Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPAE Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.15.2.5   WARENPOSITION / VERPACKUNG
GOODS ITEM / PACKAGING
Beschreibung und Identifikation von Packstücken
Angaben zu Packstücken, die einer Warenposition zugeordnet sind
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPAE
GoodsShipment
GoodsItem
Element:  Packaging
Datengruppe
Kardinalität:  99
Regeln
Status:  Bedingte Datengruppe
Bedingungen:  Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn die Datengruppe „WARE“ angegeben wird.
Bemerkungen
Waren können lose (z.B. Schüttgut in Form von Sand, Getreide etc.) oder unverpackt oder in einem oder mehreren Packstücken verpackt sein.
Einzutragen sind Zeichen und Nummern, Anzahl und Art der Packstücke oder - bei unverpackten Waren - die Anzahl der in der Anmeldung erfassten Gegenstände bzw. die Angabe „lose“.
Wenn verschiedene Waren in einer Art und Weise zusammen verpackt sind, dass es unmöglich ist, die Rohmasse für jede einzelne Warenposition zu ermitteln, dann ist die eine Ware - i.d.R. die hauptsächliche - als Hauptpack anzumelden, die anderen als Beipack.
Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden.
Die Verpackungsarten von Haupt- und Beipack können je nach den tatsächlichen Gegebenheiten voneinander abweichen. In einer Warenposition kann Haupt- und Beipack nicht kombiniert werden.
Im Falle eines Beipacks ist im Datenfeld „// PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer“ ein Verweis auf die Warenposition des Hauptpacks, im Datenfeld „Anzahl der Packstücke“ der Wert „0“ und im Datenfeld „Versandzeichen“ der selbe Wert wie beim Hauptpack einzutragen.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 18 06 000 000