| 1.14 |
TATSÄCHLICHE AUSGANGSZOLLSTELLE CUSTOMS OFFICE OF EXIT (ACTUAL) |
| Dienststelle, die als tatsächliche Ausgangszollstelle für diesen Ausfuhrvorgang zuständig ist |
| XML-Abbildung |
| Hierarchie: |
DEXQSB |
| Element: |
CustomsOfficeOfExitActual |
| Datengruppe |
| Kardinalität: |
1 |
| Regeln |
| Status: |
Bedingte Datengruppe |
| Bedingungen: |
Die Angabe der Datengruppe erfolgt nicht, wenn das Datenfeld „KOPF / Status der Überwachung“ mit einem der Werte „300“, „301“ oder „321“ angegeben wird. |
|
Die Angabe der Datengruppe erfolgt, wenn das Datenfeld „KOPF / Status der Überwachung“ mit einem der Werte „310“, „311“, „325“, „332“, „342“, „351“, „352“, „353“, „362“, „363“, „371“, „372“ oder „390“ angegeben wird. |
| Bemerkungen |
| Für nachträgliche Ausfuhranmeldungen wird die ggf. angemeldete Ausgangszollstelle ausgewiesen, auch ohne dass bei indirekter Ausfuhr dort ein Status abgefragt werden kann. |