ATLAS-Release 10.2
EDI-Implementierungshandbuch 10.2.8
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Einfuhr (Classic)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
GCTAXM
M.1.2
Fachlicher Teil
Feldbeschreibung
     
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Kennzeichen Rechtsbehelf
Rechtsbehelf
34
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Header/LegalRemedyFlag
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Feld-Angaben
Feld-Format:
an1
max. Feld-Wiederholung:
1
Codeliste:
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Inhalt
Kennzeichen für die Art der Rechtsbehelfsbelehrung
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Bemerkungen
Wurde eine Anmeldung vZA/AZ-ZL durch die abschließende oder durch die nicht abschließende Anerkennung von Bemessungsgrundlagen erledigt, so wird die Rechtsbehelfsbelehrung erst mit der Nachricht CUSTAX nach Erledigung der Anmeldung BA durch das überwachende HZA übermittelt.

Das Kennzeichen Rechtsbehelfsbelehrung wird in einer CUSTAX zu einer vZA/AZ, vZA/AZ-ZL, vZA/AZ-AV zurückgegeben, falls zu der vZA/AZ, vZA/AZ-ZL, vZA/AZ-AV eine Ungültigkeitserklärung von Amts wegen, eine Ungültigkeitserklärung auf Antrag oder eine Unwirksamkeitserklärung ausgesprochen wurde.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Dokumentenversion:
10.1.2
 
Generierungsdatum:
12.08.2026
Herausgabedatum:
11.11.2022