Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPEE Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.14.4.4   SENDUNG / EMPFÄNGER
CONSIGNMENT / CONSIGNEE
Letzter dem Ersteller der Anmeldung bekannter Empfänger im Bestimmungsland, dem die Waren ausgeliefert werden
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPEE
GoodsShipment
Consignment
Element:  Consignee
Datengruppe
Kardinalität:  1
Regeln
Status:  Bedingte Datengruppe
Bedingungen:  Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn mindestens eine Datengruppe „// WARENPOSITION / EMPFÄNGER“ angegeben wird.
Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt:
•   Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn weder die Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) noch mindestens eine Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) angegeben wurde.
Bemerkungen
Die Abänderung eines vorher bereits angemeldeten Empfängers ist nicht möglich.
Die Angaben der Empfänger auf Warenpositions- und hier auf Kopfebene schließen sich gegenseitig aus.
Bei nur einem Empfänger für den gesamten Ausfuhrvorgang muss die Angabe hier auf der Kopfebene erfolgen.
Anzugeben ist die Adresse, an welcher der zollrechtliche Empfänger ansässig ist (ggf. auch innerhalb der Europäischen Union).
Bei Belieferung eines Schiffes, eines Flugzeugs bzw. einer Plattform, einer Windenergieanlage oder einer Einrichtung auf hoher See ist die Reederei, die Fluggesellschaft bzw. die betreibende Gesellschaft anzugeben.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 13 03 000 000
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/mb_anmeldepflicht_aes242.pdf (Merkblatt zu Bedarfslieferungen)