Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.12.7   SENDUNG / BEFÖRDERER
CONSIGNMENT / CARRIER
Beförderer ist grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist. Ausnahmen hiervon gelten für den kombinierten Verkehr sowie im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung.
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
Consignment
Element:  Carrier
Datengruppe
Kardinalität:  1
Regeln
Status:  Optionale Datengruppe
Bemerkungen
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn der Beförderer vom fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung abweicht.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 13 12 000 000