Nachrichtensender/-empfänger:
Die Nachricht "
Bestätigung der Zugriffs-/Verwaltungscodeänderung" (E_GUA_ACK) wird von der Zollstelle der Bürgschaftsleistung an den Nachrichtensender der E_GUA_COD gesendet. Der fachliche Nachrichtenersteller der E_GUA_COD ist der Inhaber des Versandverfahrens (Verfahrensinhaber).
Funktionen:
Die E_GUA_ACK dient im Fall einer fehlerfreien Verarbeitung einer eingehenden Nachricht "
Zugriffs-/Verwaltungscodeänderung" (E_GUA_COD) als positive Quittung, um über die erfolgten Änderungen bzw. deren Vormerkung zu informieren.