Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.13.9.3   BEWILLIGUNG / Referenznummer
AUTHORISATION / Reference number
Bewilligungsnummer zur
•   Passiven Veredelung (OPO-PV),
•   Vorübergehenden Verwendung (TEA-VV) oder
•   Aktiven Veredelung (IPO-AV)
Entscheidungsnummer zur
•   Verbindlichen Zolltarifauskunft und/oder
•   Verbindlichen Ursprungsauskunft
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
GoodsItem
Authorisation
Element:  referenceNumber
Datenfeld
Format:  an..35
Prüfmuster:  DEOPO[0-9]{4}PV[0-9]{6}
DETEA[0-9]{4}VV[0-9]{6}
DEIPO[0-9]{4}AV[0-9]{6}
(?!DE)[A-Z]{2}(OPO|TEA|IPO).{1,29}
[A-Z]{2}(BTI|BOI).{1,29}
Aufbau:  Deutsche Bewilligungsnummer OPO-PV:
a2    Land „DE“
a3    EU-Bewilligungsart „OPO“
n4    Dienststellennummer ATLAS des erteilenden Hauptzollamts
a2    Nationale Bewilligungsart „PV“
n6    Laufende Nummer je Dienststelle und nationaler Bewilligungsart
Deutsche Bewilligungsnummer TEA-VV:
a2    Land „DE“
a3    EU-Bewilligungsart „TEA“
n4    Dienststellennummer ATLAS des erteilenden Hauptzollamts
a2    Nationale Bewilligungsart „VV“
n6    Laufende Nummer je Dienststelle und nationaler Bewilligungsart
Deutsche Bewilligungsnummer IPO-AV:
a2    Land „DE“
a3    EU-Bewilligungsart „IPO“
n4    Dienststellennummer ATLAS des erteilenden Hauptzollamts
a2    Nationale Bewilligungsart „AV“
n6    Laufende Nummer je Dienststelle und nationaler Bewilligungsart
Bewilligungsnummer anderer Mitgliedstaaten:
a2    Land (Codeliste C0010), ohne „DE“
a3    EU-Bewilligungsart „OPO“, „TEA“ oder „IPO“
an..29    Nationale Referenznummer der Bewilligung
Entscheidungsnummer:
a2    Land (Codeliste C0010)
a3    EU-Bewilligungsart „BTI“ oder „BOI“
an..29    Nationale Referenznummer der Entscheidung
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Die Verwendung eines der Werte aus Codeliste C0010 in den Stellen 1-2 der Bewilligungsnummer ist erforderlich.
OPO-PV:
•   Die Verwendung des Wertes „OPO“ in den Stellen 3-5 der Bewilligungsnummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C019“ angegeben wird.
•   Die Bewilligung muss dem als Verfahrensinhaber PV benannten Anmelder zugeordnet sein.
TEA-VV:
•   Die Verwendung des Wertes „TEA“ in den Stellen 3-5 der Bewilligungsnummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C516“ angegeben wird.
IPO-AV:
•   Die Verwendung des Wertes „IPO“ in den Stellen 3-5 der Bewilligungsnummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C601“ angegeben wird.
•   Die Verwendung des Wertes „DE“ in den Stellen 1-2 der Bewilligungsnummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C601“ und das Datenfeld „// VERFAHREN / Vorhergehendes Verfahren“ mit dem Wert „51“ angegeben wird.
•   Die Verwendung des Wertes „DE“ in den Stellen 1-2 der Bewilligungsnummer ist unzulässig, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C601“ und das Datenfeld „// VERFAHREN / Vorhergehendes Verfahren“ mit dem Wert „54“ angegeben wird.
BTI:
•   Die Verwendung des Wertes „BTI“ in den Stellen 3-5 der Bewilligungsnummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C626“ angegeben wird.
BOI:
•   Die Verwendung des Wertes „BOI“ in den Stellen 3-5 der Bewilligungsnummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C627“ angegeben wird.
Bemerkungen
Das grundlegende Format ist auf bis zu vier Stellen für die EU-Bewilligungsart ausgelegt und weist daher eine größere Länge auf, als gemäß Aufbaubeschreibung und Prüfmuster notwendig wäre.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 12 001 000
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN