Nachricht „Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL) |
Die Nachricht dient zur Übermittlung der Anordnung einer Kontrollmaßnahme an einen Teilnehmer an der Ausfuhrzollstelle oder (übergangsweise) zur Anforderung von Dokumenten. |
Bemerkungen |
Im Falle einer zentralen Zollabwicklung kann eine Anforderung von Dokumenten auch auf Veranlassung der Gestellungszollstelle erfolgen. Eine solche wird mit einer eigenen Nachricht übermittelt, in jedem Fall unabhängig von einer etwaigen Anordnung anderer Kontrollmaßnahmen. Eine IT-gestützte Übermittlung von Dokumenten durch die Ausfuhr- an die Gestellungszollstelle erfolgt nicht. Die angeforderte Vorlage an der Gestellungszollstelle liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Anmelders, aushilfsweise seines Vertreters. |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert auf dem Nachrichtentyp CC560C der DDNXA. |
Übersicht |
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