| 1.16 |
VORGESEHENE AUSGANGSZOLLSTELLE CUSTOMS OFFICE OF EXIT (DECLARED) |
| Dienststelle, die zum Zeitpunkt der Überlassung als Ausgangszollstelle vorgesehen ist |
| XML-Abbildung |
| Hierarchie: |
DEXPDF |
| Element: |
CustomsOfficeOfExitDeclared |
| Datengruppe |
| Kardinalität: |
1 |
| Regeln |
| Status: |
Bedingte Datengruppe |
| Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0•••••••“ angegeben wird. |
| Bemerkungen |
| Die Angabe ist für rückwirkende/nachträgliche Anmeldungen und monatliche Sammelanmeldungen nicht erforderlich, da keine weitere Überwachung des tatsächlichen Ausgangs mehr stattfinden wird. Stattdessen wird i.d.R. die Anmeldung der Datengruppe „TATSÄCHLICHE AUSGANGSZOLLSTELLE“ erforderlich. |
| Externe Verweise |
| Rechtsgrundlage: |
Datenelement 17 01 000 000 |