Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEZXDC Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.18.5.5.4   SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer
ADDITIONAL REFERENCE / Reference number
Ordnungsmerkmal des Verweises
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEZXDC
GoodsShipment
GoodsItem
AdditionalReference
Element:  referenceNumber
Datenfeld
Format:  an..35
an..70
Prüfmuster:  .{1,35}
.{1,70}
Beschränkung:  Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Zeichen noch beschränkt.
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „1“ angegeben wird, gilt:
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) des korrespondierenden Verweises angegeben wurde.
Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „0“ angegeben wird, gilt:
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises angegeben wurde.
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises zwar nicht angegeben wurde, jedoch bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0912 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „R“ ausgewiesen ist.
•   Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises nicht angegeben wurde und bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0912 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „N“ ausgewiesen ist.
Prüfungen:  Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „1“ angegeben wird, gilt:
•   Das Ordnungsmerkmal muss mit dem Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) des korrespondierenden Verweises übereinstimmen.
Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „0“ angegeben wird, gilt:
•   Das Ordnungsmerkmal muss mit dem Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises übereinstimmen, sofern dieses angegeben wurde.
Bemerkungen
Über die Existenzkriterien hinaus müssen bei einem angefragten, aber nicht vorher angemeldeten Verweis etwaige typspezifische Prüfkriterien der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) beachtet werden.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 04 001 000