1.26.13.11 |
WARENPOSITION / VERSENDER GOODS ITEM / CONSIGNOR |
Beteiligter, der die Waren versendet, gemäß dem Beförderungsvertrag durch die Partei, die den Transport veranlasst hat |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF GoodsShipment GoodsItem |
Element: |
Consignor |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn die Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / VERSENDER“ angegeben wird. |
Prüfungen: |
Sofern diese Datengruppe in allen Datengruppen „WARENPOSITION“ angegeben wird, darf die Gesamtheit der in den Datenfeldern und Untergruppen angegebenen Werte nicht übergreifend identisch sein. |
Bemerkungen |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Sicherheit“ mit dem Wert „2“ angegeben wird, der Versender von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 13 02 000 000 |