1.20 |
AUSFÜHRER EXPORTER |
(Zollrechtlicher) Ausführer |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF |
Element: |
Exporter |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•1••“ angegeben wird. |
Bemerkungen |
Im Regelfall sind zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer identisch. Sofern dies nicht der Fall ist (z.B. §2 Abs. 2 AWG / Art. 2 Nr. 3 Dual-Use-VO) müssen mit einem der Werte „1•••“ im Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ beide Ausführer getrennt angemeldet werden. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 13 01 000 000 |