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Ungültigkeitserklärung von Amts wegen |
Die Ungültigkeitserklärung von Amts wegen erfolgt i.d.R. aufgrund von Tatsachen oder Verläufen des Geschäftsprozesses, die dem Teilnehmer vorab bekannt sind. Analog zur vom Teilnehmer beantragten Ungültigkeit wird für ihre Mitteilung die Statusnachricht verwendet. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
62.1 |
Nachricht „Statusmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_STA) |
Fachlicher Überblick |
Ergänzung der Kontextbeschreibung. |