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Feldbeschreibung
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76
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BUYER
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Datengruppe
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Inhalt:
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Person, die sich mittels Kaufvertrag dazu bereit erklärt, die Ware gegen Entgelt zu erwerben
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Hierarchie:
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LIEFERUNG
+KÄUFER |
Kurzpfad:
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LIEFERUNG / KÄUFER
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max. Wiederholung:
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1
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Bemerkungen:
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G0642:
Eine Angabe auf Lieferungsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe für alle Warenpositionen identisch ist. Eine Angabe auf Warenpositionsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe bei mindestens zwei Warenpositionen unterschiedlich ist. G0671: Es sind keine Angaben zu machen, wenn der Käufer und der Einführer identisch sind. Handelt es sich bei dem Käufer um eine von dem Einführer abweichende Person sind, für den Fall, dass keine EORI-Nummer vorliegt oder diese nicht bekannt ist, Name und Adresse des Käufers anzugeben. Werden die Einfuhrabgaben gemäß Artikel 74 UZK berechnet, sind Angaben zu machen. |
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Status:
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Bedingte Datengruppe
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Bedingung:
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C0728:
Eine Angabe ist unzulässig, wenn das Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" den Wert 'F15' enthält. Andernfalls ist eine Angabe zulässig. |
Technische Prüfung:
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R0012:
Wird eine Angabe auf Warenpositionsebene gemacht, dann ist eine Angabe auf Lieferungsebene unzulässig. Andernfalls gilt, dass eine Angabe auf Warenpositionsebene unzulässig ist, sobald eine Angabe auf Lieferungsebene gemacht wird. |
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XML-Abbildung
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XML-Name:
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Buyer
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XML-Pfad:
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DECFSA/GoodsShipment/Buyer
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Kanonische Id:
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51016
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Externe Verweise
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UZK-DA/-IA: 13 09 000 000
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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26.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.2.g
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Herausgabedatum:
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28.02.2025
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