Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.12.1   SENDUNG / Container-Indikator
CONSIGNMENT / Container indicator
Kennzeichen für die Beförderung der Waren in Containern
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
Consignment
Element:  containerIndicator
Datenfeld
Format:  n1
Prüfmuster:  [0-9]
Codeliste:  S0027
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK gilt:
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich.
Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt:
•   Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „1•••••••“, „2•••••••“, „••••1•0•“ oder „•••••4••“ angegeben wird.
Bemerkungen
Die Angabe des Kennzeichens kann auf die Nachrichten „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und/oder „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) verschoben werden, sofern noch nicht bekannt ist, ob Container verwendet werden sollen. Es ist im Normalverfahren grundsätzlich aber auch dann mit dem Wert „1“ anzugeben, wenn nur die konkret zur Verwendung kommenden Container noch nicht bekannt sind, diese aber vor Überlassung zugeordnet werden.
Erfolgt im Normal- oder einstufigen Verfahren die Angabe mit dem Wert „1“ ohne Angabe der Datengruppe(n) „TRANSPORTAUSRÜSTUNG“, wird die Übermittlung einer Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) vor Überlassung erforderlich.
Unterbleibt die Angabe in einer vollständigen Anmeldung zum Normal- oder einstufigen Verfahren, wird die Übermittlung einer Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) vor Überlassung erforderlich.
Unterbleibt die Angabe in einer Vereinfachten Ausfuhranmeldung zum Vereinfachten Verfahren, wird seine Übermittlung mit der Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) erforderlich, da der Ablauf des Geschäftsprozesses bis zur Überlassung keine zwischenzeitliche Nachricht erlaubt.
Unterbleibt die Angabe in einer Vereinfachten Ausfuhranmeldung zum Normalverfahren, bestehen beide Möglichkeiten.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 19 01 000 000
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN