ATLAS-Release 10.2
EDI-Implementierungshandbuch 10.2.8
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Einfuhr (Classic)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
GSCOPM
M.1.3
Fachlicher Teil
Feldbeschreibung
     
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Veredelungsentgelt/Wertsteigerung
EntgeltWertsteigerung
236
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Body/GoodsItem/Assessment/OutwardProcessingFee
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Feld-Angaben
Feld-Format:
n..11 (11,2)
max. Feld-Wiederholung:
1
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Inhalt
Veredelungsentgelt / Wertsteigerung gemäß dem Feld "WKZ" als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer bei Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung (§ 11 UStG)
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Prüfungen
Feldstatus:
Bedingtes Mussfeld
Technische Prüfungen:
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn
- das Feld "Verfahrenscode" einen der Werte '6121' oder  '6321' und das Feld "EU-Code" keinen der Werte 'F01', 'B02' oder 'B03' enthält
oder wenn
- das Feld "Verfahrenscode" einen der Werte '6122' oder  '6322' und das Feld "EU-Code" nicht den Wert 'F01' enthält.
Zulässige Werte:
> 0
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Bemerkungen
Hier wird sowohl bei der zollamtlich bewilligten als auch bei der wirtschaftlichen passiven Veredelung das Veredelungsentgelt (=Veredelungslohn) oder, falls ein solches nicht gezahlt wird, die durch die Veredelung eingetretene Wertsteigerung, angegeben.

Hinweis:
Die nach § 11 Abs. 3 UStG dem Veredelungsentgelt (Veredelungslohn) hinzuzurechnenden Beträge (z.B. der Wert von ausländischen Zutaten, die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet) werden mit Ausnahme des Betrags an Einfuhrabgaben im Sinne von Art. 5 Nr. 20 UZK in einer Summe in das Feld "Kosten für EUSt" wie bisher eingetragen bzw. übermittelt.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Dokumentenversion:
10.1.15
 
Generierungsdatum:
12.08.2026
Herausgabedatum:
02.05.2025