1.14 |
ANMELDER DECLARANT |
Anmelder |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPXC |
Element: |
Declarant |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld „ANMELDER / Identifikationsnummer“ in der Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“ (E_EXP_FUP) bzw. „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) nicht mit einer EORI-Nummer angegeben wurde. |
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Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn die Datengruppe „VERTRETER“ nicht angegeben wird. |
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Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ in der Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“ (E_EXP_FUP) bzw. „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) mit einem der Werte „••0•“ oder ein Datenfeld „LIEFERUNG / ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) mit dem Wert „X0001“ angegeben wurde. |
Bemerkungen |
Die Datengruppe bezeichnet den fachlichen Nachrichtenersteller. |
Eine IT-gestützte Teilnahme am Nachforschungsverfahren durch einen Anmelder ist nur möglich, wenn dieser in der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) (ggf. auch seitens eines direkten Vertreters) mittels einer EORI-Nummer benannt wurde. |