Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren
Fachlicher Teil
Nachricht
"Änderung der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" (E_DEC_AMD_FC)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
DECDAA
A.1.0
 
Feldbeschreibung
     
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  ZUSCHLÄGE UND ABZÜGE
326
  ADDITIONS AND DEDUCTIONS
  Datengruppe
 
  Inhalt:
 
Zuschläge (Kosten, die im tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis der Ware nicht enthalten sind, jedoch bei der Abgabenberechnung berücksichtigt werden müssen) und Abzüge (Kosten, die im tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis der Ware enthalten sind, jedoch nicht bei der Abgabenberechnung berücksichtigt werden dürfen)
  Hierarchie:
 
LIEFERUNG
+WARENPOSITION
++ZOLLWERTERMITTLUNG
+++ZUSCHLÄGE UND ABZÜGE
  Kurzpfad:
 
WARENPOSITION / ZOLLWERTERMITTLUNG / ZUSCHLÄGE UND ABZÜGE
  max. Wiederholung:
 
99
  Bemerkungen:
 
G0620:
Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, wird von der Verpflichtung abgesehen, diese Angaben vorzulegen,
- wenn der Zollwert der eingeführten Waren 20 000 EUR je Sendung nicht übersteigt, sofern es sich nicht um eine Teilsendung oder um mehrfache Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger handelt oder
- wenn die Einfuhr nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt oder
- bei Waren, die ständig zu den gleichen Handelsbedingungen von demselben Verkäufer an denselben Käufer geliefert werden.

G0642:
Eine Angabe auf Lieferungsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe für alle Warenpositionen identisch ist.
Eine Angabe auf Warenpositionsebene ist erforderlich und nur zulässig, wenn diese Angabe bei mindestens zwei Warenpositionen unterschiedlich ist.
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  Regeln
 
  Status:
 
Bedingte Datengruppe
  Bedingung:
 
SD005:
Reihenfolge: CD003->C0938

CD003:
Eine Angabe ist unzulässig, wenn das Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" einen der Werte 'E01' oder 'E02' enthält.
Andernfalls ist eine Angabe zulässig, solange keine andere Prüfung oder Bedingung eine andere Aussage tätigt.

C0938:
Eine Angabe ist unzulässig, wenn das Datenfeld "EINFUHRVORGANG / Zusätzliche Art der Anmeldung" einen der Werte 'C' oder 'F' enthält.
Andernfalls ist eine Angabe zulässig.
  Technische Prüfung:
 
R0010:
Wird auf Kopf- oder Lieferungsebene eine spezifische Angabe gemacht, ist diese nicht auf Warenpositionsebene zu wiederholen.
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  XML-Abbildung
 
  XML-Name:
 
AdditionsAndDeductions
  XML-Pfad:
 
DECDAA/GoodsShipment/GoodsShipmentItem/CustomsValuation/AdditionsAndDeductions
  Kanonische Id:
 
51535
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  Externe Verweise
 
  UZK-DA/-IA: 14 04 000 000
.
     
IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
26.02.2025
Dokumentenversion:
10.2.g
Herausgabedatum:
28.02.2025