68 |
Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus, Iran und Russland |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen |
Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955. |
68.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ |
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. |
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ |
Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollanmeldung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ |
Anpassung des Prüfkriteriums zu AL-Positionen. |
Anpassung der vierten Bemerkung. |