60 |
Gegenseitiger Ausschluss der Beteiligten beim Antrag auf Ungültigkeit |
Der Antrag kann nur von einem Beteiligten gestellt werden, welcher also als fachlicher Ersteller der Nachricht ausgewiesen ist. |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
60.1 |
Nachricht „Antrag auf Stornierung/Ungültigkeit der Ausfuhr“ (E_EXP_INV) |
Datengruppe „ANMELDER“ |
Anpassung des zweiten Existenzkriteriums. |
Datengruppe „VERTRETER“ |
Anpassung des ersten Existenzkriteriums. |