Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) | ||||
Technischer Nachrichtentyp: | DEXPAE | Standard-Nachrichtentyp: | ||
Nachrichtenversion: | Standard-Nachrichtenverzeichnis: |
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Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) | |||||
Die Nachricht dient dem Teilnehmer zur Nachmeldung von belastbaren Angaben in Normal- und einstufigen Verfahren. Ihre Übermittlung ist nur nach Bedarf erforderlich, nach Kriterien in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) oder den nachfolgend genannten Besonderheiten. | |||||
• | Nachtrag erst spät festlegbarer Transportinformation: Bei Gestellung an der Ausfuhr- oder der Ausgangszollstelle muss die Übermittlung vor Annahme erfolgen. Die Nachricht kann Angaben zu bei der Anmeldung noch nicht (sicher) bekannten oder zwischenzeitlich geänderten Sendungskennungen, Beförderungs- und/oder Transporthilfsmitteln, insbesondere Containern enthalten. |
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• | Nachtrag verladungsrelevanter Daten: Bei Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV muss die Übermittlung zwischen Annahme und Überlassung erfolgen. Die Nachricht kann zusätzlich Angaben zu bei der Anmeldung nur schätzbaren Mengen sowie zugehörigen Daten und Verpackungen enthalten, insbesondere bei der Ausfuhr von Massengütern. |
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Regeln | |||||
Bedingungen: | Die Übermittlung der Nachricht ist nur zulässig, wenn | ||||
• | die Ausfuhranmeldung mit Teilnehmereingabe erfolgte, | ||||
• | die Entgegennahme bzw. Annahme der Ausfuhranmeldung erfolgt ist, | ||||
• | noch keine andere Nachmeldung entgegengenommen wurde, | ||||
• | noch keine ergänzende/ersetzende Anmeldung entgegengenommen wurde und | ||||
• | noch keine Überlassung stattgefunden hat. | ||||
Die Übermittlung der Nachricht ist nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) mit einem der Werte „00••01••“, „00••02••“ oder „00••09••“ angegeben wurde. | |||||
Sofern vorgenannte Kriterien gegeben sind, gilt: | |||||
• | Die Übermittlung der Nachricht ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) mit einem der Werte „•••••10•“ oder „•••••20•“ (Vollständige Anmeldung in einem zweistufigen Verfahren), das Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig“ aber noch nicht angegeben wurde. | ||||
• | Die Übermittlung der Nachricht ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) mit einem der Werte „••••••0•“, das Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator“ aber noch nicht angegeben wurde. | ||||
• | Die Übermittlung der Nachricht ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) mit einem der Werte „••••••0•“ das Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator“ mit dem Wert „1“, die Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG“ aber noch nicht angegeben wurde. | ||||
Bemerkungen | |||||
Der Fall der Gestellung an der Ausfuhrzollstelle (Übermittlung vor Annahme) kann auch zutreffend sein, wenn ein Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV abgelehnt wurde. Ein Nachtrag verladungsrelevanter Daten bleibt in diesem Fall möglich. | |||||
Die nachträgliche Anmeldung von Angaben zur Transportausrüstung kann ggf. auf die ergänzende/ersetzende Anmeldung verschoben werden, wenn bis zum Zeitpunkt direkt vor Überlassung noch keine konkreten Angaben zu Containern vorliegen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Logistikkette zum Einsatz kommen. | |||||
Die Nachricht muss grundsätzlich alle korrigierbaren Angaben enthalten. Ein Weglassen einzelner solcher Datengruppen oder Datenfelder bezeichnet dann ggf. auch eine Löschung bereits in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) getätigter Angaben. Dabei sind natürlich die grundlegenden Kriterien für die verwendete Art der Anmeldung einzuhalten. Eine Ausnahme besteht bei der Datengruppe „WARENPOSITION“. Die einzelnen Warenpositionen sind nur bei konkretem Korrekturbedarf (Änderungen, Ergänzungen, Löschungen) innerhalb der Datengruppe anzugeben. Die Übermittlung zusätzlicher Warenpositionen ist ebenso ausgeschlossen wie ihre vollständige Löschung. In solchen Fällen ist ein „Antrag auf Stornierung/Ungültigkeit der Ausfuhr“ (E_EXP_INV) zu stellen und eine neue Ausfuhranmeldung zu übermitteln. |
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Externe Verweise | |||||
Dieser Nachrichtentyp basiert partiell auf den Nachrichtentypen CC511C und CC513C der DDNXA. | |||||
Übersicht | |||||
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Dokument: | Struktur- und Feld-Beschreibung | Generierungsdatum: | ||
Dokumentenversion: | Herausgabedatum: |