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Feldbeschreibung
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169
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Nature of transaction
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Datenfeld
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Inhalt:
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Codierung für die Art des Geschäfts
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Hierarchie:
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LIEFERUNG
+WARENPOSITION ++Art des Geschäfts |
Kurzpfad:
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WARENPOSITION / Art des Geschäfts
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Format:
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n..2
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Codeliste:
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Bemerkungen:
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G0642:
Eine Angabe auf Lieferungsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe für alle Warenpositionen identisch ist. Eine Angabe auf Warenpositionsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe bei mindestens zwei Warenpositionen unterschiedlich ist. G0984: Bei Anmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten ist diese Angabe nur erforderlich, wenn an dem Handelsgeschäft mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind. |
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Status:
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Bedingtes Datenfeld
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Bedingung:
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S0031:
Reihenfolge: C0715->C0002 C0715: Eine Angabe ist zulässig, wenn das Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" den Wert 'F15' enthält. Andernfalls ist eine Angabe erforderlich, solange keine andere Prüfung oder Bedingung eine andere Aussage tätigt. C0002: Wird in mindestens einer Warenposition ein Wert angemeldet, so ist die Anmeldung eines Wertes in allen Warenpositionen erforderlich und eine Angabe auf Lieferungsebene unzulässig. Andernfalls ist eine Angabe auf Lieferungsebene erforderlich. |
Technische Prüfung:
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R0012:
Wird eine Angabe auf Warenpositionsebene gemacht, dann ist eine Angabe auf Lieferungsebene unzulässig. Andernfalls gilt, dass eine Angabe auf Warenpositionsebene unzulässig ist, sobald eine Angabe auf Lieferungsebene gemacht wird. |
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XML-Abbildung
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XML-Name:
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natureOfTransaction
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XML-Pfad:
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DECISA/GoodsShipment/GoodsShipmentItem/natureOfTransaction
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XML-Pattern:
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[0-9]{1,2}
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Kanonische Id:
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53966
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Externe Verweise
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UZK-DA/-IA: 99 05 000 000
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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26.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.2.g
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Herausgabedatum:
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28.02.2025
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