Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
1.1   Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA
Für die Nachrichtentypen zur Anmeldung
•   Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),
•   Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und
•   Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) nebst
•   Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT)
sowie deren Rückspiegelung und Weiterleitung
•   Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL),
•   Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) und
•   Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT) nebst
•   Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ)
werden die Datenelemente von UZK-Anhang B referenziert.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  transparent
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Aufgrund des Umfangs der Ergänzungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt.
Aufgrund des Gleichlaufs bezüglich der ZELOS-Nachrichtentypen erfolgt dazu auch keine Änderungsversionierung.
Die explizit genannten Pfade umfassen zusätzliche Korrekturen aus dieser Veranlassung.
Die Referenzen sind als vorläufig zu betrachten, da die Aktualisierung des Anhangs noch keine Rechtsgültigkeit erlangt hat. Möglicherweise ergeben sich noch Änderungen in einem nachfolgenden Berichtigungsschreiben.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit
Korrektur der deutschen Feldbezeichnung.
Ergänzung einer Bemerkung.
2.1   Korrektur von Codelisten für Währungsangaben
Aufgrund einer Korrektur der grundlegenden EU-Spezifikation DDNXA werden die Codelisten für Währungen geändert.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „KOPF / Rechnungswährung
Änderung der Codeliste.
21.3   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse
Präzisierung der Bemerkung zu Beipack.
28.1   Packstückverweis im Nachtrag zur Anmeldung
Bei Ausweisung von Beipack ist auch in der Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) ein Verweis notwendig auf die Warenposition, der beigepackt wurde.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS
Ergänzung der Datengruppe.
29.2   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Nicht einzeln ausgewiesen sind systematische redaktionelle Anpassungen zwecks Verfahrensbereich-übergreifender Harmonisierung bezüglich der Begrifflichkeiten und Beschreibungen von MRNs, Dienststellennummern, EORI- und TCUI-Nummern, insbesondere auch die durchgängige Ersetzung von „Nationalitätskennzeichen“ durch „Land“.
Datenfeld „KOPF / Zeitpunkt des Nachtrags zur Anmeldung
Korrektur der Feldbezeichnung.
Datengruppe „ANMELDER
Ergänzung einer Bemerkung.
35.1   Reduzierung der Kardinalität von Warenpositionen
Die maximale Anzahl angebbarer Warenpositionen in einer Anmeldung von AES-Phase 1 wird reduziert auf die bisherige Anzahl von ECS-Phase 2.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Analoge Anpassungen an gesperrten Datengruppen und -feldern sind nicht einzeln ausgewiesen.
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS
Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Sequenznummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Positionsnummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION
Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Sequenznummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
36.2   Anpassung deutscher Feldbezeichnungen
Die deutsche Fassung der Anhänge B UZK-DA/IA vom 15.03.2021 verwendet in Einzelfällen Datenelement-Bezeichnungen, welche von den bisher verwendeten an der Teilnehmerschnittstelle abweichen. Es erfolgt eine Angleichung.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Anpassung betrifft nur die deutschen Bezeichnungen und ihre referenzierende Verwendung im Text. Die englischen Begrifflichkeiten und damit die technische Ausprägung der Schnittstelle ist nicht betroffen.
In begründeten Einzelfällen gibt es weiterhin technisch oder systematisch motivierte Abweichungen.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden unmittelbare Umbenennungen von Referenzen und Bezeichnern in Beschreibungen, Kriterien und Bemerkungen i.d.R. nicht einzeln aufgeführt.
Datenfeld „KOPF / In Rechnung gestellter Gesamtbetrag
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Wegfall der ersten Bemerkung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG
Änderung der Datengruppen-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Art der Verpackung
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Wegfall der Feldbeschreibung.
47.1   Kriterien für den Nachtrag zur Anmeldung
Abhängig vom Ort der Gestellung gelten unterschiedliche Anforderungen für Notwendigkeit und Zeitraum der Übermittlung.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Fachlicher Überblick
Anpassung des dritten Existenzkriteriums.
Fachlicher Überblick
Ergänzung einer Bemerkung.
Datenfeld „KOPF / Zeitpunkt des Nachtrags zur Anmeldung
Anpassung des Prüfkriteriums an die Vorgaben des fachlichen Überblicks.
50.2   Verwendung von Schnellinformationen
Codierte Information, i.d.R. durch eine Codeliste unterlegt, wird durch Schnellinformation ergänzt. Bereits vorhandene Erläuterungen als bisherige Klammerzusätze im Fließtext werden dabei integriert.
HTML-Format:
•   Statuswerte in der strukturellen Übersicht bleiben wie bisher durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt.
•   Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt.
•   Gruppen von Codierungen werden wie Codierungen einzeln/mehrzeilig aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet.
RTF-Format:
•   Statuswerte in der strukturellen Übersicht werden nicht durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt.
•   Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt.
•   Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet.
•   Referenzen auf andere Nachrichten oder Datenelemente in anderen Nachrichten werden durch Verweise unterlegt, soweit sich diese Ziele im AES-IHB befinden.
•   Referenzen auf externe URLs werden durch Verweise unterlegt.
•   Dokument-externe als auch -interne Verweise werden farblich gekennzeichnet.
CSV-Format (als Textzusatz in eckigen Klammern):
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung ergänzt.
•   Codelisten-Kürzel werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungen werden durch ihre Entschlüsselung ergänzt.
•   Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung ergänzt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung ergänzt.
XSD-Format:
•   Keine Anpassungen.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  transparent
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung beinhaltet keine fachlichen Änderungen, sondern erweitert und vereinheitlicht die Darstellung. In Einzelfällen ergeben sich daraus auch redaktionelle Korrekturen.
Die Einschränkungen im RTF- ggü. dem HTML-Format sind durch die technischen Möglichkeiten des hauptsächlich für die Anzeige solcher Dokumente verwendeten Werkzeugs bedingt.
Die Einschränkungen im CSV- gegenüber den beiden Präsentationsformaten sind aus inhaltlichen Erwägungen bestimmt.
Aufgrund des redaktionellen Charakters der Anpassung sind die geänderten Elemente nicht einzeln ausgewiesen.
56.1   Strukturelle Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA
Aus Änderungen der DDNXA ergeben sich strukturelle Anpassungen. Diese sind jedoch eher formaler Natur, da sie ausschließlich
•   gesperrte Datengruppen und -felder bzw.
•   die Ablösung von zwei Wertelisten durch ihre äquivalenten Codelisten
betreffen.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums.
59.1   Freistellung der nicht notwendigen Angabe des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels
Während die Angabe des Beförderungsmittels in der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) freigestellt war und ist, soweit nicht notwendig, wurde eine Nachmeldung in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) untersagt. Diese Uneinheitlichkeit ist bereinigt.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / GRENZÜBERSCHREITENDES AKTIVES BEFÖRDERUNGSMITTEL
Korrektur des Existenzkriteriums.
65.2   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Aufgrund des Umfangs der Anpassungen zu Satzbausteinen in Existenz- und Prüfkriterien werden diesbezüglich die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt.
Datenfeld „KOPF / LRN
Anpassung der Feldbeschreibung.
73.1   Unvereinbarkeit von Beipack und loser Ware
Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. In konsequenter Fortführung kann eine Warenposition auch nicht gleichzeitig Beipack und lose Waren enthalten, da eine Beipack-Position stets eigenständig sein muss.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG
Ergänzung von Bemerkungen.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke
Korrektur des Prüfkriteriums.
82.1   Redaktionelle Korrekturen
Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen.
Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99.
Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“.
Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD).
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse
Erweiterung der Bemerkung zu Beipack.