| 1.13 |
TATSÄCHLICHE AUSGANGSZOLLSTELLE CUSTOMS OFFICE OF EXIT (ACTUAL) |
| Dienststelle, die als tatsächliche Ausgangszollstelle für den referenzierten Ausfuhrvorgang zuständig ist |
| XML-Abbildung |
| Hierarchie: |
DEXPXC |
| Element: |
CustomsOfficeOfExitActual |
| Datengruppe |
| Kardinalität: |
1 |
| Regeln |
| Status: |
Bedingte Datengruppe |
| Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art des Ausgangs“ mit dem Wert „4“ angegeben wird. |
| Bemerkungen |
Grundsätzlich ist diese Datengruppe bei Geltendmachung eines Alternativnachweises anzugeben. Nur ausnahmsweise ist es zulässig, die Angabe zu unterlassen, wenn die Dienststelle nicht in Erfahrung gebracht werden kann. |