Nachricht „Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT) |
Die Nachricht dient dem Teilnehmer (Beförderer) an der Ausgangszollstelle zur Bestätigung des körperlichen Ausgangs der Waren in ihrem tatsächlichen Umfang. |
Die Nachricht kann alternativ den tatsächlichen Ausgang oder die Weiterleitung von Waren an eine andere Ausgangszollstelle beschreiben, nötigenfalls auch den Nicht-Ausgang. |
Regeln |
Bedingungen: |
Die Übermittlung der Nachricht ist unzulässig, wenn die letzte „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXT_STA) mit einem der Werte „362“, „364“, „371“, „372“ oder „390“ in dem Datenfeld „Status der Überwachung“ übermittelt wurde. |
Bemerkungen |
Im Rahmen der Bestätigung ist es möglich, mehrere Nachrichten dieses Typs zu übermitteln. Die Reihenfolge des Eingangs dieser Nachrichten ist dabei relevant, da die in den Nachrichten enthaltenen Daten bereits vorliegende Daten überschreiben können. Zur Sicherstellung der korrekten Verarbeitungsreihenfolge kann seitens des Teilnehmersystems der Eingang einer X.400-Zustellbestätigung bzw. einer FTAM-Positivquittung abgewartet werden, da diese Rückmeldungen von AES im Kontext der Nachrichteneinarbeitung erzeugt werden. |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert auf dem Nachrichtentyp CC590C der DDNXA. |
Übersicht |
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