Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
28   Packstückverweis im Nachtrag zur Anmeldung
Bei Ausweisung von Beipack ist auch in der Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) ein Verweis notwendig auf die Warenposition, der beigepackt wurde.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
28.1   Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS
Ergänzung der Datengruppe.
28.2   Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT)
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS
Anpassung des Existenzkriteriums.
28.3   Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL)
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS
Anpassung des Existenzkriteriums.