Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.13.10.1   VERFAHREN / Beantragtes Verfahren
PROCEDURE / Requested procedure
Beantragte zollrechtliche Bestimmung
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
GoodsItem
Procedure
Element:  requestedProcedure
Datenfeld
Format:  n2
Prüfmuster:  [0-9]{2}
Codeliste:  I0100
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Das Datenfeld muss in allen Datengruppen „// WARENPOSITION / VERFAHREN“ mit dem selben Wert angegeben werden, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird.
Die Verwendung des Wertes „10“ ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Anmeldung“ mit dem Wert „CO“ angegeben wird.
Die Verwendung des Wertes „21“ ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••1•••••“ angegeben wird.
Die Verwendung des Wertes „22“ ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••2•••••“ angegeben wird.
Die Verwendung eines der Werte „10“, „11“ oder „23“ ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „10000•00“ angegeben wird.
Die Verwendung des Wertes „31“ ist erforderlich, wenn das Datenfeld „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ mit einer EORI-Nummer angegeben wird und dieser Ausführer in EOS als nicht mit seinem Hauptsitz in der EU ansässig gekennzeichnet ist.
Die Verwendung eines Wertes, der in Feld 4 der durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung EIR-Ausfuhr gelistet wird, ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit dem Wert „20000000“ angegeben wird.
Die Verwendung eines Wertes, der in Feld 5 der durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-Ausfuhr gelistet wird, ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••01•••“, nicht aber „•••014••“ angegeben wird.
Die Verwendung eines Wertes, der in Feld 4 der durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung CCL-Ausfuhr / CCL-PV gelistet wird, ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird.
Bemerkungen
Wird einer der Werte „21“, „22“ oder „23“ angegeben, kommt für die angemeldete vorübergehende Ausfuhr grundsätzlich keine Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen in Betracht.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 11 09 001 000
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN