Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.12.11   SENDUNG / WARENORT
CONSIGNMENT / LOCATION OF GOODS
Ort, an dem die Waren verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
Consignment
Element:  LocationOfGoods
Datengruppe
Kardinalität:  1
Regeln
Status:  Bedingte Datengruppe
Bedingungen:  Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit dem Wert „20000000“ angegeben wird.
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••01•••“ oder „••111•••“ angegeben wird und die durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommene Bewilligung für Massengüter ohne Ladeort gilt.
Sofern vorgenannte Kriterien nicht gegeben sind, gilt:
•   Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich.
Bemerkungen
Anzugeben ist der genaue Ort, an dem die Waren beschaut werden können, bzw. bei rückwirkender/nachträglicher Anmeldung der Ladeort.
Massengutanmeldungen und monatliche Sammelanmeldungen können mehrere unterschiedliche Ladeorte umfassen, auf deren Angabe verzichtet wird.
Der Warenort kann auch eine Zuständigkeit begründen, siehe Kriterien am Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 16 15 000 000