1.26.12.11.2 |
WARENORT / Art der Ortsbestimmung LOCATION OF GOODS / Qualifier of identification |
Art, wie der Warenort in den nachfolgenden Datenfeldern identifiziert wird. |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF GoodsShipment Consignment LocationOfGoods |
Element: |
qualifierOfIdentification |
Datenfeld |
Format: |
a1 |
Prüfmuster: |
[A-Z] |
Codeliste: |
S0326 |
Regeln |
Status: |
Pflicht-Datenfeld |
Prüfungen: |
Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••1••“ oder „•••••9••“ angegeben wird, gilt: |
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• |
Die Verwendung des Wertes „V“ ist erforderlich. |
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Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••2••“ angegeben wird, gilt: |
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• |
Die Verwendung der Werte „U“ und „W“ ist unzulässig, wenn die Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle nicht durch andere Angaben sichergestellt wird. |
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• |
Die Verwendung des Wertes „V“ ist unzulässig. |
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Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••3••“ oder „•••••4••“ angegeben wird, gilt: |
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• |
Die Verwendung des Wertes „Y“ ist erforderlich. |
Bemerkungen |
Im Fall einer rückwirkenden oder nachträglichen Anmeldung richtet sich die Form der Angabe nach den tatsächlichen Gegebenheiten. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 16 15 046 000 |
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN |