Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
15. Berichtigungsschreiben
   
Nachricht „Antrag auf Stornierung/Ungültigkeit der Ausfuhr“ (E_EXP_INV)
29.3   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Nicht einzeln ausgewiesen sind systematische redaktionelle Anpassungen zwecks Verfahrensbereich-übergreifender Harmonisierung bezüglich der Begrifflichkeiten und Beschreibungen von MRNs, Dienststellennummern, EORI- und TCUI-Nummern, insbesondere auch die durchgängige Ersetzung von „Nationalitätskennzeichen“ durch „Land“.
Datengruppe „ANMELDER
Anpassung der letzten Bemerkung.
50.3   Verwendung von Schnellinformationen
Codierte Information, i.d.R. durch eine Codeliste unterlegt, wird durch Schnellinformation ergänzt. Bereits vorhandene Erläuterungen als bisherige Klammerzusätze im Fließtext werden dabei integriert.
HTML-Format:
•   Statuswerte in der strukturellen Übersicht bleiben wie bisher durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt.
•   Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt.
•   Gruppen von Codierungen werden wie Codierungen einzeln/mehrzeilig aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet.
RTF-Format:
•   Statuswerte in der strukturellen Übersicht werden nicht durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt.
•   Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt.
•   Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt.
•   Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt.
•   Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet.
•   Referenzen auf andere Nachrichten oder Datenelemente in anderen Nachrichten werden durch Verweise unterlegt, soweit sich diese Ziele im AES-IHB befinden.
•   Referenzen auf externe URLs werden durch Verweise unterlegt.
•   Dokument-externe als auch -interne Verweise werden farblich gekennzeichnet.
CSV-Format (als Textzusatz in eckigen Klammern):
•   Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung ergänzt.
•   Codelisten-Kürzel werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungen werden durch ihre Entschlüsselung ergänzt.
•   Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt.
•   Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung ergänzt.
•   Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung ergänzt.
XSD-Format:
•   Keine Anpassungen.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  transparent
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Die Neuerung beinhaltet keine fachlichen Änderungen, sondern erweitert und vereinheitlicht die Darstellung. In Einzelfällen ergeben sich daraus auch redaktionelle Korrekturen.
Die Einschränkungen im RTF- ggü. dem HTML-Format sind durch die technischen Möglichkeiten des hauptsächlich für die Anzeige solcher Dokumente verwendeten Werkzeugs bedingt.
Die Einschränkungen im CSV- gegenüber den beiden Präsentationsformaten sind aus inhaltlichen Erwägungen bestimmt.
Aufgrund des redaktionellen Charakters der Anpassung sind die geänderten Elemente nicht einzeln ausgewiesen.
60.1   Gegenseitiger Ausschluss der Beteiligten beim Antrag auf Ungültigkeit
Der Antrag kann nur von einem Beteiligten gestellt werden, welcher also als fachlicher Ersteller der Nachricht ausgewiesen ist.
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datengruppe „ANMELDER
Anpassung des zweiten Existenzkriteriums.
Datengruppe „VERTRETER
Anpassung des ersten Existenzkriteriums.
65.3   Redaktionelle Korrekturen
Art:  Korrektur
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Aufgrund des Umfangs der Anpassungen zu Satzbausteinen in Existenz- und Prüfkriterien werden diesbezüglich die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt.
Datenfeld „KOPF / LRN
Anpassung der Feldbeschreibung.
89.2   UZK-konforme Prüfmuster für MRNs
Mit nunmehr erfolgter Rechtsgültigkeit vom Dezember 2024 für MRNs nach UZK wird die Validierung der Jahrgangsanteile so präzisiert, dass fehlerhafte Angaben weitgehend abgewiesen und in der Folge Probleme im internationalen Nachrichtenaustausch vermieden werden.
Art:  Änderung
Auswirkung:  beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Datenfeld „KOPF / MRN
Änderung des Prüfmusters
Änderung der Aufbaubeschreibung.
100.3   Download-URLs für Codelisten
Aufgrund der Anbindung der iAAplus an das Zoll-Portal ändern sich die URLs für den Codelisten-Download.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
Bemerkungen:  Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt.
Die bisherigen URLs stehen noch für eine begrenzte Übergangszeit zur Verfügung.
106.2   Rückbau von Übergangsregelungen
Mit Eintrag #83 wurde bereits zum Ende der weichen Migration von AES 2.4 die Streichung von diesbezüglichen Übergangsregelungen dokumentiert. Wertigkeiten (Status) und Formate/Prüfmuster dazu an Datenelementen von ausgehenden Nachrichten blieben dabei unverändert, um noch eine reibungslose Abwicklung von Altvorgängen zu ermöglichen.
Mit Ablauf des 14.12.2025, 23:59:59 Uhr UTC (15.12.2025, 00:59:59 Uhr MEZ) ist die EU-weite Übergangszeit zur Umstellung von ECS-P2 auf AES-P1 für neu anzulegende Ausfuhrvorgänge (Transition Period) ausgelaufen. Seitdem gelten nicht mehr die extra für einen verlustfreien Übergang eingeführten Sonderregeln der DDNXA.
Mit Ablauf des 30.09.2026, 23:59:59 Uhr UTC (01.10.2026, 01:59:59 Uhr MESZ) ist auch die sich anschließende Auslaufzeit für Altvorgänge (Long Living Legacy Period) abgekündigt. Bis zu diesem Datum dürfen noch Nachrichten zu Vorgängen vor oder aus der Übergangszeit mit entsprechenden Datenqualitäten übermittelt werden.
Aufgrund dieses letzten nun feststehenden Termins werden die dokumentierten Übergangsbeschränkungen aus den Schnittstellenbeschreibungen entfernt.
Art:  Änderung
Auswirkung:  beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  ATLAS_10.2.2_WF04    (unverbindlicher Plantermin)
Bemerkungen:  Dieser Rückbau beinhaltet faktisch technische, jedoch keine fachlichen Änderungen. Im Ergebnis beschreiben die Nachrichtenspezifikationen lediglich den bereits geltenden Iststand in gestraffterer Form.
Aufgrund der Systematik der Anpassung sind die geänderten Elemente i.d.R. nicht einzeln ausgewiesen.
In Einzelfällen erfolgt ein struktureller Rückbau von bereits technisch gesperrten oder aufgrund von fachlichen Übergangsregeln nicht mehr genutzten Datengruppen. Diese Änderungen erfolgen zwecks Einheitlichkeit mit den Spezifikationen der zugrunde liegenden DDNXA in ihrer aktualisierten Fassung und sind explizit notiert.
Siehe dazu auch die Einträge #14, #31 und #56.