Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPAE Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.15.2.5.3   VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke
PACKAGING / Number of packages
Anzahl der Stücke, die in gleicher Art und mit gleichem Versandzeichen gepackt sind, oder bei unverpackten Waren die Anzahl der erfassten Gegenstände
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPAE
GoodsShipment
GoodsItem
Packaging
Element:  numberOfPackages
Datenfeld
Format:  n..5
n..8
Prüfmuster:  (0|[1-9][0-9]{0,4})
(0|[1-9][0-9]{0,7})
Beschränkung:  0 - 99999
0 - 99999999
Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Packstückzahlen noch beschränkt.
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „Art der Verpackung“ mit keinem der Werte aus Codeliste C0181 angegeben wird.
Prüfungen:  Die Verwendung des Wertes „0“ ist unzulässig, wenn das Datenfeld „Art der Verpackung“ mit einem der Werte aus Codeliste C0182 angegeben wird.
Die Verwendung des Wertes „0“ ist unzulässig, wenn
•   zu dieser Datengruppe „WARENPOSITION“ eine weitere Datengruppe „VERPACKUNG“ mit einem Wert ungleich „0“ in dem Datenfeld „Anzahl der Packstücke“ oder
•   zu dieser Datengruppe „WARENPOSITION“ eine weitere Datengruppe „VERPACKUNG“ ohne das Datenfeld „Anzahl der Packstücke“ angegeben wird.
Bemerkungen
Um dem Prüfkriterium, dass die Rohmasse größer oder gleich der Eigenmasse sein muss, Genüge zu tun, ist es erforderlich, Beipack immer in einer gesonderten Warenposition anzugeben, auch wenn die Daten einer eigenständig verpackten, weiteren Warenposition ansonsten identisch sind.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 18 06 004 000