1.14 |
AUSFUHRZOLLSTELLE CUSTOMS OFFICE OF EXPORT |
Dienststelle, die als Ausfuhrzollstelle für diese Anmeldung zuständig ist |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF |
Element: |
CustomsOfficeOfExport |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Pflicht-Datengruppe |
Bemerkungen |
Die Datengruppe bezeichnet den fachlichen Nachrichtenempfänger. |
Anzugeben ist i.d.R. die Dienststelle, bei der die Waren bei der Überführung in das Ausfuhrverfahren zu gestellen sind. Im Fall einer Zentralen Zollabwicklung (vgl. Datengruppe „GESTELLUNGSZOLLSTELLE“) ist hier die den Ausfuhrvorgang überwachende Dienststelle anzugeben. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 17 02 000 000 |