1.16 |
BEFÖRDERER AM AUSGANG EXIT CARRIER |
Der Beförderer übernimmt stellvertretend an der Ausgangszollstelle die Abwicklung der referenzierten Ausfuhranmeldung. |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEZXDC |
Element: |
ExitCarrier |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Ausfuhr-Überführung oder -Erledigung: |
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• |
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig. |
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Ausgangsüberwachung: |
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• |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich. |
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• |
Die Angabe der Datengruppe ist nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Proaktiv“ mit dem Wert „0“ angegeben wird. |
Bemerkungen |
Die Datengruppe bezeichnet den fachlichen Nachrichtenersteller. |