Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT) |
Die Nachricht dient dem Teilnehmer als mögliche Antwort auf eine Anfrage der Ausfuhrzollstelle zum Verbleib der Waren eines Ausfuhrvorgangs. Sie beinhaltet Informationen zu einem ggf. erfolgten Ausgang. Alternativ zu dieser Nachricht kann als Antwort auf die Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“ (E_EXP_FUP) auch die Nachricht „Antrag auf Stornierung/Ungültigkeit der Ausfuhr“ (E_EXP_INV) übermittelt werden. |
Nach Überlassung eines zwischenzeitlich weder erledigten noch für ungültig erklärten oder geschlossenen Ausfuhrvorgangs kann die Nachricht auch einmalig auf Initiative des Teilnehmers übermittelt werden, d.h. zur vorfristigen Einleitung des Nachforschungsverfahrens. |
Regeln |
Prüfungen: |
Eine initiative Übermittlung der Nachricht darf frühestens 70 Tage nach dem Zeitpunkt im Datenfeld „KOPF / Zeitpunkt der Überlassung“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) erfolgen. |
Bemerkungen |
Eine initiative Übermittlung der Nachricht hat nicht den Charakter einer wiederholbaren Anfrage über den Verbleib des Ausgangsnachweises/Ausgangsvermerkes. |
Bedingungen im Regelwerk der Nachricht, die auf Existenz oder Inhalte von Datenfeldern der Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“ (E_EXP_FUP) referenzieren, sind sinngemäß auf die Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) zu beziehen, wenn die Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT) als Initiativnachricht übermittelt wird. |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert auf dem Nachrichtentyp CC583C der DDNXA. |
Übersicht |
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