Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF
Nachrichtenversion: 
   
1.26.13.18.2   UNTERLAGE / Art
SUPPORTING DOCUMENT / Type
Art der vorlegbaren Unterlage
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
GoodsItem
SupportingDocument
Element:  type
Datenfeld
Format:  an4
Prüfmuster:  [A-Z][0-9]{3}
[A-Z][A-Z]{3}
[0-9][A-Z]{3}
Codeliste:  I0922
Aufbau:  TARIC-Codierung mit Ziffern:
a1    Großbuchstabe
n3    Ziffern
TARIC-Codierung mit Buchstaben:
a1    Großbuchstabe
a3    Großbuchstaben
Nationale Codierung:
n1    Ziffer
a3    Großbuchstaben
Regeln
Status:  Pflicht-Datenfeld
Prüfungen:  Die Unterlagenarten „9ZZX“ und „9ZZY“ sind nicht anmeldbar.
Bemerkungen
In einer internationalen Vorabanzeige werden nur Unterlagen übermittelt, deren Arten in der Codeliste C0213 aufgeführt werden.
Das Rechtskennzeichen von Genehmigungen und Bescheiden des BAFA ergibt sich i.d.R. aus den Titelzeilen der jeweiligen BAFA-Dokumente. Es steht aber auch in direktem Zusammenhang mit diesem Datenfeld. Wenn die Codierung mit einem Buchstaben beginnt, muss es sich um eine Genehmigung nach EU-Recht handeln, ansonsten um eine Genehmigung oder einen Bescheid nach nationalem Recht. Eine Ausnahme besteht bei Nullbescheiden, die selbst immer dem deutschen Recht zuzuordnen sind, obwohl ihre inhaltliche Grundlage auch im EU-Recht liegen kann.
Die Unterlagenart „CCEN“ bezeichnet eine nationale Unterlage nach Anforderung der „GESTELLUNGSZOLLSTELLE“. Sie kann sinnvoll nur in Verbindung mit einem der Werte „•••••4••“ in dem Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ verwendet werden.
Anforderungen an die Existenz einer solchen Angabe sowie die Nutzung der weiteren Datenfelder dieser Datengruppe liegen in der ausschließlichen Verantwortung dieser Dienststelle (im anderen Mitgliedstaat) und werden von ATLAS weder ausgewiesen noch geprüft.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 03 002 000
https://www.iaap.zoll-portal.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN