Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) | ||||
Technischer Nachrichtentyp: | DEXPDF | Standard-Nachrichtentyp: | ||
Nachrichtenversion: | Standard-Nachrichtenverzeichnis: |
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1.26.13.3 | WARENPOSITION / Statistischer Wert GOODS ITEM / Statistical value |
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Statistischer Wert der angemeldeten Waren | |||||
XML-Abbildung | |||||
Hierarchie: | DEXPDF GoodsShipment GoodsItem |
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Element: | statisticalValue | ||||
Datenfeld | |||||
Format: | n..13 n..15,2 n..16,2 |
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Prüfmuster: | (0|[1-9][0-9]{0,12}) | ||||
(?=.{1,16}\Z)(0|[1-9][0-9]{0,14})(\.[0-9]{1,2})? | |||||
(?=.{1,17}\Z)(0|[1-9][0-9]{0,15})(\.[0-9]{1,2})? | |||||
Beschränkung: | 0 - 9999999999999 0.00 - 999999999999999 0.00 - 9999999999999999 |
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Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Vor- wie Nachkommastellen noch beschränkt | |||||
• | auf bis zu 13 Vorkomma- bzw. 15 Stellen insgesamt, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird, bzw. | ||||
• | auf nur ganzzahlige, bis zu 13-stellige Werte sonst. | ||||
Regeln | |||||
Status: | Bedingtes Datenfeld | ||||
Bedingungen: | Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird. | ||||
Bemerkungen | |||||
Ungeachtet dessen, dass bei unvollständigen Anmeldungen keine Pflicht zur Angabe des Wertes besteht, wird dennoch dringend empfohlen, diese nicht erst mit der Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) zu tätigen. Keinesfalls dürfen jedoch unzutreffende Angaben erfolgen. | |||||
Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Unionsregeln bzw. innerstaatlichen Regeln ergebenden Statistischen Wertes (Grenzübergangswert, d.h. grundsätzlich einschließlich der Transportkosten bis zur Grenze) in Euro. Zu beachten ist dabei, dass Waren ohne tatsächlichen Wert (z.B. nicht wiederverwertbarer Abfall) durch die Hinzuziehung der Transportkosten nicht zu Waren mit Wert werden dürfen. | |||||
Bei Angabe ganzzahliger Werte ist grundsätzlich das kaufmännische Rundungssystem anzuwenden. Zur Vermeidung einer Verwechslung mit Waren ohne tatsächlichen Wert (anzugeben mit „0“) sind Werte zwischen 1 Cent und 49 Cent jedoch auf 1 Euro aufzurunden. | |||||
Externe Verweise | |||||
Rechtsgrundlage: | Datenelement 99 06 000 000 |
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch | ||||
Dokument: | Struktur- und Feld-Beschreibung | Generierungsdatum: | ||
Dokumentenversion: | Herausgabedatum: |