1.26.11.2 |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code ADDITIONAL INFORMATION / Code |
Kennzeichen des besonderen Tatbestandes |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF GoodsShipment AdditionalInformation |
Element: |
code |
Datenfeld |
Format: |
an5 |
Prüfmuster: |
([0-9]{5}|X0[0-9]{3}) |
Codeliste: |
I0901 |
Aufbau: |
EU-weit gültig: |
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n5 |
Codierung gemäß Codeliste C0239 |
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Nur für die Ausfuhrzollstelle bestimmt: |
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a1 |
Kennzeichnung „X“ für zusätzliche Information im Verfahrensbereich Ausfuhr |
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n1 |
Kennzeichnung „0“ für die Überführung |
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n3 |
Kennnummer (mit führenden Nullen) |
Regeln |
Status: |
Pflicht-Datenfeld |
Prüfungen: |
Jeder zulässige Wert darf nur in höchstens einer Datengruppe „ZUSÄTZLICHE INFORMATION“ verwendet werden. |
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Die Verwendung des Wertes „X0001“ ist unzulässig, wenn bei Angabe des Datenfeldes „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••1•“ zu dem Anmelder keine Kommunikationsadresse für die Nachrichtengruppe „EXP“ und das identische AES-Release in den Teilnehmer-Stammdaten von ATLAS hinterlegt ist. |
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Die Verwendung des Wertes „X0003“ ist nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „12••••••“ angegeben wird. |
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Die Verwendung des Wertes „X0004“ ist nur zulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ mit dem Wert „QQ“ angegeben wird. |
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Die Verwendung des Wertes „X0005“ ist unzulässig, |
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• |
wenn bei Angabe des Datenfeldes „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•01•“ zu diesem Anmelder/Ausführer keine Kommunikationsadresse für die Nachrichtengruppe „EXP“ und das identische AES-Release in den Teilnehmer-Stammdaten von ATLAS hinterlegt ist; |
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• |
wenn bei Angabe des Datenfeldes „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•1••“ das zu diesem Ausführer keine Kommunikationsadresse für die Nachrichtengruppe „EXP“ und das identische AES-Release in den Teilnehmer-Stammdaten von ATLAS hinterlegt ist. |
Bemerkungen |
In einer internationalen Vorabanzeige werden nur Besondere Tatbestände übermittelt, deren Kennzeichen in der Codeliste C0239 aufgeführt werden. |
Die nur für die Ausfuhrzollstelle bestimmten Codierungen nebst ggf. Text werden weder auf dem Ausfuhrbegleitdokument ausgedruckt noch an die Ausgangszollstelle übermittelt. |
Die Angabe des allgemeinen Vermerks „X0000“ kann genutzt werden, um eine besondere Zuständigkeit der angesprochenen Dienststelle (vgl. Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“) zu begründen. |
Die Angabe eines der besonderen Tatbestände „X0003“ oder „X0004“ hat zur Folge, dass der Ausfuhrvorgang nicht in die Außenhandelsstatistik (Extrastat/Intrastat) eingeht. Dies befreit jedoch nicht von der Notwendigkeit zur Angabe der statistischen Daten. Diese sind für die Vervollständigung des Ausfuhrvorgangs sowie der Ausweisung im Ausgangsvermerk weiterhin erforderlich. |
Der besondere Tatbestand „X0003“ ist nur anzugeben, wenn aufgrund der Ausfallsituation bereits seitens des Erstellers der Ausfuhranmeldung eine direkte Meldung zur Außenhandelsstatistik erfolgt ist. |
Der besondere Tatbestand „X0004“ ist nur anzugeben, wenn es sich im Kontext einer Bedarfslieferung um die Belieferung eines deutschen Schiffes/Flugzeugs an einem deutschen Liegeort/Standort oder eines deutschen Schiffes auf hoher See handelt. Das Kennzeichen ist nicht anzugeben, wenn es sich um die Belieferung eines beliebigen Schiffes/Flugzeugs an einem Liegeort/Standort eines anderen Mitgliedstaates handelt. |
Die Angabe des Wertes „X0001“ ist nur sinnvoll, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••1•“ angegeben wird. Seine Verwendung mit anderen Konstellationen ist gleichwohl zulässig, hat aber keinerlei Auswirkungen. |
Die Angabe des Wertes „X0002“ ist nur sinnvoll, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••111•••“ angegeben wird. Seine Verwendung mit anderen Anmeldearten ist gleichwohl zulässig, hat aber keinerlei Auswirkungen. |
Die Angabe des Wertes „X0005“ ist nur sinnvoll, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•1••“ oder „••1•“ (Vertretungsverhältnis) angegeben wird. Seine Verwendung mit anderen Konstellationen ist gleichwohl zulässig, hat aber keinerlei Auswirkungen. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 12 02 008 000 |
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN |