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Neufassung der Dual-use-Verordnung |
Aufgrund der Neufassung der Verordnung werden zwei neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen erteilt, drei zusätzliche Arten von Durchfuhr- und Sammelgenehmigungen definiert und die bestehenden Codierungen der fortbestehenden Genehmigungsarten durch neu vergebene abgelöst. |
Art: |
Änderung |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
Bemerkungen |
Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Länderlisten zu bestehenden EU-Allgemeingenehmigungen sowie den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0953 und I0955. |
23.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ |
Anpassung der Prüfkriterien zu den Codelisten A0181 bis A0186 und A0214. |
Ergänzung eines Prüfkriteriums zur Codeliste A0187. |
Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. |
Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ |
Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA-Genehmigungen bei Vereinfachten Verfahren. |
Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA- und Allgemeingenehmigungen im einstufigen Verfahren bei geringem Wert. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Art“ |
Wegfall der letzten Bemerkung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben“ |
Anpassung der vierten Bemerkung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ |
Anpassung des zweiten und dritten Prüfkriteriums. |
Anpassung der ersten, vierten, fünften, sechsten, siebten und achten Bemerkung. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Betrag“ |
Anpassung der fünften Bemerkung. |