|
Enthält die Anmeldung, auf die sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des vom Anmelder Vertretenen, dann werden die angemeldete EORI-Nummer und die angemeldete Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer angemeldet wurde, werden die angemeldete EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des vom Anmelder Vertretenen zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des vom Anmelder Vertretenen übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer angemeldet, werden die Adressdaten aus der übermittelten Bezugsnachricht zurückgegeben.
|