocument
Datengruppe
Kardinalität:  9
99
Beschränkung:  Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Vorpapiere noch beschränkt.
Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Vorpapiere zusätzlich beschränkt durch die im internationalen Nachrichtenaustausch temporär noch notwendige Verschiebung auf die Positionsebene. Dort besteht eine Limitierung auf maximal 9 Ausprägungen der Datengruppe „GOODS ITEM / PREVIOUS ADMINISTRATIVE REFERENCES“ in der Nachricht „Anticipated Export Record“ (C_AER_SND in der Version B), „Anticipated Export Record Response“ (C_AER_RSP in der Version B) bzw. „Response to Export Query“ (C_EXP_RSP in der Version A) respektive „GOODS SHIPMENT / GOODS ITEM / PREVIOUS DOCUMENT“ in der Nachricht „Anticipated Export Record“ (C_AER_SND in der Version C), „Anticipated Export Record Response“ (C_AER_RSP in der Version C) bzw. „Response to Export Query“ (C_EXP_RSP in der Version C), in welche alle Datengruppen „VORPAPIER“ sowie alle Datengruppen „VORPAPIER“ der übergeordneten Ebene „LIEFERUNG“ eingehen, soweit deren Datenfelder „Art“ Codierungen aufweisen, die in Codeliste C0014 von ECS-P2 respektive C0214 für AES-P1 aufgeführt sind. Vorpapiere, die auf der Ebene der Lieferung angemeldet sind, werden dabei in alle Datengruppen „GOODS ITEM“ dieser international ausgetauschten Nachrichten repliziert.
Regeln
Status:  Bedingte Datengruppe
Bedingungen:  Rückwirkende Anmeldungen:
•   Die Angabe von Datengruppen mit dem Wert „N955“ in dem Datenfeld „Art“ ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit dem Wert „13000000“ angegeben wird.
•   Die Angabe genau einer Datengruppe mit dem Wert „N830“ in dem Datenfeld „Art“ zu der positionsbezogenen Referenzierung des zu entwertenden Ausfuhrvorgangs ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „101•••••“ angegeben wird.
Nachträgliche Anmeldungen:
•   Die Angabe von Datengruppen mit dem Wert „N830“ in dem Datenfeld „Art“ ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „11••••••“ oder „12••••••“ angegeben wird.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 01 000 000