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Codeliste
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Codeliste
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Name
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Vorhergehendes Verfahren
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Bemerkung
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Verfahrensbereich: CCI
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Code
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Qualifikator
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ÄKZ
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00
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Kein vorangegangenes Verfahren
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+
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01
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Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Handels zwischen Teilen des Zollgebiets der Union, für die die Richtlinie 2006/112/EG oder die Richtlinie (EU) 2020/262 gilt, und Teilen des genannten Gebiets, für die diese Richtlinien nicht gelten, beziehungsweise im Rahmen des Handels zwischen Teilen des genannten Gebiets, für die diese Richtlinien nicht gelten.
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+
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10
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Endgültige Ausfuhr
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+
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11
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Ausfuhr von im Rahmen einer aktiven Veredelung aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Überführung von Nicht-Unionswaren in die aktive Veredelung
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+
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21
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Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung
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+
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23
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Vorübergehende Ausfuhr zum Zweck der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
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+
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40
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Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr.
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+
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42
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Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Gestellung, gegebenenfalls in einem Verfahren mit Verbrauchsteueraussetzung
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+
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45
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Überlassung von Waren zum zollrechtlich und teilweise mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und Überführung dieser Waren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren
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+
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51
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Überführung von Waren in das Verfahren der aktiven Veredelung
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+
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53
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Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung
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+
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54
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Aktive Veredelung in einem anderen Mitgliedstaat (ohne vorherige Überlassung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr)
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+
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71
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Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren
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+
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78
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Überführung von Waren in eine Freizone
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+
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95
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Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden.
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+
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96
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Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem entweder die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet wurden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist.
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+
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Dokument:
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Codeliste
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Generierungsdatum:
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26.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.2.g
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Herausgabedatum:
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28.02.2025
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