| Nachricht „Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT) |
| 29.21 |
Redaktionelle Korrekturen |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Nicht einzeln ausgewiesen sind systematische redaktionelle Anpassungen zwecks Verfahrensbereich-übergreifender Harmonisierung bezüglich der Begrifflichkeiten und Beschreibungen von MRNs, Dienststellennummern, EORI- und TCUI-Nummern, insbesondere auch die durchgängige Ersetzung von „Nationalitätskennzeichen“ durch „Land“. |
| 35.10 |
Reduzierung der Kardinalität von Warenpositionen |
| Die maximale Anzahl angebbarer Warenpositionen in einer Anmeldung von AES-Phase 1 wird reduziert auf die bisherige Anzahl von ECS-Phase 2. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Analoge Anpassungen an gesperrten Datengruppen und -feldern sind nicht einzeln ausgewiesen. |
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION“ |
| Verkleinerung der Kardinalität. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Sequenznummer“ |
| Anpassung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Positionsnummer“ |
| Anpassung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
| 36.9 |
Anpassung deutscher Feldbezeichnungen |
| Die deutsche Fassung der Anhänge B UZK-DA/IA vom 15.03.2021 verwendet in Einzelfällen Datenelement-Bezeichnungen, welche von den bisher verwendeten an der Teilnehmerschnittstelle abweichen. Es erfolgt eine Angleichung. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Die Anpassung betrifft nur die deutschen Bezeichnungen und ihre referenzierende Verwendung im Text. Die englischen Begrifflichkeiten und damit die technische Ausprägung der Schnittstelle ist nicht betroffen. |
|
In begründeten Einzelfällen gibt es weiterhin technisch oder systematisch motivierte Abweichungen. |
|
Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden unmittelbare Umbenennungen von Referenzen und Bezeichnern in Beschreibungen, Kriterien und Bemerkungen i.d.R. nicht einzeln aufgeführt. |
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG“ |
| Änderung der Datengruppen-Bezeichnung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Art der Verpackung“ |
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
| Wegfall der Feldbeschreibung. |
| 50.21 |
Verwendung von Schnellinformationen |
| Codierte Information, i.d.R. durch eine Codeliste unterlegt, wird durch Schnellinformation ergänzt. Bereits vorhandene Erläuterungen als bisherige Klammerzusätze im Fließtext werden dabei integriert. |
| HTML-Format: |
| • |
Statuswerte in der strukturellen Übersicht bleiben wie bisher durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. |
| • |
Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. |
| • |
Gruppen von Codierungen werden wie Codierungen einzeln/mehrzeilig aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. |
| RTF-Format: |
| • |
Statuswerte in der strukturellen Übersicht werden nicht durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. |
| • |
Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. |
| • |
Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. |
| • |
Referenzen auf andere Nachrichten oder Datenelemente in anderen Nachrichten werden durch Verweise unterlegt, soweit sich diese Ziele im AES-IHB befinden. |
| • |
Referenzen auf externe URLs werden durch Verweise unterlegt. |
| • |
Dokument-externe als auch -interne Verweise werden farblich gekennzeichnet. |
| CSV-Format (als Textzusatz in eckigen Klammern): |
| • |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung ergänzt. |
| • |
Codelisten-Kürzel werden nicht aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungen werden durch ihre Entschlüsselung ergänzt. |
| • |
Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung ergänzt. |
| • |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung ergänzt. |
| XSD-Format: |
| • |
Keine Anpassungen. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
transparent |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Die Neuerung beinhaltet keine fachlichen Änderungen, sondern erweitert und vereinheitlicht die Darstellung. In Einzelfällen ergeben sich daraus auch redaktionelle Korrekturen. |
|
Die Einschränkungen im RTF- ggü. dem HTML-Format sind durch die technischen Möglichkeiten des hauptsächlich für die Anzeige solcher Dokumente verwendeten Werkzeugs bedingt. Die Einschränkungen im CSV- gegenüber den beiden Präsentationsformaten sind aus inhaltlichen Erwägungen bestimmt. |
|
Aufgrund des redaktionellen Charakters der Anpassung sind die geänderten Elemente nicht einzeln ausgewiesen. |
| 58.4 |
Anmeldung von Ausgangszollstellen im Binnenland |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datenfeld „VORGESEHENE AUSGANGSZOLLSTELLE / Referenznummer“ |
| Ersetzung der Codeliste |
| Anpassung der Bemerkung zur Dienststellenrolle. |
| Ergänzung einer Bemerkung. |
| 65.19 |
Redaktionelle Korrekturen |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Aufgrund des Umfangs der Anpassungen zu Satzbausteinen in Existenz- und Prüfkriterien werden diesbezüglich die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. |
| 82.6 |
Redaktionelle Korrekturen |
| Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen. |
| Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99. |
| Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“. |
| Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD). |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| 87.4 |
Versandweiterleitung mit Ausgangsabfertigung |
| Die zukünftigen Möglichkeiten zur Überführung von Waren aus Ausfuhrvorgängen in ein sich anschließendes Versandverfahren werden dahingehend erweitert, dass diesem vorhergehend eine Gestellung an der tatsächlichen Ausgangszollstelle (übereinstimmend mit der Abgangszollstelle) ermöglicht wird. Zwei Varianten bieten |
| • |
die Möglichkeit der nicht qualifizierten Gestellung unter dann notwendiger 1:1-Übereinstimmung mit den originalen Ausfuhrdaten und |
| • |
die Möglichkeit der qualifizierten Gestellung (analog zur regulären Ausgangsabfertigung) nebst unmittelbarem Durchlaufen weiterer Prüfungen an der Ausgangszollstelle. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
für die Bereitstellung der Codeliste D0171 im Ausfuhr-Download |
|
ATLAS_10.1.2_WF06 |
(unverbindlicher Plantermin) für die Versand/Ausfuhr-Schnittstelle |
| Bemerkungen: |
Die Codeliste D0171 steht provisorisch zur Verfügung unter |
|
• |
https://www.versand.internetzollanmeldung.de/iva/action/invoke.do?id=CODELISTEN und |
|
• |
deren technischen Ableitungen gemäß URI-Aufbauschema im IHB-Vorwort. |
| Fachlicher Überblick |
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. |
| Datenfeld „KOPF / Art der Verfrachtung“ |
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. |
| Ergänzung einer Bemerkung. |
| 89.19 |
UZK-konforme Prüfmuster für MRNs |
| Mit nunmehr erfolgter Rechtsgültigkeit vom Dezember 2024 für MRNs nach UZK wird die Validierung der Jahrgangsanteile so präzisiert, dass fehlerhafte Angaben weitgehend abgewiesen und in der Folge Probleme im internationalen Nachrichtenaustausch vermieden werden. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datenfeld „KOPF / MRN“ |
| Änderung des Prüfmusters |
| Änderung der Aufbaubeschreibung. |
| 97.1 |
Abschlusskennzeichen in der E_EXT_NOT |
| Die geforderte Aussage zum Verbleib der Ware umfasst neben dem eigentlichen Ausgang auch alle anderen von der Nachricht angebotenen Möglichkeiten. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
transparent |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datenfeld „KOPF / Abschluss“ |
| Redaktionelle Präzisierung des Prüfkriteriums. |
| Ergänzung einer Bemerkung. |
| Datenfeld „KOPF / Art der Verfrachtung“ |
| Anpassung der ersten Bemerkung. |
| 100.21 |
Download-URLs für Codelisten |
| Aufgrund der Anbindung der iAAplus an das Zoll-Portal ändern sich die URLs für den Codelisten-Download. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. |
|
Die bisherigen URLs stehen noch für eine begrenzte Übergangszeit zur Verfügung. |
| 106.20 |
Rückbau von Übergangsregelungen |
| Mit Eintrag #83 wurde bereits zum Ende der weichen Migration von AES 2.4 die Streichung von diesbezüglichen Übergangsregelungen dokumentiert. Wertigkeiten (Status) und Formate/Prüfmuster dazu an Datenelementen von ausgehenden Nachrichten blieben dabei unverändert, um noch eine reibungslose Abwicklung von Altvorgängen zu ermöglichen. |
| Mit Ablauf des 14.12.2025, 23:59:59 Uhr UTC (15.12.2025, 00:59:59 Uhr MEZ) ist die EU-weite Übergangszeit zur Umstellung von ECS-P2 auf AES-P1 für neu anzulegende Ausfuhrvorgänge (Transition Period) ausgelaufen. Seitdem gelten nicht mehr die extra für einen verlustfreien Übergang eingeführten Sonderregeln der DDNXA. |
| Mit Ablauf des 30.09.2026, 23:59:59 Uhr UTC (01.10.2026, 01:59:59 Uhr MESZ) ist auch die sich anschließende Auslaufzeit für Altvorgänge (Long Living Legacy Period) abgekündigt. Bis zu diesem Datum dürfen noch Nachrichten zu Vorgängen vor oder aus der Übergangszeit mit entsprechenden Datenqualitäten übermittelt werden. |
| Aufgrund dieses letzten nun feststehenden Termins werden die dokumentierten Übergangsbeschränkungen aus den Schnittstellenbeschreibungen entfernt. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
ATLAS_10.2.2_WF04 |
(unverbindlicher Plantermin) |
| Bemerkungen: |
Dieser Rückbau beinhaltet faktisch technische, jedoch keine fachlichen Änderungen. Im Ergebnis beschreiben die Nachrichtenspezifikationen lediglich den bereits geltenden Iststand in gestraffterer Form. |
|
Aufgrund der Systematik der Anpassung sind die geänderten Elemente i.d.R. nicht einzeln ausgewiesen. |
|
In Einzelfällen erfolgt ein struktureller Rückbau von bereits technisch gesperrten oder aufgrund von fachlichen Übergangsregeln nicht mehr genutzten Datengruppen. Diese Änderungen erfolgen zwecks Einheitlichkeit mit den Spezifikationen der zugrunde liegenden DDNXA in ihrer aktualisierten Fassung und sind explizit notiert. Siehe dazu auch die Einträge #14, #31 und #56. |