Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren
Fachlicher Teil
Nachricht
"Ergänzende Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" (E_IMP_DAT_FC_SD)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
DECFSA
A.1.0
 
Feldbeschreibung
     
-
  KÄUFER
76
  BUYER
  Datengruppe
 
  Inhalt:
 
Person, die sich mittels Kaufvertrag dazu bereit erklärt, die Ware gegen Entgelt zu erwerben
  Hierarchie:
 
LIEFERUNG
+KÄUFER
  Kurzpfad:
 
LIEFERUNG / KÄUFER
  max. Wiederholung:
 
1
  Bemerkungen:
 
G0642:
Eine Angabe auf Lieferungsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe für alle Warenpositionen identisch ist.
Eine Angabe auf Warenpositionsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe bei mindestens zwei Warenpositionen unterschiedlich ist.

G0671:
Es sind keine Angaben zu machen, wenn der Käufer und der Einführer identisch sind.
Handelt es sich bei dem Käufer um eine von dem Einführer abweichende Person sind, für den Fall, dass keine EORI-Nummer vorliegt oder diese nicht bekannt ist, Name und Adresse des Käufers anzugeben.
Werden die Einfuhrabgaben gemäß Artikel 74 UZK berechnet, sind Angaben zu machen.
-
  Regeln
 
  Status:
 
Bedingte Datengruppe
  Bedingung:
 
C0728:
Eine Angabe ist unzulässig, wenn das Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" den Wert 'F15' enthält.
Andernfalls ist eine Angabe zulässig.
  Technische Prüfung:
 
R0012:
Wird eine Angabe auf Warenpositionsebene gemacht, dann ist eine Angabe auf Lieferungsebene unzulässig.
Andernfalls gilt, dass eine Angabe auf Warenpositionsebene unzulässig ist, sobald eine Angabe auf Lieferungsebene gemacht wird.
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  XML-Abbildung
 
  XML-Name:
 
Buyer
  XML-Pfad:
 
DECFSA/GoodsShipment/Buyer
  Kanonische Id:
 
51016
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  Externe Verweise
 
  UZK-DA/-IA: 13 09 000 000
.
     
IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
26.02.2025
Dokumentenversion:
10.2.g
Herausgabedatum:
28.02.2025