Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) | ||||
Technischer Nachrichtentyp: | DEXPDF | Standard-Nachrichtentyp: | ||
Nachrichtenversion: | Standard-Nachrichtenverzeichnis: |
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1.26.13.18.15 | UNTERLAGE / Betrag SUPPORTING DOCUMENT / Amount |
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Ausfuhrwert desjenigen Anteils an der Warenposition, der durch die angegebene Unterlage genehmigt wird. | |||||
Warenwert, der auf der Ausfuhrgenehmigung bzw. Ausfuhrlizenz abgeschrieben werden soll. | |||||
XML-Abbildung | |||||
Hierarchie: | DEXPDF GoodsShipment GoodsItem SupportingDocument |
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Element: | amount | ||||
Datenfeld | |||||
Format: | n..9 n..11 n..16,2 |
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Prüfmuster: | (0|[1-9][0-9]{0,8}) | ||||
(0|[1-9][0-9]{0,10}) | |||||
(?=.{1,17}\Z)(0|[1-9][0-9]{0,15})(\.[0-9]{1,2})? | |||||
Beschränkung: | 0 - 999999999 0 - 99999999999 0.00 - 9999999999999999 |
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Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Vor- wie Nachkommastellen noch beschränkt auf nur ganzzahlige, bis zu 9-stellige Werte, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit keinem der Werte „•••••4••“ angegeben wird. | |||||
Regeln | |||||
Status: | Bedingtes Datenfeld | ||||
Bedingungen: | Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „Währung“ angegeben wird. | ||||
Bemerkungen | |||||
Anzugeben ist der Betrag, für volle Euro (vgl. Datenfeld „Währung“) ggf. ermittelt unter Berücksichtigung von Vorgaben und Umrechnungskursen für die Zollwertberechnung bei Warenwerten (Rechnungsbeträgen) in Fremdwährung. | |||||
Der Warenwert ist für Genehmigungen und Bescheide des BAFA sowie für Allgemeingenehmigungen generell anzugeben, auch wenn die jeweilige Genehmigung keine wertmäßige Abschreibung erfordert oder eine IT-technische Abschreibung nicht möglich ist. | |||||
Die Angabe ist auf ganzzahlige, bis zu 11-stellige Werte beschränkt, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus Codeliste I0952 angegeben werden. | |||||
Der Betrag soll einen Wert von 10.000 € nicht übersteigen, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „X071+A12“ angegeben werden. | |||||
Eine Abschreibung in AES auf Genehmigungen und Bescheide des BAFA erfolgt nur für Dokumente mit Ausstellungsdatum (Gültigkeitsbeginn) zum und nach dem Stichtag der Umstellung (13.12.2010). | |||||
Die Einzelgenehmigungen des BAFA „3LLA/3LLB/3LLC/X060/E020+231“ zur wiederholbaren vorübergehenden Ausfuhr werden wie bisher auf dem Papier-Original abgeschrieben, da derzeit keine IT-technische Gutschrift bei Wiedereinfuhr möglich ist. | |||||
Bei Angabe ganzzahliger Werte ist grundsätzlich das kaufmännische Rundungssystem anzuwenden. | |||||
Externe Verweise | |||||
Rechtsgrundlage: | Datenelement 12 03 014 000 | ||||
http://www.zoll.de/KURSE (Umrechnungskurse) |
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch | ||||
Dokument: | Struktur- und Feld-Beschreibung | Generierungsdatum: | ||
Dokumentenversion: | Herausgabedatum: |