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Enthält die Anmeldung, auf die sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Anmelders, dann werden die angemeldete EORI-Nummer und die angemeldete Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer angemeldet wurde, werden die angemeldete EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Anmelders zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Anmelders übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer angemeldet, werden die Adressdaten aus der übermittelten Bezugsnachricht zurückgegeben.
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