Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
82   Redaktionelle Korrekturen
Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen.
Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99.
Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“.
Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD).
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
82.1   Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD)
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse
Erweiterung der Bemerkung zu Beipack.
82.2   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Korrektur der Codeliste zur vorgesehenen Ausgangszollstelle im Prüfkriterium.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer
Korrektur der ersten Bemerkung bezüglich der Unterlage „8GHH“.