Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
7   Änderung der Incoterm-Codeliste
Durch die technische Änderung der Codeliste für Incoterm-Schlüssel kann es zu Inkonsistenzen kommen, wenn in einer Anmeldung von AES 2.4 noch obsolete Codierungen verwendet werden, eine Überlassung oder eine Mitteilung zur Ausfuhr dann aber nach Migration des Teilnehmers mit Nachrichten von AES 3.0 erfolgt. Um die Integrität der ursprünglichen Ausfuhranmeldung zum maßgeblichen Zeitpunkt zu wahren, erfolgt in einem solchen Fall keine inhaltliche Anpassung der Daten.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen
Von der Verwendung der Codierungen DAF, DDU, DES und DEQ wird abgeraten.
7.1   Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT)
Datenfeld „LIEFERUNG / LIEFERBEDINGUNGEN / INCOTERMS-Code
Ergänzung eines Hinweises zum Wertebereich.
7.2   Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL)
Datenfeld „LIEFERUNG / LIEFERBEDINGUNGEN / INCOTERMS-Code
Ergänzung eines Hinweises zum Wertebereich.