Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) | ||||
Technischer Nachrichtentyp: | DEXPDF | Standard-Nachrichtentyp: | ||
Nachrichtenversion: | Standard-Nachrichtenverzeichnis: |
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1.15.1 | AUSFUHRZOLLSTELLE FÜR DIE ERGÄNZENDE/ERSETZENDE ANMELDUNG / Referenznummer CUSTOMS OFFICE OF SUPPLEMENT / Reference number |
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Dienststellennummer der zuständigen Ausfuhrzollstelle für die ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung | |||||
XML-Abbildung | |||||
Hierarchie: | DEXPDF CustomsOfficeOfSupplement |
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Element: | referenceNumber | ||||
Datenfeld | |||||
Format: | an8 | ||||
Prüfmuster: | DE0[01][0-9]{4} | ||||
Codeliste: | D0193 | ||||
Aufbau: | a2 | Land „DE“ | |||
n2 | zwei führende Ziffern „00“ oder „01“ | ||||
n4 | Dienststellennummer ATLAS | ||||
Regeln | |||||
Status: | Pflicht-Datenfeld | ||||
Prüfungen: | Zuständigkeitsprüfung ohne Bewilligungsauflagen: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „00••0•1•“ angegeben wird, gilt: |
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• | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine der Adressen von Ausführer, Anmelder oder Subunternehmer liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels der Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“, „ANMELDER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ sowie „SUBUNTERNEHMER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „SUBUNTERNEHMER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
• | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•••0“ angegeben wird und weder Ausführer noch Anmelder in Deutschland ansässig sind (geprüft über die Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ sowie „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung CCL-Ausfuhr oder CCL-PV: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0••••4••“ angegeben wird, gilt: |
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• | Das Datenfeld muss die Dienststelle bezeichnen, die in Feld 15c der Bewilligung CCL-Ausfuhr ausgewiesen ist. | ||||
Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-Ausfuhr: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „00001•1•“ oder „00201•1•“ angegeben wird, gilt: |
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• | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine der Adressen von Ausführer, Anmelder oder Subunternehmer liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels der Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“, „ANMELDER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ sowie „SUBUNTERNEHMER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „SUBUNTERNEHMER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“), wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist. | ||||
• | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist, das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•••0“ angegeben wird und weder Ausführer noch Anmelder in Deutschland ansässig sind (geprüft über die Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ sowie „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
• | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Identität der Dienststellen für die Abgabe von unvollständiger wie ergänzender/ersetzender Anmeldung fordert. | ||||
• | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, die in der Bewilligung ausgewiesen ist, wenn diese die Übereinstimmung mit einer solchen gelisteten Dienststelle fordert. | ||||
Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-PV: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0011131•“ angegeben wird, gilt: |
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• | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich die Adresse des Anmelders liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels des Datenfeldes „ANMELDER / ADRESSE / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist. | ||||
• | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist und der Anmelder nicht in Deutschland ansässig ist (geprüft über das Datenfeld „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
• | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Identität der Dienststellen für die Abgabe von unvollständiger wie ergänzender/ersetzender Anmeldung fordert. | ||||
• | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, die in der Bewilligung ausgewiesen ist, wenn diese die Übereinstimmung mit einer solchen gelisteten Dienststelle fordert. | ||||
Bemerkungen | |||||
Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit der Rolle „EXP“ notiert sein. | |||||
Externe Verweise | |||||
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN | |||||
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/col/col_home.jsp?Lang=de |
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch | ||||
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