Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) | ||||
Technischer Nachrichtentyp: | DEXPEE | Standard-Nachrichtentyp: | ||
Nachrichtenversion: | Standard-Nachrichtenverzeichnis: |
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1.14.5.3 | WARENPOSITION / Art des Geschäfts GOODS ITEM / Nature of transaction |
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In diesem Datenfeld ist die Art des Geschäfts (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) mit der Schlüsselnummer entsprechend anzugeben. | |||||
XML-Abbildung | |||||
Hierarchie: | DEXPEE GoodsShipment GoodsItem |
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Element: | natureOfTransaction | ||||
Datenfeld | |||||
Format: | n..2 | ||||
Prüfmuster: | [1-9][0-9]{0,1} | ||||
[0-9]{2} | |||||
Aufbau: | Geschäftsvorgang anderer Mitgliedstaaten: | ||||
n..2 | Schlüsselnummer (Codeliste C0091) | ||||
Deutscher Geschäftsvorgang: | |||||
n2 | Schlüsselnummer (Codeliste A1150) | ||||
Regeln | |||||
Status: | Bedingtes Datenfeld | ||||
Bedingungen: | Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn das Datenfeld „LIEFERUNG / Art des Geschäfts“ angegeben wird. | ||||
Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt: | |||||
• | Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn weder das Datenfeld „LIEFERUNG / Art des Geschäfts“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) noch das Datenfeld „Art des Geschäfts“ dieser Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) angegeben wurde. | ||||
Prüfungen: | Sofern dieses Datenfeld in allen Datengruppen „WARENPOSITION“ angegeben wird, darf der angegebene Wert nicht übergreifend identisch verwendet werden. | ||||
Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ in der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wurde, gilt: | |||||
• | Die Verwendung eines (bis zu zweistelligen) Wertes aus Codeliste C0091 ist erforderlich. | ||||
Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt: | |||||
• | Die Verwendung eines (exakt zweistelligen) Wertes aus Codeliste A1150 ist erforderlich. | ||||
Bemerkungen | |||||
Die beiden Datenfelder auf Kopf- und hier auf Warenpositionsebene schließen sich gegenseitig aus. Bei nur einem Geschäft für den gesamten Ausfuhrvorgang muss die Angabe auf der Kopfebene erfolgen. Bei verschiedenen Arten des Geschäfts können diese auch hier auf Warenpositionsebene angegeben werden. |
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Im Fall der zentralen Zollabwicklung ist die Form der Angabe weitgehend freigestellt bzw. richtet sich nach den nationalen Anforderungen der Statistik-Behörden im Land des Warenorts. | |||||
Für Geschäftsvorgänge mit Warenort in Deutschland gilt: | |||||
• | Es ist gleichermaßen zulässig, diejenige Art des Geschäfts auf Kopfebene anzugeben, die für den größten Anteil der Waren zutreffend ist. | ||||
• | Wenn das Datenfeld mit dem Wert „67“ angegeben wird, erfolgt mangels Notwendigkeit keine Übermittlung dieser Warenposition an das Statistische Bundesamt, da solche Vorgänge nicht statistisch erfasst werden. | ||||
Die Ersetzung einer bereits vorher angemeldeten Geschäftsart ist möglich, unabhängig davon, ob dies auf der Kopf- oder der Positionsebene erfolgt war. Wird eine kopfbezogene durch positionsbezogene Angaben ersetzt, übernehmen die nicht neu benannten Warenpositionen die bisherige Art des Geschäftsvorgangs von der Kopfebene. | |||||
Externe Verweise | |||||
Rechtsgrundlage: | Datenelement 99 05 000 000 | ||||
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN |
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch | ||||
Dokument: | Struktur- und Feld-Beschreibung | Generierungsdatum: | ||
Dokumentenversion: | Herausgabedatum: |