Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
62   Ungültigkeitserklärung von Amts wegen
Die Ungültigkeitserklärung von Amts wegen erfolgt i.d.R. aufgrund von Tatsachen oder Verläufen des Geschäftsprozesses, die dem Teilnehmer vorab bekannt sind. Analog zur vom Teilnehmer beantragten Ungültigkeit wird für ihre Mitteilung die Statusnachricht verwendet.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
62.1   Nachricht „Statusmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_STA)
Fachlicher Überblick
Ergänzung der Kontextbeschreibung.