Nachricht „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) |
Die Nachricht dient dem Teilnehmer dazu, auf Rückfragen einer Ausfuhr- oder Ausgangszollstelle zu antworten oder aber proaktiv Unterlagen zu einem Vorgang der zuständigen Zollstelle zur Verfügung zu stellen. |
Eine proaktive Übermittlung der Nachricht ist im Rahmen der Ausfuhr-Überführung nur möglich, |
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solange zu dem Ausfuhrvorgang keine andere (proaktive) „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) erfolgt ist, |
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solange zu dem Ausfuhrvorgang keine „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) übermittelt wurde, |
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solange der Ausfuhrvorgang nur entgegengenommen oder aber zurückgestellt ist, |
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sofern keine Mitteilungen übermittelt werden, |
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sofern nur Unterlagen übermittelt werden, die in der Spalte „Kopie“ der jeweiligen Codeliste den Wert „1“ enthalten. |
Hat eine Zollstelle mittels einer „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) eine Übermittlung von Unterlagen angefordert und/oder Stellungnahmen zu einem Sachverhalt angefragt, besteht für den Teilnehmer einmalig die Möglichkeit, auf diese Anfrage mittels einer „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) zu antworten, |
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solange die gesetzte Frist noch nicht verstrichen ist, |
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sofern alle mit dem Kennzeichen „1“ angefragten Mitteilungsfelder übermittelt werden, |
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sofern alle mit dem Kennzeichen „1“ angefragten Unterlagen, Vorpapiere und Transportdokumente übermittelt werden, |
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sofern seit der Anfrage keine Daten angefragter Unterlagen, Vorpapiere oder Transportdokumente des Bezugsvorgangs geändert wurden. |
Bemerkungen |
Ausfuhr-Überführung oder -Erledigung: |
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Die Übermittlung der Nachricht ist nur zulässig in mittelbarer oder unmittelbarer Folge auf eine Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT). |
Ausgangsüberwachung: |
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Die Übermittlung der Nachricht ist nur zulässig in mittelbarer Folge auf eine Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF). |
Mit „korrespondierend“ wird dasjenige Vorpapier, diejenige Unterlage, dasjenige Transportdokument, derjenige Verweis bzw. diejenige Ebene bezeichnet, der/die/das sich in der referenzierten Bezugsnachricht an gleicher Stelle der strukturellen Hierarchie bei Übereinstimmung der Sequenznummern auf allen wiederholbaren Ebenen befindet. |
Die Verwendung von ZELOS im Rahmen der Erledigung an einer Ausfuhrzollstelle ist zwar konzipiert und grundsätzlich hier beschrieben, wird jedoch vorerst zollseitig nicht umgesetzt. |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert nicht auf einem Nachrichtentyp der DDNXA. |
Übersicht |
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