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Übergangsregel für Container |
Für die Verwendung von Containern nebst Kennzeichen bedarf es einer zusätzlichen Übergangsregelung, um den internationalen Nachrichtenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten in ECS-Phase 2 korrekt abdecken zu können. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
26.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator“ |
Ergänzung eines Existenzkriteriums. |
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG“ |
Ergänzung eines Existenzkriteriums. |