Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
73   Unvereinbarkeit von Beipack und loser Ware
Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. In konsequenter Fortführung kann eine Warenposition auch nicht gleichzeitig Beipack und lose Waren enthalten, da eine Beipack-Position stets eigenständig sein muss.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
73.1   Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG
Ergänzung von Bemerkungen.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke
Korrektur des Prüfkriteriums.
73.2   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG
Ergänzung von Bemerkungen.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke
Korrektur des Prüfkriteriums.
73.3   Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF)
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke
Redaktionelle Anpassung des ersten Prüfkriteriums.