Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
Nachricht „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) | ||||
Technischer Nachrichtentyp: | DEZXDC | Standard-Nachrichtentyp: | ||
Nachrichtenversion: | Standard-Nachrichtenverzeichnis: |
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1.18.5.5.4 | SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer ADDITIONAL REFERENCE / Reference number |
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Ordnungsmerkmal des Verweises | |||||
XML-Abbildung | |||||
Hierarchie: | DEZXDC GoodsShipment GoodsItem AdditionalReference |
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Element: | referenceNumber | ||||
Datenfeld | |||||
Format: | an..35 an..70 |
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Prüfmuster: | .{1,35} | ||||
.{1,70} | |||||
Beschränkung: | Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Zeichen noch beschränkt. | ||||
Regeln | |||||
Status: | Bedingtes Datenfeld | ||||
Bedingungen: | Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „1“ angegeben wird, gilt: | ||||
• | Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) des korrespondierenden Verweises angegeben wurde. | ||||
Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „0“ angegeben wird, gilt: | |||||
• | Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises angegeben wurde. | ||||
• | Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises zwar nicht angegeben wurde, jedoch bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0912 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „R“ ausgewiesen ist. | ||||
• | Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises nicht angegeben wurde und bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0912 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „N“ ausgewiesen ist. | ||||
Prüfungen: | Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „1“ angegeben wird, gilt: | ||||
• | Das Ordnungsmerkmal muss mit dem Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) des korrespondierenden Verweises übereinstimmen. | ||||
Wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „0“ angegeben wird, gilt: | |||||
• | Das Ordnungsmerkmal muss mit dem Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ in der Nachricht „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) des korrespondierenden Verweises übereinstimmen, sofern dieses angegeben wurde. | ||||
Bemerkungen | |||||
Über die Existenzkriterien hinaus müssen bei einem angefragten, aber nicht vorher angemeldeten Verweis etwaige typspezifische Prüfkriterien der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) beachtet werden. | |||||
Externe Verweise | |||||
Rechtsgrundlage: | Datenelement 12 04 001 000 |
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch | ||||
Dokument: | Struktur- und Feld-Beschreibung | Generierungsdatum: | ||
Dokumentenversion: | Herausgabedatum: |