Ausfuhrverfahren Fachlicher Teil
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:  DEXPDF
Nachrichtenversion: 
   
1.26.13.18.4   UNTERLAGE / Referenznummer
SUPPORTING DOCUMENT / Reference number
Ordnungsmerkmal der vorlegbaren Unterlage
XML-Abbildung
Hierarchie:  DEXPDF
GoodsShipment
GoodsItem
SupportingDocument
Element:  referenceNumber
Datenfeld
Format:  an..70
Prüfmuster:  .{1,70}
Aufbau:  Ausfuhrgenehmigungen:
n7..8    Antragsnummer (ggf. mit führenden Nullen)
Ausfuhrlizenz (Ozon):
a3    Lizenztyp („EXP“)
     Trennzeichen („-“)
an4..8    Lizenzinhaber
     Trennzeichen („-“)
a4    Art der Verwendung
     Trennzeichen („-“)
n4    Jahr der Ausstellung
     Trennzeichen („-“)
n8    laufende Nummer (ggf. mit führenden Nullen)
Regeln
Status:  Bedingtes Datenfeld
Bedingungen:  Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich, wenn bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0922 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „R“ ausgewiesen ist.
Die Angabe des Datenfeldes ist unzulässig, wenn bei den ergänzenden Angaben der Codeliste I0922 die Referenz zu der in den Datenfeldern „Art“ und ggf. „Qualifikator“ angegebenen Codierung mit dem Status „N“ ausgewiesen ist.
Prüfungen:  Ausfuhrgenehmigungen:
•   Die Verwendung eines Wertes im Format n7..8 mit gültiger Antragsnummer ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus Codeliste I0952 oder mit dem Wert „E020+AWV“ angegeben werden.
•   Die Verwendung eines Wertes im Format n7..8 mit gültiger Antragsnummer ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „3LLD+NB“ sowie ein Gültigkeitsbeginn in dem Datenfeld „Datum der Ausstellung“ zum oder nach dem Stichtag 02.03.2017 angegeben wird.
•   Die Kombination der Datenfelder „Referenznummer“ und „Zeilen-/Positionsnummer im Dokument“ muss mit der Kombination der Datenfelder „Referenznummer“ und „Zeilen-/Positionsnummer im Dokument“ einer anderen Datengruppe „UNTERLAGE“ derselben Datengruppe „WARENPOSITION“ übereinstimmen, deren Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus Codeliste I0961 angegeben sind, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „E020+AWV“ angegeben werden.
Ausfuhrlizenzen:
•   Die Verwendung eines Wertes im Format an..18 ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und ggf. „Qualifikator“ mit einem der Werte aus Codeliste I0969 angegeben werden.
Zertifikate:
•   Die Verwendung eines Wertes im Format an27..31 mit gültiger Lizenznummer ist erforderlich, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „E013“ angegeben wird.
•   Das Datenfeld muss in allen Datengruppen „// WARENPOSITION / UNTERLAGE“ mit demselben Wert angegeben werden, wenn deren Datenfeld „Art“ mit dem Wert „E013“ angegeben wird.
Bemerkungen
Die Angabe „0“ ist zulässig, wenn das Datenfeld „Art“ mit einem der Werte „8GHG“, „8GHI“, „8GHJ“, „C656“ oder „E012“ angegeben wird.
Das Datenfeld muss die Zertifikatsnummer enthalten, wenn das Datenfeld „Art“ mit dem Wert „C034“ angegeben wird.
Die Verwendung eines Wertes im Format n7..8 mit gültiger Antragsnummer ist erforderlich, wenn die Datenfelder „Art“ und „Qualifikator“ mit dem Wert „3LOA+AUS“ angegeben werden.
Externe Verweise
Rechtsgrundlage:  Datenelement 12 03 001 000