Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.26.13.17.4   VORPAPIER / Referenznummer
PREVIOUS DOCUMENT / Reference number
Ordnungsmerkmal des Vorpapiers
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
GoodsItem
PreviousDocument
Element:  referenceNumber
Datenfeld
Format:  an..35
an..70
Prüfmuster:  .{1,35}
.{1,70}
Beschränkung:  Während der EU-weiten Übergangszeit von ECS auf AES im UZK ist die Anzahl der angebbaren Zeichen noch beschränkt.
Aufbau:  Älteres Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) von EMCS anderer Mitgliedstaaten:
n2    Jahr (00-22)
a2    Mitgliedstaat (Codeliste C0010), ohne „DE“
an16    Kennung (Großbuchstaben und Ziffern)
n1    Prüfziffer
Neueres Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) von EMCS anderer Mitgliedstaaten:
n2    Jahr (23-99)
a2    Mitgliedstaat (Codeliste C0010), ohne „DE“
an15    Kennung (Großbuchstaben und Ziffern)
an1    Kennzeichen „P“ oder Steueraussetzung (andere Großbuchstaben und Ziffern)
n1    Prüfziffer
Älteres Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) von EMCS in Deutschland:
n2    Jahr (00-23)
a2    Mitgliedstaat „DE“
n4    Dienststellennummer ATLAS
n12    laufende Nummer
n1    Prüfziffer
Neueres Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) von EMCS in Deutschland:
n2    Jahr (22-99)
a2    Mitgliedstaat „DE“
n4    Dienststellennummer ATLAS
n11    laufende Nummer
a1    Kennzeichen „P“ oder „S“
n1    Prüfziffer
Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) im Ausfallverfahren:
an..22    Bezugsnummer
MRN von ATLAS/Ausfuhr nach ZK:
n2    Jahr (00-99)
a2    Land „DE“
n4    Dienststellennummer ATLAS
n8    Nummer
a1    Fachverfahrenskürzel „E“
n1    Prüfziffer
MRN von ATLAS/Ausfuhr nach UZK:
n2    Jahr (00-99)
a2    Land „DE“
n4    Dienststellennummer ATLAS
n8    Nummer
a1    Verfahrenskennung „A“, „B“ oder „E“
n1    Prüfziffer
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0932 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „R“ ausgewiesen ist.
Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0932 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „N“ ausgewiesen ist.
Prüfungen:  Die Verwendung eines Wertes im Format an18 mit der gültigen MRN eines erledigten/geschlossenen und noch nicht bereits früher durch eine andere rückwirkende Ausfuhranmeldung entwerteten Vorgangs von ATLAS/Ausfuhr ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „N830“ und das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „101•••••“ angegeben wird.
Die Verwendung eines Wertes im Format an21 mit gültiger Referenznummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C651“ angegeben wird.
Bemerkungen
Als Ordnungsmerkmal dient beispielsweise eine Registrier- oder Bezugsnummer.
Die Verwendung eines Wertes im Format an..22 mit der Bezugsnummer des EMCS-Ausfalldokuments ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C658“ angegeben wird.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 01 001 000