Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPAE Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.15.2.4.1.3   VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit
GOODS MEASURE / Supplementary units
Zahlenwert für die im EZT vorgegebene Besondere Maßeinheit
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPAE
GoodsShipment
GoodsItem
Commodity
GoodsMeasure
Element:  supplementaryUnits
Datenfeld
Format:  n..16,6
Prüfmuster:  (?!0\.?0*\Z)(?=.{1,17}\Z)(0|[1-9][0-9]{0,15})(\.[0-9]{1,6})?
Beschränkung:  0.000001 - 9999999999999999
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn im EZT zu der in den Datenfeldern „WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ und „• / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur“ dieser Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) angegebenen Warennummer eine Besondere Maßeinheit vorgesehen ist und das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wurde.
Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn im EZT zu der in den Datenfeldern „WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ und „• / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur“ dieser Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) angegebenen Warennummer keine Besondere Maßeinheit vorgesehen ist.
Prüfungen:  Die Verwendung eines ganzzahligen Wertes ist erforderlich, wenn im EZT zur angegebenen Warennummer das Feld „Maßeinheit“ mit einem der Werte „NAR“, „NCL“ oder „NPR“ angegeben ist.
Bemerkungen
Ungeachtet dessen, dass bei unvollständigen Anmeldungen keine Pflicht zur Angabe des Wertes besteht, wird dennoch dringend empfohlen, diese nicht erst mit der Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) zu tätigen. Keinesfalls dürfen jedoch unzutreffende Angaben erfolgen.
Für die Feststellung einer Notwendigkeit zur Angabe kann der EZT-Online „zur Ausfuhr“ verwendet werden. Die Suchkriterien sollten sich dabei auf den maßgeblichen Zeitpunkt und die Warennummer beschränken, während insbesondere die Angabe eines geografischen Gebiets unterbleiben sollte.
Im Fall einer Kleinstmenge von weniger als 1 Millionstel (in der Besonderen Maßeinheit) ist der minimal mögliche Wert „0.000001“ anzugeben.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 18 02 000 000
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do