Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) |
1.1 |
Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA |
Für die Nachrichtentypen zur Anmeldung |
• |
„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), |
• |
„Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und |
• |
„Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) nebst |
• |
„Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) |
sowie deren Rückspiegelung und Weiterleitung |
• |
„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL), |
• |
„Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) und |
• |
„Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT) nebst |
• |
„Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) |
werden die Datenelemente von UZK-Anhang B referenziert. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
transparent |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen: |
Aufgrund des Umfangs der Ergänzungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. |
|
Aufgrund des Gleichlaufs bezüglich der ZELOS-Nachrichtentypen erfolgt dazu auch keine Änderungsversionierung. |
|
Die explizit genannten Pfade umfassen zusätzliche Korrekturen aus dieser Veranlassung. |
|
Die Referenzen sind als vorläufig zu betrachten, da die Aktualisierung des Anhangs noch keine Rechtsgültigkeit erlangt hat. Möglicherweise ergeben sich noch Änderungen in einem nachfolgenden Berichtigungsschreiben. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit“ |
Korrektur der deutschen Feldbezeichnung. |
Ergänzung einer Bemerkung. |
2.1 |
Korrektur von Codelisten für Währungsangaben |
Aufgrund einer Korrektur der grundlegenden EU-Spezifikation DDNXA werden die Codelisten für Währungen geändert. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Datenfeld „KOPF / Rechnungswährung“ |
Änderung der Codeliste. |
21.3 |
Redaktionelle Korrekturen |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse“ |
Präzisierung der Bemerkung zu Beipack. |
28.1 |
Packstückverweis im Nachtrag zur Anmeldung |
Bei Ausweisung von Beipack ist auch in der Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) ein Verweis notwendig auf die Warenposition, der beigepackt wurde. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS“ |
Ergänzung der Datengruppe. |
29.2 |
Redaktionelle Korrekturen |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen: |
Nicht einzeln ausgewiesen sind systematische redaktionelle Anpassungen zwecks Verfahrensbereich-übergreifender Harmonisierung bezüglich der Begrifflichkeiten und Beschreibungen von MRNs, Dienststellennummern, EORI- und TCUI-Nummern, insbesondere auch die durchgängige Ersetzung von „Nationalitätskennzeichen“ durch „Land“. |
Datenfeld „KOPF / Zeitpunkt des Nachtrags zur Anmeldung“ |
Korrektur der Feldbezeichnung. |
Datengruppe „ANMELDER“ |
Ergänzung einer Bemerkung. |
35.1 |
Reduzierung der Kardinalität von Warenpositionen |
Die maximale Anzahl angebbarer Warenpositionen in einer Anmeldung von AES-Phase 1 wird reduziert auf die bisherige Anzahl von ECS-Phase 2. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen: |
Analoge Anpassungen an gesperrten Datengruppen und -feldern sind nicht einzeln ausgewiesen. |
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS“ |
Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität. |
Wegfall der Übergangsbeschränkung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Sequenznummer“ |
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Positionsnummer“ |
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION“ |
Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität. |
Wegfall der Übergangsbeschränkung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Sequenznummer“ |
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
Wegfall der Übergangsbeschränkung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer“ |
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
Wegfall der Übergangsbeschränkung. |
36.2 |
Anpassung deutscher Feldbezeichnungen |
Die deutsche Fassung der Anhänge B UZK-DA/IA vom 15.03.2021 verwendet in Einzelfällen Datenelement-Bezeichnungen, welche von den bisher verwendeten an der Teilnehmerschnittstelle abweichen. Es erfolgt eine Angleichung. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen: |
Die Anpassung betrifft nur die deutschen Bezeichnungen und ihre referenzierende Verwendung im Text. Die englischen Begrifflichkeiten und damit die technische Ausprägung der Schnittstelle ist nicht betroffen. |
|
In begründeten Einzelfällen gibt es weiterhin technisch oder systematisch motivierte Abweichungen. |
|
Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden unmittelbare Umbenennungen von Referenzen und Bezeichnern in Beschreibungen, Kriterien und Bemerkungen i.d.R. nicht einzeln aufgeführt. |
Datenfeld „KOPF / In Rechnung gestellter Gesamtbetrag“ |
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit“ |
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
Wegfall der ersten Bemerkung. |
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG“ |
Änderung der Datengruppen-Bezeichnung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Art der Verpackung“ |
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
Wegfall der Feldbeschreibung. |
47.1 |
Kriterien für den Nachtrag zur Anmeldung |
Abhängig vom Ort der Gestellung gelten unterschiedliche Anforderungen für Notwendigkeit und Zeitraum der Übermittlung. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Fachlicher Überblick |
Anpassung des dritten Existenzkriteriums. |
Fachlicher Überblick |
Ergänzung einer Bemerkung. |
Datenfeld „KOPF / Zeitpunkt des Nachtrags zur Anmeldung“ |
Anpassung des Prüfkriteriums an die Vorgaben des fachlichen Überblicks. |
50.2 |
Verwendung von Schnellinformationen |
Codierte Information, i.d.R. durch eine Codeliste unterlegt, wird durch Schnellinformation ergänzt. Bereits vorhandene Erläuterungen als bisherige Klammerzusätze im Fließtext werden dabei integriert. |
HTML-Format: |
• |
Statuswerte in der strukturellen Übersicht bleiben wie bisher durch ihre Bedeutung unterlegt. |
• |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. |
• |
Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. |
• |
Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. |
• |
Gruppen von Codierungen werden wie Codierungen einzeln/mehrzeilig aufgeschlüsselt. |
• |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
• |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
• |
Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. |
RTF-Format: |
• |
Statuswerte in der strukturellen Übersicht werden nicht durch ihre Bedeutung unterlegt. |
• |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. |
• |
Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. |
• |
Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. |
• |
Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. |
• |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
• |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
• |
Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. |
• |
Referenzen auf andere Nachrichten oder Datenelemente in anderen Nachrichten werden durch Verweise unterlegt, soweit sich diese Ziele im AES-IHB befinden. |
• |
Referenzen auf externe URLs werden durch Verweise unterlegt. |
• |
Dokument-externe als auch -interne Verweise werden farblich gekennzeichnet. |
CSV-Format (als Textzusatz in eckigen Klammern): |
• |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung ergänzt. |
• |
Codelisten-Kürzel werden nicht aufgeschlüsselt. |
• |
Codierungen werden durch ihre Entschlüsselung ergänzt. |
• |
Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. |
• |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung ergänzt. |
• |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung ergänzt. |
XSD-Format: |
• |
Keine Anpassungen. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
transparent |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen: |
Die Neuerung beinhaltet keine fachlichen Änderungen, sondern erweitert und vereinheitlicht die Darstellung. In Einzelfällen ergeben sich daraus auch redaktionelle Korrekturen. |
|
Die Einschränkungen im RTF- ggü. dem HTML-Format sind durch die technischen Möglichkeiten des hauptsächlich für die Anzeige solcher Dokumente verwendeten Werkzeugs bedingt. Die Einschränkungen im CSV- gegenüber den beiden Präsentationsformaten sind aus inhaltlichen Erwägungen bestimmt. |
|
Aufgrund des redaktionellen Charakters der Anpassung sind die geänderten Elemente nicht einzeln ausgewiesen. |
56.1 |
Strukturelle Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA |
Aus Änderungen der DDNXA ergeben sich strukturelle Anpassungen. Diese sind jedoch eher formaler Natur, da sie ausschließlich |
• |
gesperrte Datengruppen und -felder bzw. |
• |
die Ablösung von zwei Wertelisten durch ihre äquivalenten Codelisten |
betreffen. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer“ |
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums. |
59.1 |
Freistellung der nicht notwendigen Angabe des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels |
Während die Angabe des Beförderungsmittels in der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) freigestellt war und ist, soweit nicht notwendig, wurde eine Nachmeldung in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) untersagt. Diese Uneinheitlichkeit ist bereinigt. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / GRENZÜBERSCHREITENDES AKTIVES BEFÖRDERUNGSMITTEL“ |
Korrektur des Existenzkriteriums. |
65.2 |
Redaktionelle Korrekturen |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen: |
Aufgrund des Umfangs der Anpassungen zu Satzbausteinen in Existenz- und Prüfkriterien werden diesbezüglich die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. |
Datenfeld „KOPF / LRN“ |
Anpassung der Feldbeschreibung. |
73.1 |
Unvereinbarkeit von Beipack und loser Ware |
Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. In konsequenter Fortführung kann eine Warenposition auch nicht gleichzeitig Beipack und lose Waren enthalten, da eine Beipack-Position stets eigenständig sein muss. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG“ |
Ergänzung von Bemerkungen. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke“ |
Korrektur des Prüfkriteriums. |
82.1 |
Redaktionelle Korrekturen |
Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen. |
Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99. |
Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“. |
Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD). |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse“ |
Erweiterung der Bemerkung zu Beipack. |