| 1.26.12.11 |
SENDUNG / WARENORT CONSIGNMENT / LOCATION OF GOODS |
| Ort, an dem die Waren verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden |
| XML-Abbildung |
| Hierarchie: |
DEXPDF GoodsShipment Consignment |
| Element: |
LocationOfGoods |
| Datengruppe |
| Kardinalität: |
1 |
| Regeln |
| Status: |
Bedingte Datengruppe |
| Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit dem Wert „20000000“ angegeben wird. |
|
Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „•••01•••“ oder „••111•••“ angegeben wird und die durch das zugehörige Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommene Bewilligung für Massengüter ohne Ladeort gilt. |
|
Sofern vorgenannte Kriterien nicht gegeben sind, gilt: |
|
• |
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich. |
| Bemerkungen |
| Anzugeben ist der genaue Ort, an dem die Waren beschaut werden können, bzw. bei rückwirkender/nachträglicher Anmeldung der Ladeort. |
| Massengutanmeldungen und monatliche Sammelanmeldungen können mehrere unterschiedliche Ladeorte umfassen, auf deren Angabe verzichtet wird. |
| Der Warenort kann auch eine Zuständigkeit begründen, siehe Kriterien am Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“. |
| Externe Verweise |
| Rechtsgrundlage: |
Datenelement 16 15 000 000 |