1.15 |
VERTRETER REPRESENTATIVE |
Direkter (zollrechtlicher) Vertreter des Anmelders |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEZXRC |
Element: |
Representative |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Ausfuhr-Überführung oder -Erledigung: |
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• |
Die Angabe der Datengruppe erfolgt ausschließlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) mit einem der Werte „••1•“ angegeben wurde. |
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Ausgangsüberwachung: |
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• |
Die Angabe der Datengruppe erfolgt nicht. |
Bemerkungen |
Die Datengruppe bezeichnet den fachlichen Nachrichtenempfänger, wenn der Anmelder nachrichtentechnisch nicht erreichbar ist, damit verbunden auch, dass die Datengruppe „ANMELDER“ dann nicht angegeben wird. |
Die Datengruppe wird jedoch in jedem Fall einer direkten Vertretung angegeben, damit nötigenfalls auch der durch die Rückfrage adressierte Anmelder Kenntnis über den Ersteller der Ausfuhranmeldung erhält. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 13 06 000 000 |