1.26.13.10.1 |
VERFAHREN / Beantragtes Verfahren PROCEDURE / Requested procedure |
Beantragte zollrechtliche Bestimmung |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF GoodsShipment GoodsItem Procedure |
Element: |
requestedProcedure |
Datenfeld |
Format: |
n2 |
Prüfmuster: |
[0-9]{2} |
Codeliste: |
I0100 |
Regeln |
Status: |
Pflicht-Datenfeld |
Prüfungen: |
Das Datenfeld muss in allen Datengruppen „// WARENPOSITION / VERFAHREN“ mit dem selben Wert angegeben werden, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird. |
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Die Verwendung des Wertes „10“ ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Anmeldung“ mit dem Wert „CO“ angegeben wird. |
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Die Verwendung des Wertes „21“ ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••1•••••“ angegeben wird. |
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Die Verwendung des Wertes „22“ ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „••2•••••“ angegeben wird. |
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Die Verwendung eines der Werte „10“, „11“ oder „23“ ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „10000•00“ angegeben wird. |
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Die Verwendung des Wertes „31“ ist erforderlich, wenn das Datenfeld „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ mit einer EORI-Nummer angegeben wird und dieser Ausführer in EOS als nicht mit seinem Hauptsitz in der EU ansässig gekennzeichnet ist. |
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Die Verwendung eines Wertes, der in Feld 4 der durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung EIR-Ausfuhr gelistet wird, ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit dem Wert „20000000“ angegeben wird. |
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Die Verwendung eines Wertes, der in Feld 5 der durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-Ausfuhr gelistet wird, ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••01•••“, nicht aber „•••014••“ angegeben wird. |
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Die Verwendung eines Wertes, der in Feld 4 der durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung CCL-Ausfuhr / CCL-PV gelistet wird, ist erforderlich, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird. |
Bemerkungen |
Wird einer der Werte „21“, „22“ oder „23“ angegeben, kommt für die angemeldete vorübergehende Ausfuhr grundsätzlich keine Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen in Betracht. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 11 09 001 000 |
https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN |