Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXTIF Standard-Nachrichtentyp: 
Nachrichtenversion:  Standard-Nachrichtenverzeichnis: 
   
1.17.2.7.1.1   VERMESSUNG / Rohmasse
GOODS MEASURE / Gross mass
Rohmasse der Warenposition in Kilogramm
Gramm-Angaben werden als Nachkommastellen dargestellt.
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXTIF
GoodsShipment
GoodsItem
Commodity
GoodsMeasure
Element:  grossMass
Datenfeld
Format:  n..16,3
Prüfmuster:  (?=.{1,17}\Z)(0|[1-9][0-9]{0,15})(\.[0-9]{1,3})?
Beschränkung:  0.000 - 9999999999999999
Regeln
Status:  Optionales Datenfeld
Bemerkungen
Unter Rohmasse versteht man die Masse der Ware mit sämtlichen Umschließungen, jedoch mit Ausnahme von Beförderungsmaterial und insbesondere Behältern (Containern).
Die Rohmasse muss grundsätzlich mit einem Wert größer „0“ angegeben werden.
Die Rohmasse darf nur mit dem Wert „0“ angegeben werden, wenn verschiedene Arten von Waren aus dieser Sendung in einer Art und Weise zusammen verpackt sind, dass es unmöglich ist, die Rohmasse für jede einzelne Warenposition zu ermitteln.
Im Fall eines Beipacks einer anderen Warenposition in diese Warenposition ist die Eigenmasse des Beipacks mit zu berücksichtigen.
Bei Verpackungsänderungen ist zu beachten, dass eine korrekte Angabe erfolgen muss. Dies gilt insbesondere auch für nunmehr eigenständig verpacktes ehemaliges Beipack, nunmehr beigepackte ehemals eigenständig verpackte Ware sowie das zugehörige Hauptpack.
Bei einer Rohmasse von mehr als einem Kilogramm kann, sofern nicht durch besondere Bestimmungen die Angabe von Nachkommastellen vorgeschrieben ist, bei Dezimalstellen unter 0,5 auf volle Kilogramm abgerundet und bei Dezimalstellen von 0,5 oder mehr auf volle Kilogramm aufgerundet werden.
Beträgt die Rohmasse weniger als 1 Kilogramm, so sollte sie mit drei Dezimalstellen angegeben werden.