1.14 |
VERTRETER REPRESENTATIVE |
Direkter (zollrechtlicher) Vertreter des Anmelders |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXQQB |
Element: |
Representative |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Wenn das Land in den Stellen 3 und 4 des Datenfeldes „KOPF / MRN“ mit einem Wert ungleich „DE“ angegeben wird, gilt: |
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• |
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig. |
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Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt: |
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• |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn keine der Datengruppen „AUSFÜHRER“, „ANMELDER“ oder „SUBUNTERNEHMER“ angegeben wird. |
Bemerkungen |
Die Datengruppe bezeichnet den fachlichen Nachrichtenersteller. |