Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren
Fachlicher Teil
Nachricht
"Nichtüberlassung/Nicht-Bestätigung der ergänzenden Zollanmeldung" (E_CCI_NRL)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
DECCNA
A.1.0
 
Feldbeschreibung
     
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  SONSTIGER VERWEIS
319
  ADDITIONAL REFERENCE
  Datengruppe
 
  Inhalt:
 
Zusätzliche Erklärung, Referenz oder Vermerk
  Hierarchie:
 
LIEFERUNG
+WARENPOSITION
++SONSTIGER VERWEIS
  Kurzpfad:
 
WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS
  max. Wiederholung:
 
99
  Bemerkungen:
 
G0007:
Eine Angabe erfolgt auf Lieferungsebene, wenn die in einer Unterlage enthaltene Information für die gesamte Zollanmeldung gültig ist, mit Ausnahme von Informationen im Zusammenhang mit der Abschreibung von Unterlagen. Dies gilt auch, wenn die Anmeldung nur eine Warenposition enthält.
Eine Angabe erfolgt auf Warenpositionsebene, wenn die in einer Unterlage enthaltene Information nicht für alle Warenpositionen gültig ist.

G0918:
Für die zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, erfolgt eine Angabe zu den nationalen Codes für den Mitgliedstaat der Bewilligung und den Mitgliedstaat der Gestellung.
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  Regeln
 
  Status:
 
Optionale Datengruppe
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  XML-Abbildung
 
  XML-Name:
 
AdditionalReference
  XML-Pfad:
 
DECCNA/GoodsShipment/GoodsShipmentItem/AdditionalReference
  Kanonische Id:
 
50700
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  Externe Verweise
 
  UZK-DA/-IA: 12 04 000 000
.
     
IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
26.02.2025
Dokumentenversion:
10.2.g
Herausgabedatum:
28.02.2025