Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF) |
Die Nachricht dient dem Teilnehmer (Beförderer) zur Qualifizierung der Gestellung von Waren eines Ausfuhrvorgangs an der Ausgangszollstelle. |
Der Teilnehmer übermittelt Angaben zum vorgesehenen Beförderungsmittel sowie den Gestellungsort der einzelnen Warenpositionen; der Detaillierungsgrad dieser Angabe hängt von den örtlichen Gegebenheiten der Ausgangszollstelle ab. Der Teilnehmer übermittelt darüberhinaus nach eigenem Ermessen die Registriernummern eines Fremdsystems, dessen er sich bedient. |
Nach Erteilung der Erlaubnis zum Ausgang, jedoch vor dem tatsächlichen, körperlichen Ausgang der Waren aus dem Gebiet der Union, kann die Nachricht dem Teilnehmer zusätzlich dienen, den Gestellungsort der Ware nachträglich zu ändern. Eine solche Umfuhr ist nur innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Ausgangszollstelle möglich. |
Um fachlich unkritischen Änderungen nach Überlassung des Ausfuhrvorgangs Rechnung zu tragen, ermöglicht die Nachricht darüberhinaus Minderungen und Verpackungsänderungen von Warenpositionen, sowohl im Rahmen der Qualifizierung als auch einer Umfuhr. |
Regeln |
Bedingungen: |
Die Übermittlung der Nachricht ist unzulässig, wenn die letzte „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXT_STA) mit einem der Werte „301“, „311“, „362“, „364“, „371“, „372“ oder „390“ in dem Datenfeld „Status der Überwachung“ übermittelt wurde. |
Bemerkungen |
Im Rahmen der Gestellung wie auch der Umfuhr ist es möglich, mehrere Nachrichten dieses Typs zu übermitteln. Die Reihenfolge des Eingangs dieser Nachrichten ist dabei relevant, da die in den Nachrichten enthaltenen Daten bereits vorliegende Daten überschreiben können. Zur Sicherstellung der korrekten Verarbeitungsreihenfolge kann seitens des Teilnehmersystems der Eingang einer X.400-Zustellbestätigung bzw. einer FTAM-Positivquittung abgewartet werden, da diese Rückmeldungen von AES im Kontext der Nachrichteneinarbeitung erzeugt werden. |
Externe Verweise |
Dieser Nachrichtentyp basiert partiell auf dem Nachrichtentyp CC507C der DDNXA. |
Übersicht |
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