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Redaktionelle Korrekturen |
Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen. |
Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99. |
Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“. |
Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD). |
Art: |
Korrektur |
Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
82.1 |
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse“ |
Erweiterung der Bemerkung zu Beipack. |
82.2 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ |
Korrektur der Codeliste zur vorgesehenen Ausgangszollstelle im Prüfkriterium. |
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ |
Korrektur der ersten Bemerkung bezüglich der Unterlage „8GHH“. |