1.26.12.11 |
SENDUNG / WARENORT CONSIGNMENT / LOCATION OF GOODS |
Ort, an dem die Waren verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF GoodsShipment Consignment |
Element: |
LocationOfGoods |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit dem Wert „20000000“ angegeben wird. |
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Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••01•••“ oder „••111•••“ angegeben wird und die durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommene Bewilligung für Massengüter ohne Ladeort gilt. |
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Sofern vorgenannte Kriterien nicht gegeben sind, gilt: |
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• |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich. |
Bemerkungen |
Anzugeben ist der genaue Ort, an dem die Waren beschaut werden können, bzw. bei rückwirkender/nachträglicher Anmeldung der Ladeort. |
Massengutanmeldungen und monatliche Sammelanmeldungen können mehrere unterschiedliche Ladeorte umfassen, auf deren Angabe verzichtet wird. |
Der Warenort kann auch eine Zuständigkeit begründen, siehe Kriterien am Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 16 15 000 000 |