|
Nachrichtensender/-empfänger: Die Nachricht "Ankunftsanzeige" (E_DES_NOT) wird vom Teilnehmer an die tatsächliche Bestimmungszollstelle gesendet. Der fachliche Nachrichtenersteller ist der zugelassene Empfänger (ZE/ZT).
Funktionen: Die E_DES_NOT ist die Mitteilung, dass der zugelassene Empfänger (ZE) / zugelassene Empfänger - TIR (ZT) eine Warensendung erhalten hat.
Der zugelassene Empfänger (ZE/ZT) hat die Ankunft für die in seinem Betrieb oder an den in der Bewilligung näher bezeichneten Orten eingetroffenen Waren unverzüglich der Bestimmungszollstelle mitzuteilen. (Vgl. hierzu auch Art. 315 Abs. 1 Buchst. a) UZK-IA)
Vorgehen bei Unregelmäßigkeiten: Im Fall von offensichtlichen Verschlussverletzungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten (z.B. VuB-Verstößen) ist keine automatische Bearbeitung und Entladung bei der Beendigung erlaubt. Das zuständige Zollamt ist mit den üblichen Mitteln der Bürokommunikation über die Verschlussverletzungen und/oder Unregelmäßigkeiten zu informieren und entscheidet über das weitere Vorgehen. |