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Verkehrszweige im Normalverfahren zur Zentralen Zollabwicklung |
Der Geschäftsprozess eines CCE-Verfahrens verläuft analog zu dem eines Vereinfachten Verfahrens. Die Möglichkeit eines Nachtrags erst spät festlegbarer Transportinformation besteht aufgrund der Abfertigung an einer nichtdeutschen Gestellungszollstelle nicht. Bei einer vollständigen Anmeldung müssen daher die beiden Verkehrszweige bereits mit der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) angegeben werden. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
ATLAS_10.1.2_WF04 |
(unverbindlicher Plantermin) |
79.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig“ |
Anpassung des Prüfkriteriums. |
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze“ |
Anpassung des Prüfkriteriums. |