Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“ (E_EXP_FUP)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPFE Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.9.2   NACHRICHTENEMPFÄNGER / Niederlassungsnummer
MESSAGE RECIPIENT / Subsidiary number
Nummer der Niederlassung des Nachrichtenempfängers, vergeben von der deutschen Zollbehörde
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPFE
MessageRecipient
Element:  subsidiaryNumber
Datenfeld
Format:  n4
Prüfmuster:  [0-9]{4}
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Die angegebene Niederlassungsnummer entspricht (bezogen auf das Datenfeld „Identifikationsnummer“)
•   dem Datenfeld „NACHRICHTENEMPFÄNGER / Niederlassungsnummer“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL), wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••0•“ angegeben wird;
•   dem Datenfeld „NACHRICHTENEMPFÄNGER / Niederlassungsnummer“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL), wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••1•“ angegeben wird und kein Datenfeld „LIEFERUNG / ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) mit dem Wert „X0001“ angegeben wurde;
•   dem Datenfeld „ANMELDER / Niederlassungsnummer“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL), wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••1•“ angegeben wird und ein Datenfeld „LIEFERUNG / ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) mit dem Wert „X0001“ angegeben wurde.
Bemerkungen
Die angegebene Niederlassungsnummer entspricht (bezogen auf das Datenfeld „Identifikationsnummer“) dem Datenfeld „NACHRICHTENSENDER / Niederlassungsnummer“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), wenn die Statusmeldung in fachlicher Reaktion auf eine Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) an einen direkten Vertreter als Ersteller der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) übermittelt wird.
Für die Korrespondenzzusicherung ist keine buchstäbliche Übereinstimmung erforderlich, sondern eine Übereinstimmung der durch die Kennungen referenzierten Niederlassungen von Beteiligten.
Gegeben ist eine Niederlassungsidentität auf Basis von EORI-Daten.