1.16 |
VORGESEHENE AUSGANGSZOLLSTELLE CUSTOMS OFFICE OF EXIT (DECLARED) |
Dienststelle, die zum Zeitpunkt der Überlassung als Ausgangszollstelle vorgesehen ist |
XML-Abbildung |
Hierarchie: |
DEXPDF |
Element: |
CustomsOfficeOfExitDeclared |
Datengruppe |
Kardinalität: |
1 |
Regeln |
Status: |
Bedingte Datengruppe |
Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0•••••••“ angegeben wird. |
Bemerkungen |
Die Angabe ist für rückwirkende/nachträgliche Anmeldungen und monatliche Sammelanmeldungen nicht erforderlich, da keine weitere Überwachung des tatsächlichen Ausgangs mehr stattfinden wird. Stattdessen wird i.d.R. die Anmeldung der Datengruppe „TATSÄCHLICHE AUSGANGSZOLLSTELLE“ erforderlich. |
Externe Verweise |
Rechtsgrundlage: |
Datenelement 17 01 000 000 |