Einfuhr (CCI) ATLAS-Release: 10.2
EDI-Implementierungshandbuch  
  Änderungen im EDI-IHB 10.2.b - Veranlassungsorientierte Übersicht

Änderungen in Einfuhr (CCI)

Übersicht

Veranlassungen für Änderungen

1. CCI - Iteration II: Überlassung; Durchführung und Behandlung von Kontrollen (SCI) AFo-Dokument afoatl10200024
2. CCI - Iteration III: Anschreibung in der Buchführung; Behandlung ergänzender Zollanmeldungen (SCI) AFo-Dokument afoatl10200029
3. CCI - Iteration III: Ungültigerklärung; Änderungsverfahren (SCI) AFo-Dokument afoatl10200030

Änderungen im EDI-IHB 10.2.b

Nachricht / Dokument / WebService 1 2 3
Verfahrensbereich "Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren: Freier Verkehr"
E_CCI_TAX   x  
E_DEC_AMD_FC     x
E_IMP_DAT_FC_SD   x  
E_PNO_EDR_FC   x  
Verfahrensbereich "Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren: Gemeinsam genutzte Nachrichten"
E_ADD_DOC x    
E_AMD_ACC     x
E_CCI_NRL x    
E_CCI_NRL_EDR   x  
E_CTR_RES x    
E_DOC_RES x    
E_EXP_SUP   x  
E_INV_DEC     x
E_INV_REQ     x
E_PRE_REG   x  
E_PRE_REQ   x  
E_REL_FIM_EDR   x  
E_SUP_DOC x    
E_TRM_NOT   x  

Bemerkungen
Die im Nachfolgenden beschriebenen Änderungen sind in den entsprechenden Webservice-Beschreibungen, Nachrichtenbeschreibungen und Dokumenten eingearbeitet. Redaktionelle Änderungen sind sofort gültig.


1 CCI - Iteration II: Überlassung; Durchführung und Behandlung von Kontrollen (SCI)
Veranlassung: AFo-Dokument afoatl10200024


1.1 Nachricht "Erinnerung zur Bereitstellung zusätzlicher Dokumente" (E_ADD_DOC)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.22]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_ADD_DOC ("Erinnerung zur Bereitstellung zusätzlicher Dokumente") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECDDA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



1.2 Nachricht "Nichtüberlassung/Nicht-Bestätigung der ergänzenden Zollanmeldung" (E_CCI_NRL)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.26]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_CCI_NRL ("Nichtüberlassung/Nicht-Bestätigung der ergänzenden Zollanmeldung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECCNA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



1.3 Nachricht "Kontrollergebnis" (E_CTR_RES)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.23]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_CTR_RES ("Kontrollergebnis") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECCTA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



1.4 Nachricht "Ergebnis Dokumentenprüfung" (E_DOC_RES)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.24]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_DOC_RES ("Ergebnis Dokumentenprüfung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECDRA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



1.5 Nachricht "Übermittlung zusätzlicher Dokumente" (E_SUP_DOC)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.25]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_SUP_DOC ("Übermittlung zusätzlicher Dokumente") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECSDA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2 CCI - Iteration III: Anschreibung in der Buchführung; Behandlung ergänzender Zollanmeldungen (SCI)
Veranlassung: AFo-Dokument afoatl10200029


2.1 Nachricht "Bescheidnachricht CCI" (E_CCI_TAX)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.55]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_CCI_TAX ("Bescheidnachricht CCI") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECCXA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.2 Nachricht "Ergänzende Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" (E_IMP_DAT_FC_SD)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.49]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_IMP_DAT_FC_SD ("Ergänzende Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECFSA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.3 Nachricht "Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" (E_PNO_EDR_FC)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.51]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_PNO_EDR_FC ("Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECPEA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.4 Nachricht "Nichtüberlassung zu einer Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung" (E_CCI_NRL_EDR)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.52]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_CCI_NRL_EDR ("Nichtüberlassung zu einer Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECNEA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.5 Nachricht "Mitteilung über Fristablauf für die ergänzende Zollanmeldung" (E_EXP_SUP)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.48]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_EXP_SUP ("Mitteilung über Fristablauf für die ergänzende Zollanmeldung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECESA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.6 Nachricht "Registrierung der Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung" (E_PRE_REG)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.47]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_PRE_REG ("Registrierung der Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECPRA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.7 Nachricht "Mitteilung über Aussetzung der Befreiung von der Abgabe einer Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung" (E_PRE_REQ)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.54]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_PRE_REQ ("Mitteilung über Aussetzung der Befreiung von der Abgabe einer Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECPQA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.8 Nachricht "Überlassungsmitteilung zu einer Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung" (E_REL_FIM_EDR)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.53]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_REL_FIM_EDR ("Überlassungsmitteilung zu einer Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der Buchführung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECFEA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



2.9 Nachricht "Verarbeitungsmitteilung bei manueller Erledigung" (E_TRM_NOT)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.56]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_TRM_NOT ("Verarbeitungsmitteilung bei manueller Erledigung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECTNA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



3 CCI - Iteration III: Ungültigerklärung; Änderungsverfahren (SCI)
Veranlassung: AFo-Dokument afoatl10200030


3.1 Nachricht "Änderung der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" (E_DEC_AMD_FC)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.62]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_DEC_AMD_FC ("Änderung der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECDAA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



3.2 Nachricht "Annahme des Änderungsantrags" (E_AMD_ACC)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.63]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_AMD_ACC ("Annahme des Änderungsantrags") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECAAA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



3.3 Nachricht "Ungültigerklärung der Zollanmeldung" (E_INV_DEC)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.45]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_INV_DEC ("Ungültigerklärung der Zollanmeldung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECIDA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.



3.4 Nachricht "Antrag auf Ungültigerklärung" (E_INV_REQ)
Fachlicher Teil
Änderungsnummer [Änd.EDIIHB.46]
Der zum 01.05.2016 in Kraft getretene Unionszollkodex enthält mit der Zentralen Zollabwicklung (Art. 179 UZK) Festlegungen, wonach es einer Person auf Antrag bewilligt werden kann, die Zollanmeldung bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der neue Verfahrensbereich CCI (Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren) geschaffen.

Die Nachricht E_INV_REQ ("Antrag auf Ungültigerklärung") wird mit dem technischen Nachrichtentyp DECIRA und der Version "A.1.0" neu in den neuen Verfahrensbereich "CCI" aufgenommen.


IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument: Änderungen in Einfuhr (CCI) (veranlassungsorientiert) Generierungsdatum: 30.10.2023
Dokumentenversion: 10.2.b Herausgabedatum: 30.10.2023