| Ausfuhrverfahren | Fachlicher Teil | |||
| Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) | ||||
| Technischer Nachrichtentyp: | DEXPDF | |||
| Nachrichtenversion: | ||||
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| 1.15.1 | AUSFUHRZOLLSTELLE FÜR DIE ERGÄNZENDE/ERSETZENDE ANMELDUNG / Referenznummer CUSTOMS OFFICE OF SUPPLEMENT / Reference number |
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| Dienststellennummer der zuständigen Ausfuhrzollstelle für die ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung | |||||
| XML-Abbildung | |||||
| Hierarchie: | DEXPDF CustomsOfficeOfSupplement |
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| Element: | referenceNumber | ||||
| Datenfeld | |||||
| Format: | an8 | ||||
| Prüfmuster: | DE0[01][0-9]{4} | ||||
| Codeliste: | D0193 | ||||
| Aufbau: | a2 | Land „DE“ | |||
| n2 | zwei führende Ziffern „00“ oder „01“ | ||||
| n4 | Dienststellennummer ATLAS | ||||
| Regeln | |||||
| Status: | Pflicht-Datenfeld | ||||
| Prüfungen: | Zuständigkeitsprüfung ohne Bewilligungsauflagen: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „00••0•1•“ angegeben wird, gilt: |
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| • | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine der Adressen von Ausführer, Anmelder oder Subunternehmer liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels der Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“, „ANMELDER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ sowie „SUBUNTERNEHMER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „SUBUNTERNEHMER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
| • | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•••0“ angegeben wird und weder Ausführer noch Anmelder in Deutschland ansässig sind (geprüft über die Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ sowie „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
| Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung CCL-Ausfuhr oder CCL-PV: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0••••4••“ angegeben wird, gilt: |
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| • | Das Datenfeld muss die Dienststelle bezeichnen, die in Feld 15c der Bewilligung CCL-Ausfuhr ausgewiesen ist. | ||||
| Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-Ausfuhr: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „00001•1•“ oder „00201•1•“ angegeben wird, gilt: |
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| • | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine der Adressen von Ausführer, Anmelder oder Subunternehmer liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels der Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“, „ANMELDER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ sowie „SUBUNTERNEHMER / ADRESSE / Land“ und „• / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „SUBUNTERNEHMER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“), wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist. | ||||
| • | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist, das Datenfeld „KOPF / Beteiligten-Konstellation“ mit einem der Werte „•••0“ angegeben wird und weder Ausführer noch Anmelder in Deutschland ansässig sind (geprüft über die Datenfelder „AUSFÜHRER / ADRESSE / Land“ sowie „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“ sowie „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
| • | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Identität der Dienststellen für die Abgabe von unvollständiger wie ergänzender/ersetzender Anmeldung fordert. | ||||
| • | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, die in der Bewilligung ausgewiesen ist, wenn diese die Übereinstimmung mit einer solchen gelisteten Dienststelle fordert. | ||||
| Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer durch ein Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ in Anspruch genommenen Bewilligung SDE-PV: Wenn das Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ mit einem der Werte „0011131•“ angegeben wird, gilt: |
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| • | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, in deren Zuständigkeitsbereich die Adresse des Anmelders liegt (geprüft über Codeliste I0610 mittels des Datenfeldes „ANMELDER / ADRESSE / Postleitzahl“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist. | ||||
| • | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Zuständigkeitsprüfung nach Geschäftssitz oder Wirtschaftsgebiet ausweist und der Anmelder nicht in Deutschland ansässig ist (geprüft über das Datenfeld „ANMELDER / ADRESSE / Land“ bzw. die aufgeschlüsselten Stammdaten zu den Datenfeldern „ANMELDER / Identifikationsnummer“ und „• / Niederlassungsnummer“). | ||||
| • | Das Datenfeld muss mit dem Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ übereinstimmen, wenn die Bewilligung eine Identität der Dienststellen für die Abgabe von unvollständiger wie ergänzender/ersetzender Anmeldung fordert. | ||||
| • | Das Datenfeld muss eine Dienststelle bezeichnen, die in der Bewilligung ausgewiesen ist, wenn diese die Übereinstimmung mit einer solchen gelisteten Dienststelle fordert. | ||||
| Bemerkungen | |||||
| Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit der Rolle „EXP“ notiert sein. | |||||
| Externe Verweise | |||||
| https://www.iaap.zoll-portal.de/iaap/action/invoke.do?id=CODELISTEN | |||||
| http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/col/col_home.jsp?Lang=de | |||||
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