Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
10. Berichtigungsschreiben
   
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
1.2   Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA
Für die Nachrichtentypen zur Anmeldung
•   Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),
•   Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und
•   Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) nebst
•   Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT)
sowie deren Rückspiegelung und Weiterleitung
•   Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL),
•   Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) und
•   Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT) nebst
•   Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ)
werden die Datenelemente von UZK-Anhang B referenziert.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  transparent
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Aufgrund des Umfangs der Ergänzungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt.
Aufgrund des Gleichlaufs bezüglich der ZELOS-Nachrichtentypen erfolgt dazu auch keine Änderungsversionierung.
Die explizit genannten Pfade umfassen zusätzliche Korrekturen aus dieser Veranlassung.
Die Referenzen sind als vorläufig zu betrachten, da die Aktualisierung des Anhangs noch keine Rechtsgültigkeit erlangt hat. Möglicherweise ergeben sich noch Änderungen in einem nachfolgenden Berichtigungsschreiben.
2.2   Korrektur von Codelisten für Währungsangaben
Aufgrund einer Korrektur der grundlegenden EU-Spezifikation DDNXA werden die Codelisten für Währungen geändert.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „KOPF / Rechnungswährung
Änderung der Codeliste.
Datenfeld „WÄHRUNGSUMRECHNUNG / Interne Währung
Änderung der Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Währung
Änderung der Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Währung
Änderung der Codeliste.
3.1   Erzeugung von Dokumenten bei Versandweiterleitung
Im Rahmen der Verbringung von Waren aus dem Gebiet der Union mit Hilfe eines sich anschließenden Versandverfahrens werden Unterlagen (Versandanmeldungen) und ggf. Transportdokumente (CIM-Frachtbriefe) systemseitig erzeugt und den Vorgangsdaten hinzugefügt. Solche Dokumente dürfen nicht angemeldet werden, erscheinen dann aber in der Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT).
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Art
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTDOKUMENT / Art
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
4.1   Warenort bei monatlicher Sammelanmeldung
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT
Korrektur des ersten Existenzkriteriums.
5.1   Ausfuhrgenehmigungen zur DVO (EU) 2021/111 für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Inkorrekte Bezugnahmen zu Unterlagen „3LLL“ und „C086“ (persönliche Schutzausrüstung) am Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ wurden aus gegebenem Anlass en passant entfernt.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA-Genehmigungen bei Vereinfachten Verfahren.
Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA- und Allgemeingenehmigungen im einstufigen Verfahren bei geringem Wert.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung des Prüfkriteriums zu BAFA-Genehmigungen.
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
Anpassung der Bemerkung zur Übersicht.
Anpassung der Bemerkung zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten.
Anpassung der Bemerkung zu Sammelgenehmigungen.
12.1   Warennummer bei SDE-Ausfuhr/PV
Korrektur von Referenzen auf Felder der jeweiligen Bewilligung.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur
Korrektur des zweiten und des vierten Prüfkriteriums.
13.1   Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA/IA
Für die Nachrichtentypen zur Anmeldung
•   Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT),
•   Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und
•   Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) nebst
•   Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT)
sowie deren Rückspiegelung und Weiterleitung
•   Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL),
•   Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) und
•   Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT) nebst
•   Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ)
werden die Datenelemente der UZK-Anhänge B referenziert.
Das ist i.W. bereits mit Eintrag #1 erfolgt. Nach Veröffentlichung der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/234 und 2021/235 erfolgt nunmehr die Finalisierung.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  transparent
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
14.3   Ergänzung von Transportdokumenten auf Positionsebene
Aufgrund einer Änderung der DDNXA wird für die EU-weite Übergangszeit von ECS auf AES im UZK die Möglichkeit belassen, Transportdokumente auch auf der Ebene der Warenposition zu verarbeiten. Dies betrifft nur Vorgänge, die mit Nachrichtentypen von ATLAS/Ausfuhr 2.4 oder in anderen Mitgliedstaaten nach deren Maßgaben eröffnet wurden.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / TRANSPORTDOKUMENT
Ergänzung der Datengruppe.
16.1   Standardaustausch ohne vorzeitige Einfuhr bei vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung
Ein Standardaustausch kann nunmehr sowohl (schon bisher) mit als auch (neu) ohne vorzeitige Einfuhr vereinfacht bewilligt werden.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / PASSIVE VEREDELUNG / Standardaustausch/Ersatzwarenverkehr
Änderung des letzten Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / PASSIVE VEREDELUNG / Datum der Wiedereinfuhr
Wegfall der zweiten Bemerkung.
17.1   EMCS-Dokumente
Vorgaben zu begleitenden Verwaltungs- und Ausfalldokumenten werden präzisiert.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznummer
Erweiterung der Aufbaubeschreibung.
Ergänzung einer Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben
Redaktionelle Überarbeitung der Bemerkung.
18.1   Längenkürzungen bei Beteiligten
Die Kürzung von Namens- und Adressinformation in internationalen Vorab-Anzeigen erfolgt während der Übergangszeit von ECS-Phase 2 auf AES-Phase 1 unabhängig davon, welche Phase das jeweilige Land ausweist, an das die Übermittlung gerichtet wird.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „AUSFÜHRER / Name
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „AUSFÜHRER / ADRESSE / Straße und Hausnummer
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / VERSENDER / Name
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / VERSENDER / ADRESSE / Straße und Hausnummer
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER / Name
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER / ADRESSE / Straße und Hausnummer
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERSENDER / Name
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERSENDER / ADRESSE / Straße und Hausnummer
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER / Name
Korrektur der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER / ADRESSE / Straße und Hausnummer
Korrektur der Bemerkung.
19.1   Prüfmuster von GNSS-Koordinaten
Die bisherigen Prüfmuster erlauben syntaktisch fehlerhafte Angaben an Nord- und Südpol sowie am Anti-Nullmeridian.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / GNSS / Breite
Korrektur des Prüfmusters.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / GNSS / Länge
Korrektur der Prüfmusters.
20.3   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer
Korrektur des Prüfkriteriums zur Bewilligung EIR-Ausfuhr.
Datenfeld „ANMELDER / Identifikationsnummer
Erweiterung der Bemerkung zu nicht nutzbaren Geschäftsprozessen.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEFÖRDERUNGSKOSTEN
Korrektur des Existenzkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEFÖRDERUNGSKOSTEN / Zahlungsart
Wegfall des Prüfkriteriums (Doppelung zu dem Kriterium auf der Ebene der Datengruppe).
21.4   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / Bewilligungsnummer
Korrektur der Prüfkriterien.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse
Präzisierung der Bemerkung zu Beipack.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Qualifikator
Wegfall der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument
Korrektur der ersten Bemerkung.
22.1   Windenergieanlagen
In Codeliste I0100 werden (wie bereits in AES 2.4) Kombinationen mit dem zusätzlichen Verfahren „6F0“ ergänzt.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Weitere Änderungen in der Codeliste I0100 umfassen Streichungen von Kombinationen mit dem zusätzlichen Verfahren „F61“, die ohnehin aufgrund anderer Prüfkriterien praktisch nicht verwendbar waren.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QU“ „QV“ „QP“.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur
Anpassung des letzten Prüfkriteriums.
23.1   Neufassung der Dual-use-Verordnung
Aufgrund der Neufassung der Verordnung werden zwei neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen erteilt, drei zusätzliche Arten von Durchfuhr- und Sammelgenehmigungen definiert und die bestehenden Codierungen der fortbestehenden Genehmigungsarten durch neu vergebene abgelöst.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Länderlisten zu bestehenden EU-Allgemeingenehmigungen sowie den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0953 und I0955.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung der Prüfkriterien zu den Codelisten A0181 bis A0186 und A0214.
Ergänzung eines Prüfkriteriums zur Codeliste A0187.
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA-Genehmigungen bei Vereinfachten Verfahren.
Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA- und Allgemeingenehmigungen im einstufigen Verfahren bei geringem Wert.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Art
Wegfall der letzten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben
Anpassung der vierten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung des zweiten und dritten Prüfkriteriums.
Anpassung der ersten, vierten, fünften, sechsten, siebten und achten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Betrag
Anpassung der fünften Bemerkung.
24.1   Verwendbarkeit von Ausfuhrgenehmigungen in CCE-Anmeldungen
Ausfuhrgenehmigungen anderer Mitgliedstaaten können nicht verwendet werden.
Die Allgemeingenehmigung Nr. 13 kann unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Ergänzung des sechsten Prüfkriteriums.
Aufteilung des siebten Prüfkriteriums in drei Teile.
25.1   Wegfall der vereinfachten (unvollständigen) CCE-Anmeldungen ohne SDE-Bewilligung
Aus Codeliste A0121 werden die Anmeldearten 00••0410 gestrichen.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Begleitend zum Wegfall ergibt sich, dass Bewilligungen OPO-PV dann immer in Bewilligungen SDE-PV referenziert sein müssen, nicht mehr in Bewilligungen CCL-PV.
Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung
Wegfall von drei Codierungen in der Aufbaubeschreibung.
Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer
Wegfall des letzten Prüfkriteriums in der Sektion CCL-PV.
Anpassung des letzten Prüfkriteriums in der Sektion SDE-PV.
26.1   Übergangsregel für Container
Für die Verwendung von Containern nebst Kennzeichen bedarf es einer zusätzlichen Übergangsregelung, um den internationalen Nachrichtenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten in ECS-Phase 2 korrekt abdecken zu können.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator
Ergänzung eines Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG
Ergänzung eines Existenzkriteriums.
27.1   Entscheidungsinhaber von verbindlichen Auskünften
In der Datengruppe „Bewilligung“ auf Warenpositionsebene wird das bereits vorhandene Datenfeld zur Anmeldung des Entscheidungsinhabers ergänzt.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEWILLIGUNG / Bewilligungsinhaber
Änderung der Wertigkeit.
Ergänzung von Feldbeschreibung, Wertebereich, Aufbaubeschreibung, Existenzkriterium, Bemerkung und Codelisten-Referenz.
29.4   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Nicht einzeln ausgewiesen sind systematische redaktionelle Anpassungen zwecks Verfahrensbereich-übergreifender Harmonisierung bezüglich der Begrifflichkeiten und Beschreibungen von MRNs, Dienststellennummern, EORI- und TCUI-Nummern, insbesondere auch die durchgängige Ersetzung von „Nationalitätskennzeichen“ durch „Land“.
Datenfeld „LIEFERUNG / VORPAPIER / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / SONSTIGER VERWEIS / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator
Korrektur/Erweiterung der Wertigkeit.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTDOKUMENT / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / TRANSPORTDOKUMENT / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Art
Anpassung der Prüfmuster.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / ZUSÄTZLICHE INFORMATION
Korrektur der Feldbeschreibung.
30.1   Technische Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung
Korrektur des Prüfkriteriums.
Datenfeld „KOPF / In Rechnung gestellter Gesamtbetrag
Korrektur von Datenformat, Wertebereich und Prüfmuster.
Wegfall der Übergangsregelung.
31.1   Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA
Aus Änderungen der DDNXA ergeben sich strukturelle und inhaltliche Anpassungen in Nachrichtenstrukturen. Diese sind jedoch nur formaler Natur, da ausschließlich gesperrte Datengruppen und -felder betreffend.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „WÄHRUNGSUMRECHNUNG / Umrechnungskurs
Anpassung von Wertebereich und Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / BEMESSUNGSGRUNDLAGE / Menge
Anpassung von Wertebereich und Prüfmuster.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / BEMESSUNGSGRUNDLAGE / Betrag
Anpassung von Wertebereich und Prüfmuster.
32.1   Referenzcode des Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) von EMCS
Änderungen in EMCS (Steuerausetzung vs. Freier Verkehr) bedingen einen geänderten Aufbau der Referenznummer
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznummer
Anpassung der Aufbaubeschreibung.
33.1   Angemeldetes Verfahren bei CCE
Im Kontext der zentralen Zollanmeldung ist nach Vorgabe des UZK die Angabe von einheitlichen angemeldeten Verfahren über alle Warenpositionen erforderlich.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
35.2   Reduzierung der Kardinalität von Warenpositionen
Die maximale Anzahl angebbarer Warenpositionen in einer Anmeldung von AES-Phase 1 wird reduziert auf die bisherige Anzahl von ECS-Phase 2.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Analoge Anpassungen an gesperrten Datengruppen und -feldern sind nicht einzeln ausgewiesen.
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS
Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Sequenznummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Positionsnummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION
Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Sequenznummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Positionsnummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer
Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich.
Wegfall der Übergangsbeschränkung.
36.3   Anpassung deutscher Feldbezeichnungen
Die deutsche Fassung der Anhänge B UZK-DA/IA vom 15.03.2021 verwendet in Einzelfällen Datenelement-Bezeichnungen, welche von den bisher verwendeten an der Teilnehmerschnittstelle abweichen. Es erfolgt eine Angleichung.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Anpassung betrifft nur die deutschen Bezeichnungen und ihre referenzierende Verwendung im Text. Die englischen Begrifflichkeiten und damit die technische Ausprägung der Schnittstelle ist nicht betroffen.
In begründeten Einzelfällen gibt es weiterhin technisch oder systematisch motivierte Abweichungen.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden unmittelbare Umbenennungen von Referenzen und Bezeichnern in Beschreibungen, Kriterien und Bemerkungen i.d.R. nicht einzeln aufgeführt.
Datenfeld „KOPF / In Rechnung gestellter Gesamtbetrag
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „ZAHLUNGSAUFSCHUB / Zahlungsaufschub
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / LIEFERBEDINGUNGEN / INCOTERMS-Code
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Name der ausstellenden Behörde
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Gültigkeitsdatum
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Wegfall der ersten Bemerkung.
Datengruppe „LIEFERUNG / SONSTIGER VERWEIS
Änderung der Datengruppen-Bezeichnung.
Anpassung in der Feldbeschreibung.
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / PLZ-ADDRESSE
Änderung der Datengruppen-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / BEFÖRDERUNGSKOSTEN / Zahlungsart
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / URSPRUNG / Versendungsregion
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / GEFAHRGUT / UN-Nummer
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Wegfall der ersten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / Gesamtabgabenbetrag
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN
Änderung der Datengruppen-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / Art der Abgabe
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / Geschuldeter Abgabenbetrag
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / Zahlungsart
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG
Änderung der Datengruppen-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Art der Verpackung
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Wegfall der Feldbeschreibung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art der Verpackung
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Name der ausstellenden Behörde
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Gültigkeitsdatum
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Wegfall der ersten Bemerkung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS
Änderung der Datengruppen-Bezeichnung.
Anpassung in der Feldbeschreibung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEFÖRDERUNGSKOSTEN / Zahlungsart
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / Zusätzliche Angaben
Änderung der Datenfeld-Bezeichnung.
43.1   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Anpassungen in den ZELOS-Nachrichtentypen erfolgen in Analogie zum Eintrag #35, sind aber wegen ihrer inhaltlichen Zuordnung zu den Verfahrensbereichen Versand und WKS nicht relevant für ATLAS/Ausfuhr.
Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung
Korrektur der Entschlüsselung zur Codierung 00111310.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Streichung der abgekündigten Codierung C086 in verschiedenen Prüfkriterien.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / GNSS / Länge
Korrektur der Aufbaubeschreibung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Streichung der abgekündigten Codierung C086 in verschiedenen Prüfkriterien.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben
Wegfall der Bemerkung zur abgekündigten Codierung C086.
44.1   Angemeldetes Verfahren bei Verbringung
Im Kontext der Verbringung innerhalb des Zollgebiets ist nach Vorgabe des UZK eine Einschränkung der anmeldbaren Verfahren erforderlich.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
45.1   Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollanmeldung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung der vierten Bemerkung.
46.1   Nationale Warennummern des Kapitels 99
Die internationale Codeliste C0152 ermöglicht nicht die Verwendung nationaler Warennummern.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Mit dem ATLAS-IHB 10.0.10 wird die abgeleitete Codeliste D0152 neu definiert als Vereinigung der HS6-Codierungen mit den nationalen Warennummern aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.
Datenfeld „LIEFERUNG / PASSIVE VEREDELUNG / ERZEUGNIS / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Anpassung der Feldbeschreibung.
Ersetzung der Codeliste C0152 durch D0152.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Anpassung der Feldbeschreibung.
Ersetzung der Codeliste C0152 durch D0152.
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Anpassung der Feldbeschreibung.
Ersetzung der Codeliste C0152 durch D0152.
50.4   Verwendung von Schnellinformationen
Codierte Information, i.d.R. durch eine Codeliste unterlegt, wird durch Schnellinformation ergänzt. Bereits vorhandene Erläuterungen als bisherige Klammerzusätze im Fließtext werden dabei integriert.
HTML-Format:
•   Statuswerte in der strukturellen Übersicht bleiben wie bisher durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt.
•   Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt.
•   Gruppen von Codierungen werden wie Codierungen einzeln/mehrzeilig aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet.
RTF-Format:
•   Statuswerte in der strukturellen Übersicht werden nicht durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt.
•   Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt.
•   Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet.
•   Referenzen auf andere Nachrichten oder Datenelemente in anderen Nachrichten werden durch Verweise unterlegt, soweit sich diese Ziele im AES-IHB befinden.
•   Referenzen auf externe URLs werden durch Verweise unterlegt.
•   Dokument-externe als auch -interne Verweise werden farblich gekennzeichnet.
CSV-Format (als Textzusatz in eckigen Klammern):
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung ergänzt.
•   Codelisten-Kürzel werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungen werden durch ihre Entschlüsselung ergänzt.
•   Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung ergänzt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung ergänzt.
XSD-Format:
•   Keine Anpassungen.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  transparent
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung beinhaltet keine fachlichen Änderungen, sondern erweitert und vereinheitlicht die Darstellung. In Einzelfällen ergeben sich daraus auch redaktionelle Korrekturen.
Die Einschränkungen im RTF- ggü. dem HTML-Format sind durch die technischen Möglichkeiten des hauptsächlich für die Anzeige solcher Dokumente verwendeten Werkzeugs bedingt.
Die Einschränkungen im CSV- gegenüber den beiden Präsentationsformaten sind aus inhaltlichen Erwägungen bestimmt.
Aufgrund des redaktionellen Charakters der Anpassung sind die geänderten Elemente nicht einzeln ausgewiesen.
51.1   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  transparent
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer
Anpassung der vorletzten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung der dritten Bemerkung durch zusätzliche Nennung des Sondergebiets Büsingen.
52.1   Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollanmeldung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung der vierten Bemerkung.
53.1   Kriterien zu rückwirkenden und nachträglichen Anmeldearten
Die irrtümlich mit dem Wechsel von AES 2.4 auf AES 3.0 gelockerten Kriterien zur Angabe von Informationen bei rückwirkenden/nachträglichen Anmeldungen werden korrigiert.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Neben den explizit genannten inhaltlichen Anpassungen wurde an diversen Stellen die Wortwahl in beschreibenden Texten von „nachträglich“ auf „rückwirkend“ korrigiert oder ergänzt.
Datenfeld „KOPF / Maßgebliches Datum
Korrektur der Bemerkung zu Art. 337 Abs. 1 UZK-IA.
Tausch der Reihenfolge von dritter und vierter Bemerkung.
Datenfeld „KOPF / Datum des Ausgangs
Korrektur des Existenzkriteriums.
Datengruppe „TATSÄCHLICHE AUSGANGSZOLLSTELLE
Korrektur des Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / VORPAPIER
Korrektur des Existenzkriteriums zur Buchführungsunterlage „9DFE“.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig
Ersetzung des Existenzkriteriums zu Anmeldungen im Nachhinein durch eine im Ergebnis äquivalente Fassung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze
Ersetzung des Existenzkriteriums zu Anmeldungen im Nachhinein durch eine im Ergebnis äquivalente Fassung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG
Erweiterung des Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER
Wegfall des obsoleten zweiten Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / AKTIVE VEREDELUNG
Wegfall des obsoleten zweiten Existenzkriteriums.
54.2   Zentrale Zollabwicklung
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  ATLAS_10.1.2_WF04    (unverbindlicher Plantermin)
Bemerkungen:  Die Codelisten A0121 und S0605 werden in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert.
Die Codelisten C0215 und S0716 werden in der DTCL des ATLAS-IHBs ergänzt.
Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung
Erweiterung der Aufbaubeschreibung um drei neue Codierungen.
Datenfeld „KOPF / Zeitpunkt der Gestellung
Zusammenführung der beiden Existenzkriterien.
Datengruppe „BEWILLIGUNG
Erweiterung des Existenzkriteriums.
Datenfeld „BEWILLIGUNG / Art
Ergänzung eines Prüfkriteriums.
Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer
Erweiterung der Beschreibung.
Anpassung des Prüfmusters.
Erweiterung der Aufbaubeschreibung.
Ergänzung von drei Prüfkriterien.
Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer
Anpassung der Kategorisierung zur Zuständigkeitsprüfung für rückwirkende/nachträgliche Anmeldungen ohne Bewilligungsauflagen.
Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE FÜR DIE ERGÄNZENDE/ERSETZENDE ANMELDUNG / Referenznummer
Anpassung der Kategorisierung zur Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer Bewilligung CCL-Ausfuhr/PV.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren
Anpassung des fünften Existenzkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums.
55.1   Ausfuhr/EMCS-Schnittstelle
Die Neuerungen der automatisierten Schnittstelle zwischen ATLAS/Ausfuhr und EMCS für Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuererhebung sind für Teilnehmer i.W. transparent.
EAD und FAD werden Ausfuhr-seitig jetzt aber technisch gleichwertig behandelt. Daraus resultieren gegenseitiger Ausschluss und Nicht-Nachmeldbarkeit per Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT).
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Codeliste S0226 wird in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art
Anpassung des ersten Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznummer
Erweiterung der Aufbaubeschreibung.
Tausch der Reihenfolge von erstem und zweitem Prüfkriterium.
Anpassung der zweiten Bemerkung.
56.2   Strukturelle Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA
Aus Änderungen der DDNXA ergeben sich strukturelle Anpassungen. Diese sind jedoch eher formaler Natur, da sie ausschließlich
•   gesperrte Datengruppen und -felder bzw.
•   die Ablösung von zwei Wertelisten durch ihre äquivalenten Codelisten
betreffen.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „ÜBERWACHUNGSZOLLSTELLE
Ergänzung der Datengruppe.
Ergänzung von zwei Bemerkungen.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums.
57.1   Bewilligter Ladeort
Die Angabe von Ladeorten mit laufender Nummer „00“ wird ermöglicht.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / Zusätzliche Kennung
Anpassung von Prüfmuster und Aufbaubeschreibung.
58.1   Anmeldung von Ausgangszollstellen im Binnenland
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „VORGESEHENE AUSGANGSZOLLSTELLE / Referenznummer
Ersetzung der Codeliste
Anpassung der Bemerkung zur Dienststellenrolle.
65.4   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Aufgrund des Umfangs der Anpassungen zu Satzbausteinen in Existenz- und Prüfkriterien werden diesbezüglich die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt.
Fachlicher Überblick
Korrektur des englischsprachigen Nachrichtennamens.
Datenfeld „KOPF / LRN
Anpassung der Feldbeschreibung.
Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer
Anpassung des Prüfkriteriums zur SDE-PV.
Datenfeld „LIEFERUNG / PASSIVE VEREDELUNG / ERZEUGNIS / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Anpassung der Feldbeschreibung.
Anpassung der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / PASSIVE VEREDELUNG / ERZEUGNIS / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur
Anpassung der Feldbeschreibung.
Anpassung der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / Zusätzliche Kennung
Anpassung der Feldbeschränkung.
Ergänzung einer Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Anpassung der Feldbeschreibung.
Anpassung der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur
Anpassung der Feldbeschreibung.
Anpassung der ersten beiden Bemerkungen.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Anpassung der Feldbeschreibung.
Anpassung der Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur
Anpassung der Feldbeschreibung.
Anpassung der Bemerkung.
66.1   Ausnahmen von der Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer
Erweiterung der dritten Bemerkung.
Umgestaltung der vierten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code
Anpassung der dritten Bemerkung.
67.1   Konsolidierung von Vorpapieren
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / VORPAPIER
Anpassung der zweiten Übergangsbeschränkung.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER
Anpassung der zweiten Übergangsbeschränkung.
68.1   Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus, Iran und Russland
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollanmeldung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung des Prüfkriteriums zu AL-Positionen.
Anpassung der vierten Bemerkung.
69.1   Neuerstellung und Anpassung von Allgemeingenehmigungen
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch Neuaufnahmen und Änderungen an den Codelisten A0170, A0214, A0221, A0222, A0224, A0226, A0227, A0233, A0234, A0237, A0238, A0239, A0240, I0922, I0953 und I0955.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Ergänzung von sechs Prüfkriterien.
Wegfall eines Prüfkriteriums.
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums.
Ergänzung des dritten und des vierten Prüfkriteriums.
Ergänzung der achten Bemerkung.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Betrag
Ergänzung der vierten Bemerkung.
70.1   Ausnahmeregelung nach §8(2) AWV
Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist anzumelden.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch Änderungen an der Codeliste I0912.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Detail
Ergänzung einer Bemerkung.
71.1   Online-Abschreibung - Ausfallkonzept
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts für die Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen wird auf die grundsätzlich passenden Anmeldearten beschränkt.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Redaktionelle Anpassung des Prüfkriteriums zur einstufigen Ausfuhranmeldung bei geringem Wert.
Ergänzung eines Prüfkriteriums zur Ausfall-Codierung.
72.1   Zentrale Zollabwicklung
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  ATLAS_10.1.2_WF04    (unverbindlicher Plantermin)
Bemerkungen:  Ergänzung zu Änderungseintrag #54.
Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer
Anpassung der Kategorisierung zur Zuständigkeitsprüfung für Anmeldungen unter Bewilligungsauflagen OPO-PV.
73.2   Unvereinbarkeit von Beipack und loser Ware
Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. In konsequenter Fortführung kann eine Warenposition auch nicht gleichzeitig Beipack und lose Waren enthalten, da eine Beipack-Position stets eigenständig sein muss.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG
Ergänzung von Bemerkungen.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke
Korrektur des Prüfkriteriums.
77.1   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Erweiterung der siebten Bemerkung.
78.1   Nachträgliche Anmeldungen zur Zentralen Zollabwicklung im Notfall
Gemäß Artikel 105(2) der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1070 der Kommission vom 01.06.2023 ist die Abgabe einer nachträglichen Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren verpflichtend, auch für CCE.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  ATLAS_10.1.2_WF04    (unverbindlicher Plantermin)
Bemerkungen:  Die Codeliste A0121 wird in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert.
Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung
Erweiterung der Aufbaubeschreibung um drei neue Codierungen.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren
Anpassung des zweiten Prüfkriteriums.
79.1   Verkehrszweige im Normalverfahren zur Zentralen Zollabwicklung
Der Geschäftsprozess eines CCE-Verfahrens verläuft analog zu dem eines Vereinfachten Verfahrens. Die Möglichkeit eines Nachtrags erst spät festlegbarer Transportinformation besteht aufgrund der Abfertigung an einer nichtdeutschen Gestellungszollstelle nicht. Bei einer vollständigen Anmeldung müssen daher die beiden Verkehrszweige bereits mit der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) angegeben werden.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  ATLAS_10.1.2_WF04    (unverbindlicher Plantermin)
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig
Anpassung des Prüfkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze
Anpassung des Prüfkriteriums.
82.2   Redaktionelle Korrekturen
Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen.
Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99.
Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“.
Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD).
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems
Korrektur der Codeliste zur vorgesehenen Ausgangszollstelle im Prüfkriterium.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer
Korrektur der ersten Bemerkung bezüglich der Unterlage „8GHH“.
84.1   Neuerstellung und Anpassung von Allgemeingenehmigungen
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch den Wegfall der Codeliste A0221 sowie Änderungen an den Codelisten A0224, I0922, I0953 und I0955.
Die Änderungen sind hier nur insoweit beschrieben, als sie nicht durch Eintrag #85 systematisch überschrieben werden.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Anpassung der siebten Bemerkung.
85.1   Länder- und Dokumentenlisten
Aufgrund der erhöhten Häufigkeit von Änderungen im Kontext von Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen
•   werden die Positivlisten der zulässigen Bestimmungsländer dynamisiert,
•   werden Negativlisten unzulässiger Bestimmungsländer neu eingeführt und
•   werden die Kriterien für diese Listen in der Art abstrahiert, dass keine Ausweisung mit dedizierten Prüfkriterien mehr erfolgt, sondern die Systematik der Codelisten-Bezeichnungen einerseits und der Qualifikatoren zugehöriger Genehmigungsunterlagen andererseits ausgenutzt wird, um generische Kriterien zu formulieren.
Dies ermöglicht zukünftige Ergänzungen und Streichungen, ohne das IHB anpassen zu müssen. Dynamisch sind dann sowohl die Inhalte als auch die Existenz solcher Länderlisten überhaupt.
In diesem Zuge werden auch weitere Positivlisten neu eingeführt.
Aufgrund der erhöhten Häufigkeit von Änderungen im Kontext von anderen Ausfuhrgenehmigungen werden weitere dynamische Codelisten eingeführt, welche diese Genehmigungsunterlagen klassifizieren und in den verschiedenen Kriterien anstelle von bislang expliziten Aufzählungen genutzt werden.
Dies erleichtert ebenso zukünftige Ergänzungen und Streichungen, ohne in jedem Einzelfall das IHB anpassen zu müssen.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  ATLAS_10.1.2_WF03    für die Bereitstellung des Downloads
ATLAS_10.1.2_WF06    (unverbindlicher Plantermin) für die Umstellung der Plausibilisierung
Bemerkungen:  Die Neuerung bedingt auch
•   die Ablösung der Codelisten A02•• durch I12•• nebst Neuaufnahme von I1220, I0232 und I1242,
•   die Ablösung der Codelisten A018• durch I140•,
•   die Ablösung der Codeliste A0170 durch I1470,
•   die Einführung der Codelisten I11•• und I13•• sowie
•   die Einführung der Codelisten I0956 .. I0969.
Mit Ausnahme der nicht abgelösten sondern neu eingeführten Länderlisten sowie marginaler Korrekturen im Zuschnitt der neu eingeführten Unterlagenlisten bewirken diese systematischen Umstellungen keine inhaltlichen Änderungen. Eine vorfristige Umstellung auf Teilnehmerseite ist daher unmittelbar möglich. Die abzulösenden Codelisten bleiben jedoch bis auf Weiteres im Download erhalten, um zunächst einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, auch wenn sie im IHB nicht mehr referenziert werden. Sie werden aber in der Deutschen Codeliste des ATLAS-IHBs inhaltlich eingefroren. Zukünftige Änderungen darin werden also ausschließlich im Download sichtbar und in den Druckausgaben nicht nachgepflegt.
Datenfeld „AUSSENWIRTSCHAFTSRECHTLICHER AUSFÜHRER / Identifikationsnummer
Formale Korrektur des Existenzkriteriums.
Datenfeld „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer
Formale Korrektur des dritten Existenzkriteriums.
Datenfeld „ANMELDER / Identifikationsnummer
Formale Korrektur des vierten Existenzkriteriums.
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland
Ergänzung von zwei Prüfkriterien zu Negativ- und Positiv-Länderlisten.
Anpassung des Prüfkriteriums zur Länderliste A0170.
Wegfall der Prüfkriterien zu den Länderlisten A018• und A02••.
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“ durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER
Formale Korrektur des letzten Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER
Formale Korrektur des letzten Existenzkriteriums.
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE
Systematische Überarbeitung von Existenz-/Prüfkriterien zu Ausfuhrgenehmigungen:
•   Zusammenfassung der beiden ersten Kriterien unter Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
•   Anpassung des dritten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
•   Anpassung des vierten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
•   Zusammenfassung des fünften und sechsten Kriteriums unter Umstellung von Aufzählung auf Codeliste und Fokussierung auf CCL-Ausfuhr ohne PV.
•   Anpassung des siebten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste und Fokussierung auf CCL-PV und CCL-Ausfuhr mit wirtschaftlicher PV.
•   Formale Anpassung des achten Kriteriums.
•   Formale Korrektur des neunten Kriteriums.
•   Anpassung des zehnten Kriteriums durch Fokussierung auf nachträgliche/rückwirkende Anmeldungen.
•   Anpassung des elften Kriteriums durch Fokussierung auf monatliche Sammelanmeldungen und Integration aller zugehörigen Ausschlussgründe.
Systematische Überarbeitung von Existenz-/Prüfkriterien zu Ausfuhrlizenzen:
•   Anpassung des dreizehnten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
•   Anpassung des vierzehnten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer
Formale Korrektur des ersten Prüfkriteriums.
Anpassung der beiden letzten Prüfkriterien durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument
Anpassung des Prüfkriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben
Anpassung der letzten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Zusammenfassung der beiden Prüfkriterien zu AL-Position/Güterkennzeichen durch Umstellung von Aufzählung auf Codelisten nebst Ausnahmen.
Anpassung der vierten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Formale Korrektur der siebten Bemerkung.
Anpassung der neunten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Name der ausstellenden Behörde
Anpassung der Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Maßeinheit
Anpassung des Prüfkriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Anpassung der zweiten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Menge
Anpassung des Prüfkriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste.