Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
79   Verkehrszweige im Normalverfahren zur Zentralen Zollabwicklung
Der Geschäftsprozess eines CCE-Verfahrens verläuft analog zu dem eines Vereinfachten Verfahrens. Die Möglichkeit eines Nachtrags erst spät festlegbarer Transportinformation besteht aufgrund der Abfertigung an einer nichtdeutschen Gestellungszollstelle nicht. Bei einer vollständigen Anmeldung müssen daher die beiden Verkehrszweige bereits mit der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) angegeben werden.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  ATLAS_10.1.2_WF04    (unverbindlicher Plantermin)
79.1   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig
Anpassung des Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze
Anpassung des Prüfkriteriums.