| Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) |
| 1.3 |
Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA |
| Für die Nachrichtentypen zur Anmeldung |
| • |
„Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), |
| • |
„Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und |
| • |
„Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) nebst |
| • |
„Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) |
| sowie deren Rückspiegelung und Weiterleitung |
| • |
„Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL), |
| • |
„Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) und |
| • |
„Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT) nebst |
| • |
„Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) |
| werden die Datenelemente von UZK-Anhang B referenziert. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
transparent |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Aufgrund des Umfangs der Ergänzungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. |
|
Aufgrund des Gleichlaufs bezüglich der ZELOS-Nachrichtentypen erfolgt dazu auch keine Änderungsversionierung. |
|
Die explizit genannten Pfade umfassen zusätzliche Korrekturen aus dieser Veranlassung. |
|
Die Referenzen sind als vorläufig zu betrachten, da die Aktualisierung des Anhangs noch keine Rechtsgültigkeit erlangt hat. Möglicherweise ergeben sich noch Änderungen in einem nachfolgenden Berichtigungsschreiben. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit“ |
| Korrektur der deutschen Feldbezeichnung. |
| Ergänzung einer Bemerkung. |
| 2.3 |
Korrektur von Codelisten für Währungsangaben |
| Aufgrund einer Korrektur der grundlegenden EU-Spezifikation DDNXA werden die Codelisten für Währungen geändert. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datenfeld „KOPF / Rechnungswährung“ |
| Änderung der Codeliste. |
| 6.1 |
Verkehrszweig 7 |
| Die Verwendung von festen Transporteinrichtungen ist nur im Kontext einer monatlichen Sammelanmeldung möglich. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze“ |
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. |
| 18.2 |
Längenkürzungen bei Beteiligten |
| Die Kürzung von Namens- und Adressinformation in internationalen Vorab-Anzeigen erfolgt während der Übergangszeit von ECS-Phase 2 auf AES-Phase 1 unabhängig davon, welche Phase das jeweilige Land ausweist, an das die Übermittlung gerichtet wird. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER / Name“ |
| Korrektur der Bemerkung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER / ADRESSE / Straße und Hausnummer“ |
| Korrektur der Bemerkung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER / Name“ |
| Korrektur der Bemerkung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER / ADRESSE / Straße und Hausnummer“ |
| Korrektur der Bemerkung. |
| 29.5 |
Redaktionelle Korrekturen |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Nicht einzeln ausgewiesen sind systematische redaktionelle Anpassungen zwecks Verfahrensbereich-übergreifender Harmonisierung bezüglich der Begrifflichkeiten und Beschreibungen von MRNs, Dienststellennummern, EORI- und TCUI-Nummern, insbesondere auch die durchgängige Ersetzung von „Nationalitätskennzeichen“ durch „Land“. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / VORPAPIER / Art“ |
| Anpassung der Prüfmuster. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art“ |
| Anpassung der Prüfmuster. |
| 30.2 |
Technische Korrekturen |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG“ |
| Korrektur des letzten Existenzkriteriums. |
| 35.3 |
Reduzierung der Kardinalität von Warenpositionen |
| Die maximale Anzahl angebbarer Warenpositionen in einer Anmeldung von AES-Phase 1 wird reduziert auf die bisherige Anzahl von ECS-Phase 2. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Analoge Anpassungen an gesperrten Datengruppen und -feldern sind nicht einzeln ausgewiesen. |
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS“ |
| Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität. |
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Sequenznummer“ |
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Positionsnummer“ |
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION“ |
| Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität. |
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Sequenznummer“ |
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. |
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. |
| 36.4 |
Anpassung deutscher Feldbezeichnungen |
| Die deutsche Fassung der Anhänge B UZK-DA/IA vom 15.03.2021 verwendet in Einzelfällen Datenelement-Bezeichnungen, welche von den bisher verwendeten an der Teilnehmerschnittstelle abweichen. Es erfolgt eine Angleichung. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Die Anpassung betrifft nur die deutschen Bezeichnungen und ihre referenzierende Verwendung im Text. Die englischen Begrifflichkeiten und damit die technische Ausprägung der Schnittstelle ist nicht betroffen. |
|
In begründeten Einzelfällen gibt es weiterhin technisch oder systematisch motivierte Abweichungen. |
|
Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden unmittelbare Umbenennungen von Referenzen und Bezeichnern in Beschreibungen, Kriterien und Bemerkungen i.d.R. nicht einzeln aufgeführt. |
| Datenfeld „KOPF / In Rechnung gestellter Gesamtbetrag“ |
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / LIEFERBEDINGUNGEN / INCOTERMS-Code“ |
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / URSPRUNG / Versendungsregion“ |
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit“ |
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
| Wegfall der ersten Bemerkung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art der Verpackung“ |
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben“ |
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. |
| 50.5 |
Verwendung von Schnellinformationen |
| Codierte Information, i.d.R. durch eine Codeliste unterlegt, wird durch Schnellinformation ergänzt. Bereits vorhandene Erläuterungen als bisherige Klammerzusätze im Fließtext werden dabei integriert. |
| HTML-Format: |
| • |
Statuswerte in der strukturellen Übersicht bleiben wie bisher durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. |
| • |
Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. |
| • |
Gruppen von Codierungen werden wie Codierungen einzeln/mehrzeilig aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. |
| RTF-Format: |
| • |
Statuswerte in der strukturellen Übersicht werden nicht durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. |
| • |
Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. |
| • |
Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. |
| • |
Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. |
| • |
Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. |
| • |
Referenzen auf andere Nachrichten oder Datenelemente in anderen Nachrichten werden durch Verweise unterlegt, soweit sich diese Ziele im AES-IHB befinden. |
| • |
Referenzen auf externe URLs werden durch Verweise unterlegt. |
| • |
Dokument-externe als auch -interne Verweise werden farblich gekennzeichnet. |
| CSV-Format (als Textzusatz in eckigen Klammern): |
| • |
Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung ergänzt. |
| • |
Codelisten-Kürzel werden nicht aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungen werden durch ihre Entschlüsselung ergänzt. |
| • |
Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. |
| • |
Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung ergänzt. |
| • |
Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung ergänzt. |
| XSD-Format: |
| • |
Keine Anpassungen. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
transparent |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Die Neuerung beinhaltet keine fachlichen Änderungen, sondern erweitert und vereinheitlicht die Darstellung. In Einzelfällen ergeben sich daraus auch redaktionelle Korrekturen. |
|
Die Einschränkungen im RTF- ggü. dem HTML-Format sind durch die technischen Möglichkeiten des hauptsächlich für die Anzeige solcher Dokumente verwendeten Werkzeugs bedingt. Die Einschränkungen im CSV- gegenüber den beiden Präsentationsformaten sind aus inhaltlichen Erwägungen bestimmt. |
|
Aufgrund des redaktionellen Charakters der Anpassung sind die geänderten Elemente nicht einzeln ausgewiesen. |
| 55.2 |
Ausfuhr/EMCS-Schnittstelle |
Die Neuerungen der automatisierten Schnittstelle zwischen ATLAS/Ausfuhr und EMCS für Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuererhebung sind für Teilnehmer i.W. transparent. EAD und FAD werden Ausfuhr-seitig jetzt aber technisch gleichwertig behandelt. Daraus resultieren gegenseitiger Ausschluss und Nicht-Nachmeldbarkeit per Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT). |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Die Codeliste S0226 wird in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art“ |
| Erweiterung des ersten Prüfkriteriums. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Positionsnummer“ |
| Wegfall des Prüfkriteriums. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben“ |
| Wegfall der Aufbaubeschreibung. |
| Wegfall der Bemerkung. |
| 65.5 |
Redaktionelle Korrekturen |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Aufgrund des Umfangs der Anpassungen zu Satzbausteinen in Existenz- und Prüfkriterien werden diesbezüglich die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. |
| 82.3 |
Redaktionelle Korrekturen |
| Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen. |
| Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99. |
| Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“. |
| Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD). |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| 89.3 |
UZK-konforme Prüfmuster für MRNs |
| Mit nunmehr erfolgter Rechtsgültigkeit vom Dezember 2024 für MRNs nach UZK wird die Validierung der Jahrgangsanteile so präzisiert, dass fehlerhafte Angaben weitgehend abgewiesen und in der Folge Probleme im internationalen Nachrichtenaustausch vermieden werden. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Datenfeld „KOPF / MRN“ |
| Änderung des Prüfmusters |
| Änderung der Aufbaubeschreibung. |
| 100.5 |
Download-URLs für Codelisten |
| Aufgrund der Anbindung der iAAplus an das Zoll-Portal ändern sich die URLs für den Codelisten-Download. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen: |
Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. |
|
Die bisherigen URLs stehen noch für eine begrenzte Übergangszeit zur Verfügung. |
| 106.4 |
Rückbau von Übergangsregelungen |
| Mit Eintrag #83 wurde bereits zum Ende der weichen Migration von AES 2.4 die Streichung von diesbezüglichen Übergangsregelungen dokumentiert. Wertigkeiten (Status) und Formate/Prüfmuster dazu an Datenelementen von ausgehenden Nachrichten blieben dabei unverändert, um noch eine reibungslose Abwicklung von Altvorgängen zu ermöglichen. |
| Mit Ablauf des 14.12.2025, 23:59:59 Uhr UTC (15.12.2025, 00:59:59 Uhr MEZ) ist die EU-weite Übergangszeit zur Umstellung von ECS-P2 auf AES-P1 für neu anzulegende Ausfuhrvorgänge (Transition Period) ausgelaufen. Seitdem gelten nicht mehr die extra für einen verlustfreien Übergang eingeführten Sonderregeln der DDNXA. |
| Mit Ablauf des 30.09.2026, 23:59:59 Uhr UTC (01.10.2026, 01:59:59 Uhr MESZ) ist auch die sich anschließende Auslaufzeit für Altvorgänge (Long Living Legacy Period) abgekündigt. Bis zu diesem Datum dürfen noch Nachrichten zu Vorgängen vor oder aus der Übergangszeit mit entsprechenden Datenqualitäten übermittelt werden. |
| Aufgrund dieses letzten nun feststehenden Termins werden die dokumentierten Übergangsbeschränkungen aus den Schnittstellenbeschreibungen entfernt. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
ATLAS_10.2.2_WF04 |
(unverbindlicher Plantermin) |
| Bemerkungen: |
Dieser Rückbau beinhaltet faktisch technische, jedoch keine fachlichen Änderungen. Im Ergebnis beschreiben die Nachrichtenspezifikationen lediglich den bereits geltenden Iststand in gestraffterer Form. |
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Aufgrund der Systematik der Anpassung sind die geänderten Elemente i.d.R. nicht einzeln ausgewiesen. |
|
In Einzelfällen erfolgt ein struktureller Rückbau von bereits technisch gesperrten oder aufgrund von fachlichen Übergangsregeln nicht mehr genutzten Datengruppen. Diese Änderungen erfolgen zwecks Einheitlichkeit mit den Spezifikationen der zugrunde liegenden DDNXA in ihrer aktualisierten Fassung und sind explizit notiert. Siehe dazu auch die Einträge #14, #31 und #56. |