Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.12.13.2   BEFÖRDERUNGSROUTE DER SENDUNG / Land
COUNTRY OF ROUTING OF CONSIGNMENT / Country
Land auf der Beförderungsroute
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
Consignment
CountryOfRoutingOfConsignment
Element:  country
Datenfeld
Format:  a2
Prüfmuster:  [A-Z]{2}
Codeliste:  C0008
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Die Verwendung des Wertes „DE“ für eines der angegebenen Länder ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit keinem der Werte „•••••4••“ angegeben wird.
Das erste Land der Beförderungsroute muss mit einem der Datenfelder „LIEFERUNG / Ausfuhrland“ bzw. „// WARENPOSITION / Ausfuhrland“ übereinstimmen.
Das letzte Land der Beförderungsroute muss mit dem Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ übereinstimmen.
Alle in den Datenfeldern „LIEFERUNG / Ausfuhrland“ bzw. „// WARENPOSITION / Ausfuhrland“ genannten Ausfuhrländer müssen in der Beförderungsroute genannt werden.
Die Verwendung eines der Werte aus Codeliste C0248 ist erforderlich für alle nicht in einem der Datenfelder „LIEFERUNG / Ausfuhrland“ und „• / Bestimmungsland“ bzw. „// WARENPOSITION / Ausfuhrland“ genannten Länder der Beförderungsroute.
Bemerkungen
Nur bei Nutzung der zentralen Zollabwicklung ist es in Kombination der verschiedenen Prüfkriterien zulässig, dass die Beförderungsroute nicht über Deutschland führt.
Siehe auch Prüfkriterien an den Datenfeldern
•   LIEFERUNG / Ausfuhrland“ und „// WARENPOSITION / Ausfuhrland“,
•   LIEFERUNG / Bestimmungsland“.
Für die auch als Bestimmungsziele benannten Länder der Beförderungsroute kann die Bedeutung der angegebenen Codierung von der Codeliste C0008 abweichen.
Im Falle mehrerer unterschiedlicher, auf Positionsebene angegebener Ausfuhrländer ist dasjenige Land in der Beförderungsroute zuerst einzutragen, welches auch als erstes verlassen wird/wurde.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 16 12 020 000
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN