Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.12.11.3   WARENORT / Bewilligungsnummer
LOCATION OF GOODS / Authorisation number
Nummer einer Bewilligung zu einem Vereinfachten Verfahren, das selbst nicht in Anspruch genommen, sondern nur zur Benennung eines dort hinterlegten Ladeortes verwendet wird.
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
Consignment
LocationOfGoods
Element:  authorisationNumber
Datenfeld
Format:  an..35
Prüfmuster:  [A-Z]{2}[A-Z0-9]{3,4}.{1,29}
Aufbau:  Bewilligungsnummer:
a2    Land (Codeliste C0010)
an3..4    EU-Bewilligungsart
an..29    Nationale Referenznummer der Bewilligung
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn das Datenfeld „Art der Ortsbestimmung“ mit einem anderen Wert als „Y“ angegeben wird.
Ansonsten gilt:
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit keinem der Werte „••••1•••“ oder „•••••4••“ angegeben wird.
Prüfungen:  Wenn das Datenfeld mit einer Bewilligung SDE-Ausfuhr oder SDE-PV angegeben wird, gelten die an dem Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ genannten Kriterien zu Beteiligten-Zuordnung und Nutzungsbefugnis dieser Bewilligung.
Wenn das Datenfeld mit einer anderen Bewilligung angegeben wird, muss diese Bewilligung dem Ausführer oder dem Subunternehmer zugeordnet sein.
Bemerkungen
Auch bei anderen Anmeldearten als denen zu den Vereinfachten Verfahren SDE-Ausfuhr und SDE-PV kann der Warenort u.U. codiert angegeben werden. In diesem Fall wird jedoch hier die Angabe der Bewilligung erforderlich, der dieser als Ladeort zugeordnet ist.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 16 15 052 000
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN