Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
69   Neuerstellung und Anpassung von Allgemeingenehmigungen
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen
Die Neuerung bedingt auch Neuaufnahmen und Änderungen an den Codelisten A0170, A0214, A0221, A0222, A0224, A0226, A0227, A0233, A0234, A0237, A0238, A0239, A0240, I0922, I0953 und I0955.
69.1   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Ergänzung von sechs Prüfkriterien.
Wegfall eines Prüfkriteriums.
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums.
Ergänzung des dritten und des vierten Prüfkriteriums.
Ergänzung der achten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Betrag
Ergänzung der vierten Bemerkung.