Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.11.1   KOPF / LRN
EXPORT OPERATION / LRN
Innerbetrieblich als Bezugsnummer vom fachlichen Ersteller der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) vergebenes Ordnungskriterium
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
ExportOperation
Element:  LRN
Datenfeld
Format:  an..22
Prüfmuster:  .{1,22}
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Wenn das Datenfeld „Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••1•“ angegeben wird, gilt:
•   Die Kombination der Datenfelder „LRN“, „VERTRETER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ muss permanent eindeutig sein.
Wenn das Datenfeld „Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „••0•“ und das Datenfeld „ANMELDER / Identifikationsnummer“ angegeben wird, gilt:
•   Die Kombination der Datenfelder „LRN“, „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ muss permanent eindeutig sein.
Sofern vorgenannte Kriterien nicht gegeben sind, gilt aushilfsweise:
•   Die Kombination der Datenfelder „LRN“, „NACHRICHTENSENDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ muss permanent eindeutig sein.
Bemerkungen
Die Bezugsnummer (LRN = local reference number) dient der vorläufigen Identifizierung eines Ausfuhrvorgangs zwischen Entgegennahme und Annahme und der mit dieser verbundenen Übermittlung einer Vorgangskennung (MRN = master reference number). Sie muss daher eindeutig sein in Kombination mit der Kennung des fachlichen Nachrichtenerstellers.
Diese Eindeutigkeitsforderung gilt ab Entgegennahme. Es ist daher möglich, eine LRN erneut zu verwenden, wenn bereits die Entgegennahme abgelehnt wurde, nicht aber, wenn es nach Entgegennahme zu einer Nichtannahme, Nichtüberlassung oder Ungültigkeitserklärung kommt.
Es erfolgt eine Rückübermittlung der Bezugsnummer bei Antwortnachrichten.
Es erfolgt eine Weitergabe der Bezugsnummer zu einem etwaigen Beförderer am Ausgang.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 09 000 000