| Ausfuhrverfahren | Übergreifender Teil | |||
| 15. Berichtigungsschreiben | ||||
| ⇐ | ⇑ | ⇒ |
| Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) | |||||
| 1.2 | Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA | ||||
| Für die Nachrichtentypen zur Anmeldung | |||||
| • | „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), | ||||
| • | „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und | ||||
| • | „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) nebst | ||||
| • | „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) | ||||
| sowie deren Rückspiegelung und Weiterleitung | |||||
| • | „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL), | ||||
| • | „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) und | ||||
| • | „Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT) nebst | ||||
| • | „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) | ||||
| werden die Datenelemente von UZK-Anhang B referenziert. | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | transparent | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Aufgrund des Umfangs der Ergänzungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. | ||||
| Aufgrund des Gleichlaufs bezüglich der ZELOS-Nachrichtentypen erfolgt dazu auch keine Änderungsversionierung. | |||||
| Die explizit genannten Pfade umfassen zusätzliche Korrekturen aus dieser Veranlassung. | |||||
| Die Referenzen sind als vorläufig zu betrachten, da die Aktualisierung des Anhangs noch keine Rechtsgültigkeit erlangt hat. Möglicherweise ergeben sich noch Änderungen in einem nachfolgenden Berichtigungsschreiben. | |||||
| 2.2 | Korrektur von Codelisten für Währungsangaben | ||||
| Aufgrund einer Korrektur der grundlegenden EU-Spezifikation DDNXA werden die Codelisten für Währungen geändert. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „KOPF / Rechnungswährung“ | |||||
| Änderung der Codeliste. | |||||
| Datenfeld „WÄHRUNGSUMRECHNUNG / Interne Währung“ | |||||
| Änderung der Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Währung“ | |||||
| Änderung der Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Währung“ | |||||
| Änderung der Codeliste. | |||||
| 3.1 | Erzeugung von Dokumenten bei Versandweiterleitung | ||||
| Im Rahmen der Verbringung von Waren aus dem Gebiet der Union mit Hilfe eines sich anschließenden Versandverfahrens werden Unterlagen (Versandanmeldungen) und ggf. Transportdokumente (CIM-Frachtbriefe) systemseitig erzeugt und den Vorgangsdaten hinzugefügt. Solche Dokumente dürfen nicht angemeldet werden, erscheinen dann aber in der Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT). | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Art“ | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTDOKUMENT / Art“ | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| 4.1 | Warenort bei monatlicher Sammelanmeldung | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT“ | |||||
| Korrektur des ersten Existenzkriteriums. | |||||
| 5.1 | Ausfuhrgenehmigungen zur DVO (EU) 2021/111 für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Inkorrekte Bezugnahmen zu Unterlagen „3LLL“ und „C086“ (persönliche Schutzausrüstung) am Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ wurden aus gegebenem Anlass en passant entfernt. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA-Genehmigungen bei Vereinfachten Verfahren. | |||||
| Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA- und Allgemeingenehmigungen im einstufigen Verfahren bei geringem Wert. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu BAFA-Genehmigungen. | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| Anpassung der Bemerkung zur Übersicht. | |||||
| Anpassung der Bemerkung zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten. | |||||
| Anpassung der Bemerkung zu Sammelgenehmigungen. | |||||
| 12.1 | Warennummer bei SDE-Ausfuhr/PV | ||||
| Korrektur von Referenzen auf Felder der jeweiligen Bewilligung. | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur“ | |||||
| Korrektur des zweiten und des vierten Prüfkriteriums. | |||||
| 13.1 | Nachtrag von Referenzen auf Datenelemente von UZK-Anhang B DA/IA | ||||
| Für die Nachrichtentypen zur Anmeldung | |||||
| • | „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), | ||||
| • | „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) und | ||||
| • | „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT) nebst | ||||
| • | „Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) | ||||
| sowie deren Rückspiegelung und Weiterleitung | |||||
| • | „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL), | ||||
| • | „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) und | ||||
| • | „Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT) nebst | ||||
| • | „Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) | ||||
| werden die Datenelemente der UZK-Anhänge B referenziert. | |||||
| Das ist i.W. bereits mit Eintrag #1 erfolgt. Nach Veröffentlichung der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/234 und 2021/235 erfolgt nunmehr die Finalisierung. | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | transparent | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| 14.3 | Ergänzung von Transportdokumenten auf Positionsebene | ||||
| Aufgrund einer Änderung der DDNXA wird für die EU-weite Übergangszeit von ECS auf AES im UZK die Möglichkeit belassen, Transportdokumente auch auf der Ebene der Warenposition zu verarbeiten. Dies betrifft nur Vorgänge, die mit Nachrichtentypen von ATLAS/Ausfuhr 2.4 oder in anderen Mitgliedstaaten nach deren Maßgaben eröffnet wurden. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / TRANSPORTDOKUMENT“ | |||||
| Ergänzung der Datengruppe. | |||||
| 16.1 | Standardaustausch ohne vorzeitige Einfuhr bei vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung | ||||
| Ein Standardaustausch kann nunmehr sowohl (schon bisher) mit als auch (neu) ohne vorzeitige Einfuhr vereinfacht bewilligt werden. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / PASSIVE VEREDELUNG / Standardaustausch/Ersatzwarenverkehr“ | |||||
| Änderung des letzten Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / PASSIVE VEREDELUNG / Datum der Wiedereinfuhr“ | |||||
| Wegfall der zweiten Bemerkung. | |||||
| 17.1 | EMCS-Dokumente | ||||
| Vorgaben zu begleitenden Verwaltungs- und Ausfalldokumenten werden präzisiert. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznummer“ | |||||
| Erweiterung der Aufbaubeschreibung. | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben“ | |||||
| Redaktionelle Überarbeitung der Bemerkung. | |||||
| 18.1 | Längenkürzungen bei Beteiligten | ||||
| Die Kürzung von Namens- und Adressinformation in internationalen Vorab-Anzeigen erfolgt während der Übergangszeit von ECS-Phase 2 auf AES-Phase 1 unabhängig davon, welche Phase das jeweilige Land ausweist, an das die Übermittlung gerichtet wird. | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „AUSFÜHRER / Name“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „AUSFÜHRER / ADRESSE / Straße und Hausnummer“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / VERSENDER / Name“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / VERSENDER / ADRESSE / Straße und Hausnummer“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER / Name“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER / ADRESSE / Straße und Hausnummer“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERSENDER / Name“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERSENDER / ADRESSE / Straße und Hausnummer“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER / Name“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER / ADRESSE / Straße und Hausnummer“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung. | |||||
| 19.1 | Prüfmuster von GNSS-Koordinaten | ||||
| Die bisherigen Prüfmuster erlauben syntaktisch fehlerhafte Angaben an Nord- und Südpol sowie am Anti-Nullmeridian. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / GNSS / Breite“ | |||||
| Korrektur des Prüfmusters. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / GNSS / Länge“ | |||||
| Korrektur der Prüfmusters. | |||||
| 20.3 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ | |||||
| Korrektur des Prüfkriteriums zur Bewilligung EIR-Ausfuhr. | |||||
| Datenfeld „ANMELDER / Identifikationsnummer“ | |||||
| Erweiterung der Bemerkung zu nicht nutzbaren Geschäftsprozessen. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEFÖRDERUNGSKOSTEN“ | |||||
| Korrektur des Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEFÖRDERUNGSKOSTEN / Zahlungsart“ | |||||
| Wegfall des Prüfkriteriums (Doppelung zu dem Kriterium auf der Ebene der Datengruppe). | |||||
| 21.4 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / Bewilligungsnummer“ | |||||
| Korrektur der Prüfkriterien. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Rohmasse“ | |||||
| Präzisierung der Bemerkung zu Beipack. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Qualifikator“ | |||||
| Wegfall der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument“ | |||||
| Korrektur der ersten Bemerkung. | |||||
| 22.1 | Windenergieanlagen | ||||
| In Codeliste I0100 werden (wie bereits in AES 2.4) Kombinationen mit dem zusätzlichen Verfahren „6F0“ ergänzt. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Weitere Änderungen in der Codeliste I0100 umfassen Streichungen von Kombinationen mit dem zusätzlichen Verfahren „F61“, die ohnehin aufgrund anderer Prüfkriterien praktisch nicht verwendbar waren. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QU“ „QV“ „QP“. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN“ | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren“ | |||||
| Anpassung des zweiten Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur“ | |||||
| Anpassung des letzten Prüfkriteriums. | |||||
| 23.1 | Neufassung der Dual-use-Verordnung | ||||
| Aufgrund der Neufassung der Verordnung werden zwei neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen erteilt, drei zusätzliche Arten von Durchfuhr- und Sammelgenehmigungen definiert und die bestehenden Codierungen der fortbestehenden Genehmigungsarten durch neu vergebene abgelöst. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Länderlisten zu bestehenden EU-Allgemeingenehmigungen sowie den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0953 und I0955. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung der Prüfkriterien zu den Codelisten A0181 bis A0186 und A0214. | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums zur Codeliste A0187. | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA-Genehmigungen bei Vereinfachten Verfahren. | |||||
| Anpassung des Existenzkriteriums zu BAFA- und Allgemeingenehmigungen im einstufigen Verfahren bei geringem Wert. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Art“ | |||||
| Wegfall der letzten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben“ | |||||
| Anpassung der vierten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung des zweiten und dritten Prüfkriteriums. | |||||
| Anpassung der ersten, vierten, fünften, sechsten, siebten und achten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Betrag“ | |||||
| Anpassung der fünften Bemerkung. | |||||
| 24.1 | Verwendbarkeit von Ausfuhrgenehmigungen in CCE-Anmeldungen | ||||
| Ausfuhrgenehmigungen anderer Mitgliedstaaten können nicht verwendet werden. Die Allgemeingenehmigung Nr. 13 kann unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. |
|||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Ergänzung des sechsten Prüfkriteriums. | |||||
| Aufteilung des siebten Prüfkriteriums in drei Teile. | |||||
| 25.1 | Wegfall der vereinfachten (unvollständigen) CCE-Anmeldungen ohne SDE-Bewilligung | ||||
| Aus Codeliste A0121 werden die Anmeldearten 00••0410 gestrichen. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Begleitend zum Wegfall ergibt sich, dass Bewilligungen OPO-PV dann immer in Bewilligungen SDE-PV referenziert sein müssen, nicht mehr in Bewilligungen CCL-PV. | ||||
| Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ | |||||
| Wegfall von drei Codierungen in der Aufbaubeschreibung. | |||||
| Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ | |||||
| Wegfall des letzten Prüfkriteriums in der Sektion CCL-PV. | |||||
| Anpassung des letzten Prüfkriteriums in der Sektion SDE-PV. | |||||
| 26.1 | Übergangsregel für Container | ||||
| Für die Verwendung von Containern nebst Kennzeichen bedarf es einer zusätzlichen Übergangsregelung, um den internationalen Nachrichtenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten in ECS-Phase 2 korrekt abdecken zu können. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| 27.1 | Entscheidungsinhaber von verbindlichen Auskünften | ||||
| In der Datengruppe „Bewilligung“ auf Warenpositionsebene wird das bereits vorhandene Datenfeld zur Anmeldung des Entscheidungsinhabers ergänzt. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEWILLIGUNG / Bewilligungsinhaber“ | |||||
| Änderung der Wertigkeit. | |||||
| Ergänzung von Feldbeschreibung, Wertebereich, Aufbaubeschreibung, Existenzkriterium, Bemerkung und Codelisten-Referenz. | |||||
| 29.4 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Nicht einzeln ausgewiesen sind systematische redaktionelle Anpassungen zwecks Verfahrensbereich-übergreifender Harmonisierung bezüglich der Begrifflichkeiten und Beschreibungen von MRNs, Dienststellennummern, EORI- und TCUI-Nummern, insbesondere auch die durchgängige Ersetzung von „Nationalitätskennzeichen“ durch „Land“. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / VORPAPIER / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SONSTIGER VERWEIS / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator“ | |||||
| Korrektur/Erweiterung der Wertigkeit. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTDOKUMENT / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN“ | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / TRANSPORTDOKUMENT / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Art“ | |||||
| Anpassung der Prüfmuster. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / ZUSÄTZLICHE INFORMATION“ | |||||
| Korrektur der Feldbeschreibung. | |||||
| 30.1 | Technische Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ | |||||
| Korrektur des Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „KOPF / In Rechnung gestellter Gesamtbetrag“ | |||||
| Korrektur von Datenformat, Wertebereich und Prüfmuster. | |||||
| Wegfall der Übergangsregelung. | |||||
| 31.1 | Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA | ||||
| Aus Änderungen der DDNXA ergeben sich strukturelle und inhaltliche Anpassungen in Nachrichtenstrukturen. Diese sind jedoch nur formaler Natur, da ausschließlich gesperrte Datengruppen und -felder betreffend. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „WÄHRUNGSUMRECHNUNG / Umrechnungskurs“ | |||||
| Anpassung von Wertebereich und Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / BEMESSUNGSGRUNDLAGE / Menge“ | |||||
| Anpassung von Wertebereich und Prüfmuster. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / BEMESSUNGSGRUNDLAGE / Betrag“ | |||||
| Anpassung von Wertebereich und Prüfmuster. | |||||
| 32.1 | Referenzcode des Begleitendes Verwaltungsdokument (Verbrauchsteuern) von EMCS | ||||
| Änderungen in EMCS (Steuerausetzung vs. Freier Verkehr) bedingen einen geänderten Aufbau der Referenznummer | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznummer“ | |||||
| Anpassung der Aufbaubeschreibung. | |||||
| 33.1 | Angemeldetes Verfahren bei CCE | ||||
| Im Kontext der zentralen Zollabwicklung ist nach Vorgabe des UZK die Angabe von einheitlichen angemeldeten Verfahren über alle Warenpositionen erforderlich. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren“ | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| 35.2 | Reduzierung der Kardinalität von Warenpositionen | ||||
| Die maximale Anzahl angebbarer Warenpositionen in einer Anmeldung von AES-Phase 1 wird reduziert auf die bisherige Anzahl von ECS-Phase 2. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Analoge Anpassungen an gesperrten Datengruppen und -feldern sind nicht einzeln ausgewiesen. | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS“ | |||||
| Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität. | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Sequenznummer“ | |||||
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG / WARENPOSITIONSVERWEIS / Positionsnummer“ | |||||
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION“ | |||||
| Wegfall der zweiten Ausprägung der Kardinalität. | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Sequenznummer“ | |||||
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / Positionsnummer“ | |||||
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer“ | |||||
| Wegfall der zweiten Ausprägung von Datenformat, Prüfmuster und Wertebereich. | |||||
| Wegfall der Übergangsbeschränkung. | |||||
| 36.3 | Anpassung deutscher Feldbezeichnungen | ||||
| Die deutsche Fassung der Anhänge B UZK-DA/IA vom 15.03.2021 verwendet in Einzelfällen Datenelement-Bezeichnungen, welche von den bisher verwendeten an der Teilnehmerschnittstelle abweichen. Es erfolgt eine Angleichung. | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Anpassung betrifft nur die deutschen Bezeichnungen und ihre referenzierende Verwendung im Text. Die englischen Begrifflichkeiten und damit die technische Ausprägung der Schnittstelle ist nicht betroffen. | ||||
| In begründeten Einzelfällen gibt es weiterhin technisch oder systematisch motivierte Abweichungen. | |||||
| Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden unmittelbare Umbenennungen von Referenzen und Bezeichnern in Beschreibungen, Kriterien und Bemerkungen i.d.R. nicht einzeln aufgeführt. | |||||
| Datenfeld „KOPF / In Rechnung gestellter Gesamtbetrag“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „ZAHLUNGSAUFSCHUB / Zahlungsaufschub“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / LIEFERBEDINGUNGEN / INCOTERMS-Code“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Name der ausstellenden Behörde“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Gültigkeitsdatum“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Wegfall der ersten Bemerkung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / SONSTIGER VERWEIS“ | |||||
| Änderung der Datengruppen-Bezeichnung. | |||||
| Anpassung in der Feldbeschreibung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / PLZ-ADDRESSE“ | |||||
| Änderung der Datengruppen-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / BEFÖRDERUNGSKOSTEN / Zahlungsart“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / URSPRUNG / Versendungsregion“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / GEFAHRGUT / UN-Nummer“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / VERMESSUNG / Menge in besonderer Maßeinheit“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Wegfall der ersten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / Gesamtabgabenbetrag“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN“ | |||||
| Änderung der Datengruppen-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / Art der Abgabe“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / Geschuldeter Abgabenbetrag“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / ABGABENBERECHNUNG / ZÖLLE UND ABGABEN / Zahlungsart“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG“ | |||||
| Änderung der Datengruppen-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Art der Verpackung“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Wegfall der Feldbeschreibung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art der Verpackung“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Zusätzliche Angaben“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Name der ausstellenden Behörde“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Gültigkeitsdatum“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Wegfall der ersten Bemerkung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS“ | |||||
| Änderung der Datengruppen-Bezeichnung. | |||||
| Anpassung in der Feldbeschreibung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / BEFÖRDERUNGSKOSTEN / Zahlungsart“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / Zusätzliche Angaben“ | |||||
| Änderung der Datenfeld-Bezeichnung. | |||||
| 43.1 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Anpassungen in den ZELOS-Nachrichtentypen erfolgen in Analogie zum Eintrag #35, sind aber wegen ihrer inhaltlichen Zuordnung zu den Verfahrensbereichen Versand und WKS nicht relevant für ATLAS/Ausfuhr. | ||||
| Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ | |||||
| Korrektur der Entschlüsselung zur Codierung 00111310. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Streichung der abgekündigten Codierung C086 in verschiedenen Prüfkriterien. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / GNSS / Länge“ | |||||
| Korrektur der Aufbaubeschreibung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Streichung der abgekündigten Codierung C086 in verschiedenen Prüfkriterien. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben“ | |||||
| Wegfall der Bemerkung zur abgekündigten Codierung C086. | |||||
| 44.1 | Angemeldetes Verfahren bei Verbringung | ||||
| Im Kontext der Verbringung innerhalb des Zollgebiets ist nach Vorgabe des UZK eine Einschränkung der anmeldbaren Verfahren erforderlich. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren“ | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| 45.1 | Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollabwicklung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung der vierten Bemerkung. | |||||
| 46.1 | Nationale Warennummern des Kapitels 99 | ||||
| Die internationale Codeliste C0152 ermöglicht nicht die Verwendung nationaler Warennummern. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Mit dem ATLAS-IHB 10.0.10 wird die abgeleitete Codeliste D0152 neu definiert als Vereinigung der HS6-Codierungen mit den nationalen Warennummern aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / PASSIVE VEREDELUNG / ERZEUGNIS / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Ersetzung der Codeliste C0152 durch D0152. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Ersetzung der Codeliste C0152 durch D0152. | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Ersetzung der Codeliste C0152 durch D0152. | |||||
| 50.4 | Verwendung von Schnellinformationen | ||||
| Codierte Information, i.d.R. durch eine Codeliste unterlegt, wird durch Schnellinformation ergänzt. Bereits vorhandene Erläuterungen als bisherige Klammerzusätze im Fließtext werden dabei integriert. | |||||
| HTML-Format: | |||||
| • | Statuswerte in der strukturellen Übersicht bleiben wie bisher durch ihre Bedeutung unterlegt. | ||||
| • | Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. | ||||
| • | Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. | ||||
| • | Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. | ||||
| • | Gruppen von Codierungen werden wie Codierungen einzeln/mehrzeilig aufgeschlüsselt. | ||||
| • | Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. | ||||
| • | Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. | ||||
| • | Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. | ||||
| RTF-Format: | |||||
| • | Statuswerte in der strukturellen Übersicht werden nicht durch ihre Bedeutung unterlegt. | ||||
| • | Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung unterlegt. | ||||
| • | Codelisten-Kürzel werden durch die Langbezeichnung der Codeliste unterlegt. | ||||
| • | Codierungen werden durch Kürzel und Langbezeichnung der Codeliste sowie ihre Entschlüsselung unterlegt. | ||||
| • | Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. | ||||
| • | Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung unterlegt. | ||||
| • | Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung unterlegt. | ||||
| • | Oben genannte neue Unterlegungen werden farblich gekennzeichnet. | ||||
| • | Referenzen auf andere Nachrichten oder Datenelemente in anderen Nachrichten werden durch Verweise unterlegt, soweit sich diese Ziele im AES-IHB befinden. | ||||
| • | Referenzen auf externe URLs werden durch Verweise unterlegt. | ||||
| • | Dokument-externe als auch -interne Verweise werden farblich gekennzeichnet. | ||||
| CSV-Format (als Textzusatz in eckigen Klammern): | |||||
| • | Statuswerte in Textblöcken werden durch ihre Bedeutung ergänzt. | ||||
| • | Codelisten-Kürzel werden nicht aufgeschlüsselt. | ||||
| • | Codierungen werden durch ihre Entschlüsselung ergänzt. | ||||
| • | Gruppen von Codierungen werden nicht aufgeschlüsselt. | ||||
| • | Codierungsmuster mit Jokerzeichen werden durch eine Erläuterung ergänzt. | ||||
| • | Literale Texte ohne zugrunde liegende Codeliste oder ohne in der Publikation verfügbare Codeliste werden durch eine Erläuterung ergänzt. | ||||
| XSD-Format: | |||||
| • | Keine Anpassungen. | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | transparent | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung beinhaltet keine fachlichen Änderungen, sondern erweitert und vereinheitlicht die Darstellung. In Einzelfällen ergeben sich daraus auch redaktionelle Korrekturen. | ||||
| Die Einschränkungen im RTF- ggü. dem HTML-Format sind durch die technischen Möglichkeiten des hauptsächlich für die Anzeige solcher Dokumente verwendeten Werkzeugs bedingt. Die Einschränkungen im CSV- gegenüber den beiden Präsentationsformaten sind aus inhaltlichen Erwägungen bestimmt. |
|||||
| Aufgrund des redaktionellen Charakters der Anpassung sind die geänderten Elemente nicht einzeln ausgewiesen. | |||||
| 51.1 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | transparent | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ | |||||
| Anpassung der vorletzten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung der dritten Bemerkung durch zusätzliche Nennung des Sondergebiets Büsingen. | |||||
| 52.1 | Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollabwicklung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung der vierten Bemerkung. | |||||
| 53.1 | Kriterien zu rückwirkenden und nachträglichen Anmeldearten | ||||
| Die irrtümlich mit dem Wechsel von AES 2.4 auf AES 3.0 gelockerten Kriterien zur Angabe von Informationen bei rückwirkenden/nachträglichen Anmeldungen werden korrigiert. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Neben den explizit genannten inhaltlichen Anpassungen wurde an diversen Stellen die Wortwahl in beschreibenden Texten von „nachträglich“ auf „rückwirkend“ korrigiert oder ergänzt. | ||||
| Datenfeld „KOPF / Maßgebliches Datum“ | |||||
| Korrektur der Bemerkung zu Art. 337 Abs. 1 UZK-IA. | |||||
| Tausch der Reihenfolge von dritter und vierter Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „KOPF / Datum des Ausgangs“ | |||||
| Korrektur des Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „TATSÄCHLICHE AUSGANGSZOLLSTELLE“ | |||||
| Korrektur des Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / VORPAPIER“ | |||||
| Korrektur des Existenzkriteriums zur Buchführungsunterlage „9DFE“. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig“ | |||||
| Ersetzung des Existenzkriteriums zu Anmeldungen im Nachhinein durch eine im Ergebnis äquivalente Fassung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze“ | |||||
| Ersetzung des Existenzkriteriums zu Anmeldungen im Nachhinein durch eine im Ergebnis äquivalente Fassung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG“ | |||||
| Erweiterung des Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER“ | |||||
| Wegfall des obsoleten zweiten Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / AKTIVE VEREDELUNG“ | |||||
| Wegfall des obsoleten zweiten Existenzkriteriums. | |||||
| 54.2 | Zentrale Zollabwicklung | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Codelisten A0121 und S0605 werden in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert. | ||||
| Die Codelisten C0215 und S0716 werden in der DTCL des ATLAS-IHBs ergänzt. | |||||
| Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ | |||||
| Erweiterung der Aufbaubeschreibung um drei neue Codierungen. | |||||
| Datenfeld „KOPF / Zeitpunkt der Gestellung“ | |||||
| Zusammenführung der beiden Existenzkriterien. | |||||
| Datengruppe „BEWILLIGUNG“ | |||||
| Erweiterung des Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „BEWILLIGUNG / Art“ | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „BEWILLIGUNG / Referenznummer“ | |||||
| Erweiterung der Beschreibung. | |||||
| Anpassung des Prüfmusters. | |||||
| Erweiterung der Aufbaubeschreibung. | |||||
| Ergänzung von drei Prüfkriterien. | |||||
| Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ | |||||
| Anpassung der Kategorisierung zur Zuständigkeitsprüfung für rückwirkende/nachträgliche Anmeldungen ohne Bewilligungsauflagen. | |||||
| Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE FÜR DIE ERGÄNZENDE/ERSETZENDE ANMELDUNG / Referenznummer“ | |||||
| Anpassung der Kategorisierung zur Zuständigkeitsprüfung unter Auflagen einer Bewilligung CCL-Ausfuhr/PV. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren“ | |||||
| Anpassung des fünften Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren“ | |||||
| Anpassung des zweiten Prüfkriteriums. | |||||
| 55.1 | Ausfuhr/EMCS-Schnittstelle | ||||
| Die Neuerungen der automatisierten Schnittstelle zwischen ATLAS/Ausfuhr und EMCS für Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuererhebung sind für Teilnehmer i.W. transparent. EAD und FAD werden Ausfuhr-seitig jetzt aber technisch gleichwertig behandelt. Daraus resultieren gegenseitiger Ausschluss und Nicht-Nachmeldbarkeit per Nachricht „Ergänzende/ersetzende Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_ENT). |
|||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Codeliste S0226 wird in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Art“ | |||||
| Anpassung des ersten Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER / Referenznummer“ | |||||
| Erweiterung der Aufbaubeschreibung. | |||||
| Tausch der Reihenfolge von erstem und zweitem Prüfkriterium. | |||||
| Anpassung der zweiten Bemerkung. | |||||
| 56.2 | Strukturelle Änderungen in Nachrichtentypen der DDNXA | ||||
| Aus Änderungen der DDNXA ergeben sich strukturelle Anpassungen. Diese sind jedoch eher formaler Natur, da sie ausschließlich | |||||
| • | gesperrte Datengruppen und -felder bzw. | ||||
| • | die Ablösung von zwei Wertelisten durch ihre äquivalenten Codelisten | ||||
| betreffen. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „ÜBERWACHUNGSZOLLSTELLE“ | |||||
| Ergänzung der Datengruppe. | |||||
| Ergänzung von zwei Bemerkungen. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / PACKSTÜCK-VERWEIS / Positionsnummer“ | |||||
| Anpassung des zweiten Prüfkriteriums. | |||||
| 57.1 | Bewilligter Ladeort | ||||
| Die Angabe von Ladeorten mit laufender Nummer „00“ wird ermöglicht. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / Zusätzliche Kennung“ | |||||
| Anpassung von Prüfmuster und Aufbaubeschreibung. | |||||
| 58.1 | Anmeldung von Ausgangszollstellen im Binnenland | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „VORGESEHENE AUSGANGSZOLLSTELLE / Referenznummer“ | |||||
| Ersetzung der Codeliste | |||||
| Anpassung der Bemerkung zur Dienststellenrolle. | |||||
| 65.4 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Aufgrund des Umfangs der Anpassungen zu Satzbausteinen in Existenz- und Prüfkriterien werden diesbezüglich die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. | ||||
| Fachlicher Überblick | |||||
| Korrektur des englischsprachigen Nachrichtennamens. | |||||
| Datenfeld „KOPF / LRN“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zur SDE-PV. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / PASSIVE VEREDELUNG / ERZEUGNIS / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Anpassung der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / PASSIVE VEREDELUNG / ERZEUGNIS / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Anpassung der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / WARENORT / Zusätzliche Kennung“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschränkung. | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Anpassung der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Anpassung der ersten beiden Bemerkungen. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Anpassung der Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition der Kombinierten Nomenklatur“ | |||||
| Anpassung der Feldbeschreibung. | |||||
| Anpassung der Bemerkung. | |||||
| 66.1 | Ausnahmen von der Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ | |||||
| Erweiterung der dritten Bemerkung. | |||||
| Umgestaltung der vierten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code“ | |||||
| Anpassung der dritten Bemerkung. | |||||
| 67.1 | Konsolidierung von Vorpapieren | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / VORPAPIER“ | |||||
| Anpassung der zweiten Übergangsbeschränkung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VORPAPIER“ | |||||
| Anpassung der zweiten Übergangsbeschränkung. | |||||
| 68.1 | Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus, Iran und Russland | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollabwicklung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu AL-Positionen. | |||||
| Anpassung der vierten Bemerkung. | |||||
| 69.1 | Neuerstellung und Anpassung von Allgemeingenehmigungen | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch Neuaufnahmen und Änderungen an den Codelisten A0170, A0214, A0221, A0222, A0224, A0226, A0227, A0233, A0234, A0237, A0238, A0239, A0240, I0922, I0953 und I0955. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Ergänzung von sechs Prüfkriterien. | |||||
| Wegfall eines Prüfkriteriums. | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung des zweiten Prüfkriteriums. | |||||
| Ergänzung des dritten und des vierten Prüfkriteriums. | |||||
| Ergänzung der achten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Betrag“ | |||||
| Ergänzung der vierten Bemerkung. | |||||
| 70.1 | Ausnahmeregelung nach §8(2) AWV | ||||
| Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist anzumelden. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch Änderungen an der Codeliste I0912. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Detail“ | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| 71.1 | Online-Abschreibung - Ausfallkonzept | ||||
| Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts für die Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen wird auf die grundsätzlich passenden Anmeldearten beschränkt. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Redaktionelle Anpassung des Prüfkriteriums zur einstufigen Ausfuhranmeldung bei geringem Wert. | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums zur Ausfall-Codierung. | |||||
| 72.1 | Zentrale Zollabwicklung | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Ergänzung zu Änderungseintrag #54. | ||||
| Datenfeld „AUSFUHRZOLLSTELLE / Referenznummer“ | |||||
| Anpassung der Kategorisierung zur Zuständigkeitsprüfung für Anmeldungen unter Bewilligungsauflagen OPO-PV. | |||||
| 73.2 | Unvereinbarkeit von Beipack und loser Ware | ||||
| Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. In konsequenter Fortführung kann eine Warenposition auch nicht gleichzeitig Beipack und lose Waren enthalten, da eine Beipack-Position stets eigenständig sein muss. | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG“ | |||||
| Ergänzung von Bemerkungen. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke“ | |||||
| Korrektur des Prüfkriteriums. | |||||
| 77.1 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Erweiterung der siebten Bemerkung. | |||||
| 78.1 | Nachträgliche Anmeldungen zur Zentralen Zollabwicklung im Notfall | ||||
| Gemäß Artikel 105(2) der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1070 der Kommission vom 01.06.2023 ist die Abgabe einer nachträglichen Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren verpflichtend, auch für CCE. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Codeliste A0121 wird in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert. | ||||
| Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ | |||||
| Erweiterung der Aufbaubeschreibung um drei neue Codierungen. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren“ | |||||
| Anpassung des zweiten Prüfkriteriums. | |||||
| 79.1 | Verkehrszweige im Normalverfahren zur Zentralen Zollabwicklung | ||||
| Der Geschäftsprozess eines CCE-Verfahrens verläuft analog zu dem eines Vereinfachten Verfahrens. Die Möglichkeit eines Nachtrags erst spät festlegbarer Transportinformation besteht aufgrund der Abfertigung an einer nichtdeutschen Gestellungszollstelle nicht. Bei einer vollständigen Anmeldung müssen daher die beiden Verkehrszweige bereits mit der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) angegeben werden. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Inländischer Verkehrszweig“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Verkehrszweig an der Grenze“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums. | |||||
| 82.2 | Redaktionelle Korrekturen | ||||
| Übergreifend geänderte Entschlüsselungen in den Codelisten S0027 und S0326 erzeugen Änderungen allen in der Übersicht genannten, generierten Dokumenten (Tooltips), ohne fachliche Auswirkungen. | |||||
| Korrektur zur Notwendigkeit einer direkten Ausfuhr bei Verwendung einer nationalen Warennummer des Kapitels 99. | |||||
| Unzulässigkeit einer Pseudo-Referenznummer zur Unterlage „8GHH“. | |||||
| Ergänzung von Hinweisen zur Angabe von Rohmassen in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD). | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / WARE / WARENNUMMER / Unterposition des Harmonisierten Systems“ | |||||
| Korrektur der Codeliste zur vorgesehenen Ausgangszollstelle im Prüfkriterium. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ | |||||
| Korrektur der ersten Bemerkung bezüglich der Unterlage „8GHH“. | |||||
| 84.1 | Neuerstellung und Anpassung von Allgemeingenehmigungen | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch den Wegfall der Codeliste A0221 sowie Änderungen an den Codelisten A0224, I0922, I0953 und I0955. | ||||
| Die Änderungen sind hier nur insoweit beschrieben, als sie nicht durch Eintrag #85 systematisch überschrieben werden. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung der siebten Bemerkung. | |||||
| 85.1 | Länder- und Dokumentenlisten | ||||
| Aufgrund der erhöhten Häufigkeit von Änderungen im Kontext von Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen | |||||
| • | werden die Positivlisten der zulässigen Bestimmungsländer dynamisiert, | ||||
| • | werden Negativlisten unzulässiger Bestimmungsländer neu eingeführt und | ||||
| • | werden die Kriterien für diese Listen in der Art abstrahiert, dass keine Ausweisung mit dedizierten Prüfkriterien mehr erfolgt, sondern die Systematik der Codelisten-Bezeichnungen einerseits und der Qualifikatoren zugehöriger Genehmigungsunterlagen andererseits ausgenutzt wird, um generische Kriterien zu formulieren. | ||||
| Dies ermöglicht zukünftige Ergänzungen und Streichungen, ohne das IHB anpassen zu müssen. Dynamisch sind dann sowohl die Inhalte als auch die Existenz solcher Länderlisten überhaupt. | |||||
| In diesem Zuge werden auch weitere Positivlisten neu eingeführt. | |||||
| Aufgrund der erhöhten Häufigkeit von Änderungen im Kontext von anderen Ausfuhrgenehmigungen werden weitere dynamische Codelisten eingeführt, welche diese Genehmigungsunterlagen klassifizieren und in den verschiedenen Kriterien anstelle von bislang expliziten Aufzählungen genutzt werden. Dies erleichtert ebenso zukünftige Ergänzungen und Streichungen, ohne in jedem Einzelfall das IHB anpassen zu müssen. |
|||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Die Neuerung bedingt auch | ||||
| • | die Ablösung der Codelisten A02•• durch I12•• nebst Neuaufnahme von I1220, I1232 und I1242, | ||||
| • | die Ablösung der Codelisten A018• durch I140•, | ||||
| • | die Ablösung der Codeliste A0170 durch I1470, | ||||
| • | die Einführung der Codelisten I11•• und I13•• sowie | ||||
| • | die Einführung der Codelisten I0956 .. I0969. | ||||
| Mit Ausnahme der nicht abgelösten sondern neu eingeführten Länderlisten sowie marginaler Korrekturen im Zuschnitt der neu eingeführten Unterlagenlisten bewirken diese systematischen Umstellungen keine inhaltlichen Änderungen. Eine vorfristige Umstellung auf Teilnehmerseite ist daher unmittelbar möglich. Die abzulösenden Codelisten bleiben jedoch bis auf Weiteres im Download erhalten, um zunächst einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, auch wenn sie im IHB nicht mehr referenziert werden. Sie werden aber in der Deutschen Codeliste des ATLAS-IHBs inhaltlich eingefroren. Zukünftige Änderungen darin werden also ausschließlich im Download sichtbar und in den Druckausgaben nicht nachgepflegt. | |||||
| Datenfeld „AUSSENWIRTSCHAFTSRECHTLICHER AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ | |||||
| Formale Korrektur des Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ | |||||
| Formale Korrektur des dritten Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „ANMELDER / Identifikationsnummer“ | |||||
| Formale Korrektur des vierten Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Ergänzung von zwei Prüfkriterien zu Negativ- und Positiv-Länderlisten. | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zur Länderliste A0170. | |||||
| Wegfall der Prüfkriterien zu den Länderlisten A018• und A02••. | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“ durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER“ | |||||
| Formale Korrektur des letzten Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER“ | |||||
| Formale Korrektur des letzten Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Systematische Überarbeitung von Existenz-/Prüfkriterien zu Ausfuhrgenehmigungen: | |||||
| • | Zusammenfassung der beiden ersten Kriterien unter Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | ||||
| • | Anpassung des dritten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | ||||
| • | Anpassung des vierten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | ||||
| • | Zusammenfassung des fünften und sechsten Kriteriums unter Umstellung von Aufzählung auf Codeliste und Fokussierung auf CCL-Ausfuhr ohne PV. | ||||
| • | Anpassung des siebten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste und Fokussierung auf CCL-PV und CCL-Ausfuhr mit wirtschaftlicher PV. | ||||
| • | Formale Anpassung des achten Kriteriums. | ||||
| • | Formale Korrektur des neunten Kriteriums. | ||||
| • | Anpassung des zehnten Kriteriums durch Fokussierung auf nachträgliche/rückwirkende Anmeldungen. | ||||
| • | Anpassung des elften Kriteriums durch Fokussierung auf monatliche Sammelanmeldungen und Integration aller zugehörigen Ausschlussgründe. | ||||
| Systematische Überarbeitung von Existenz-/Prüfkriterien zu Ausfuhrlizenzen: | |||||
| • | Anpassung des dreizehnten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | ||||
| • | Anpassung des vierzehnten Kriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ | |||||
| Formale Korrektur des ersten Prüfkriteriums. | |||||
| Anpassung der beiden letzten Prüfkriterien durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zeilen-/Positionsnummer im Dokument“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Zusätzliche Angaben“ | |||||
| Anpassung der letzten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Zusammenfassung der beiden Prüfkriterien zu AL-Position/Güterkennzeichen durch Umstellung von Aufzählung auf Codelisten nebst Ausnahmen. | |||||
| Anpassung der vierten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Formale Korrektur der siebten Bemerkung. | |||||
| Anpassung der neunten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Name der ausstellenden Behörde“ | |||||
| Anpassung der Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Maßeinheit“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Anpassung der zweiten Bemerkung durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Menge“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums durch Umstellung von Aufzählung auf Codeliste. | |||||
| 90.1 | Bezüglich CCI erweiterte Prüfmuster für MRNs | ||||
| Mit Inbetriebnahme von CCI werden Verfahrensübergänge auch für deren Vorgänge möglich. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / ZOLLLAGER / WARENPOSITION / MRN“ | |||||
| Änderung des Prüfmusters | |||||
| Änderung der Aufbaubeschreibung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHRENSÜBERGANG / AKTIVE VEREDELUNG / WARENPOSITION / MRN“ | |||||
| Änderung des Prüfmusters | |||||
| Änderung der Aufbaubeschreibung. | |||||
| 91.1 | Gültigkeitsende der Codierung „X0003“ | ||||
| Mit den Anpassungen zu Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk ist die Codierung „X0003“ (Keine statistische Meldung zur nachträglichen Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren) entfallen. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code“ | |||||
| Wegfall des dritten Existenzkriteriums. | |||||
| Anpassung der vierten Bemerkung. | |||||
| Wegfall der fünften Bemerkung. | |||||
| 92.1 | Führende Unterlagencodierung für Genehmigungsbescheide | ||||
| Regelungen bei uneindeutiger/mehrfacher Zuordnung von Ausfuhrgenehmigungen zu Unterlagen-Codierungen | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | transparent | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| 93.1 | Nationale Dokumente des PCO bei Zentraler Zollabwicklung | ||||
| Informationen zu nationalen Dokumenten gemäß den Anforderungen eines anderen Mitgliedstaats können angemeldet werden und unterliegen einer ungeprüften Weitergabe an die Gestellungszollstelle. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Art“ | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Art“ | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| 94.1 | Zertifikatsprüfungen | ||||
| Die Ausfuhr/Wiederausfuhr ozonabbauender Stoffe ist gemäß VO (EU) 2024/590 (Ozon-VO) ist grundsätzlich verboten. Abweichend davon bestehen einige Ausnahmen, die über eine notwendige Ausfuhrlizenz für geregelte Stoffe (ODS) abgedeckt werden. | |||||
| Für die Ausfuhr/Wiederausfuhr fluorierter Treibhausgase müssen Ausführer eine gültige Lizenz in Form einer Registriernummer im F-GAS-Portal vorweisen. Darüber hinaus sind weitere Randbedingungen geregelt. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | ATLAS_10.2.2_WF01 | (unverbindlicher Plantermin) | |||
| Bemerkungen: | Die neu referenzierte Codeliste I0971 (CERTEX-Dokumente) ist noch nicht publiziert. Aus organisatorischen Gründen ist dies erst kurzfristig im Vorfeld des o.g. Verfügbarkeitstermins vorgesehen. Sie umfasst initial die Codierungen „E013“, „Y123“, „Y154“, „Y161“ und „Y168“. |
||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / EMPFÄNGER“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / EMPFÄNGER“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren“ | |||||
| Ergänzung eines Prüfkriteriums. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| Erweiterung der ersten Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Referenznummer“ | |||||
| Ergänzung einer Aufbaubeschreibung. | |||||
| Kategorisierung der bestehenden Prüfkriterien für Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrlizenzen. | |||||
| Ergänzung von zwei Prüfkriterien. | |||||
| Anpassung der ersten Bemerkung. | |||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS“ | |||||
| Ergänzung von vier Existenzkriterien. | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ | |||||
| Ergänzung von drei Aufbaubeschreibungen. | |||||
| Ergänzung von drei Prüfkriterien. | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| 95.1 | Indikatoren am Ausgang für die Existenz von EMCS-Vorpapieren | ||||
| Die Nutzung von EMCS als vorhergehendes Verfahren wird dem Beförderer am Ausgang in Form besonderer Verweise angezeigt. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Art“ | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| 98.1 | Änderungen im Regelwerk für Nachrichtentypen der DDNXA | ||||
| Aus Änderungen der DDNXA ergeben sich Anpassungen in Existenzkriterien. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / URSPRUNG“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| 99.1 | Zertifikatsprüfungen | ||||
| Ergänzende Anforderungen und Hinweise zu Änderungseintrag #94. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | ATLAS_10.2.2_WF01 | (unverbindlicher Plantermin) | |||
| Datenfeld „AUSFÜHRER / Identifikationsnummer“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „ANMELDER / Identifikationsnummer“ | |||||
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ | |||||
| Ergänzung von externen Verweisen. | |||||
| 100.4 | Download-URLs für Codelisten | ||||
| Aufgrund der Anbindung der iAAplus an das Zoll-Portal ändern sich die URLs für den Codelisten-Download. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Aufgrund des Umfangs der Änderungen werden die einzelnen Datengruppen und -felder nicht einzeln aufgeführt. | ||||
| Die bisherigen URLs stehen noch für eine begrenzte Übergangszeit zur Verfügung. | |||||
| 101.1 | Allgemeine Ausfuhrgenehmigung 46 | ||||
| Die Inanspruchnahme der AGG Nr. 46 ist nur zulässig für Software der AL-Position 0021 sowie Technologie der AL-Position 0022. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Ergänzung einer Bemerkung. | |||||
| 102.1 | Positiv-Länderlisten | ||||
| Nachtrag zu Eintrag #85 | |||||
| Art: | Korrektur | ||||
| Auswirkung: | anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ | |||||
| Anpassung des Prüfkriteriums zu Positiv-Länderlisten. | |||||
| 104.1 | Abkündigung von Ausfuhrgenehmigungen für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren | ||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | transparent | ||||
| Verfügbarkeit: | bereits zurückliegend | ||||
| Bemerkungen: | Rückbau zu Eintrag #5 | ||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ | |||||
| Anpassung des fünften Prüfkriteriums. | |||||
| Wegfall des siebten Prüfkriteriums. | |||||
| Anpassung der zehnten Bemerkung. | |||||
| 105.1 | Zertifikatsprüfungen | ||||
| Ergänzende Anforderungen und Hinweise zu Änderungseintrag #94. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | ATLAS_10.2.2_WF03 | (unverbindlicher Plantermin) | |||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS“ | |||||
| Anpassung des vierten Existenzkriteriums. | |||||
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / SONSTIGER VERWEIS / Referenznummer“ | |||||
| Anpassung der Aufbaubeschreibung. | |||||
| 106.3 | Rückbau von Übergangsregelungen | ||||
| Mit Eintrag #83 wurde bereits zum Ende der weichen Migration von AES 2.4 die Streichung von diesbezüglichen Übergangsregelungen dokumentiert. Wertigkeiten (Status) und Formate/Prüfmuster dazu an Datenelementen von ausgehenden Nachrichten blieben dabei unverändert, um noch eine reibungslose Abwicklung von Altvorgängen zu ermöglichen. | |||||
| Mit Ablauf des 14.12.2025, 23:59:59 Uhr UTC (15.12.2025, 00:59:59 Uhr MEZ) ist die EU-weite Übergangszeit zur Umstellung von ECS-P2 auf AES-P1 für neu anzulegende Ausfuhrvorgänge (Transition Period) ausgelaufen. Seitdem gelten nicht mehr die extra für einen verlustfreien Übergang eingeführten Sonderregeln der DDNXA. | |||||
| Mit Ablauf des 30.09.2026, 23:59:59 Uhr UTC (01.10.2026, 01:59:59 Uhr MESZ) ist auch die sich anschließende Auslaufzeit für Altvorgänge (Long Living Legacy Period) abgekündigt. Bis zu diesem Datum dürfen noch Nachrichten zu Vorgängen vor oder aus der Übergangszeit mit entsprechenden Datenqualitäten übermittelt werden. | |||||
| Aufgrund dieses letzten nun feststehenden Termins werden die dokumentierten Übergangsbeschränkungen aus den Schnittstellenbeschreibungen entfernt. | |||||
| Art: | Änderung | ||||
| Auswirkung: | beschränkt auf die aktuelle(n) und ggf. zukünftige Nachrichtenversionen | ||||
| Verfügbarkeit: | ATLAS_10.2.2_WF04 | (unverbindlicher Plantermin) | |||
| Bemerkungen: | Dieser Rückbau beinhaltet faktisch technische, jedoch keine fachlichen Änderungen. Im Ergebnis beschreiben die Nachrichtenspezifikationen lediglich den bereits geltenden Iststand in gestraffterer Form. | ||||
| Aufgrund der Systematik der Anpassung sind die geänderten Elemente i.d.R. nicht einzeln ausgewiesen. | |||||
| In Einzelfällen erfolgt ein struktureller Rückbau von bereits technisch gesperrten oder aufgrund von fachlichen Übergangsregeln nicht mehr genutzten Datengruppen. Diese Änderungen erfolgen zwecks Einheitlichkeit mit den Spezifikationen der zugrunde liegenden DDNXA in ihrer aktualisierten Fassung und sind explizit notiert. Siehe dazu auch die Einträge #14, #31 und #56. |
|||||
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / TRANSPORTDOKUMENT“ | |||||
| Wegfall der Datengruppe. | |||||
| ⇐ | ↑ | ⇒ |
| IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch | ||||
| Dokument: | Berichtigungsschreiben | Generierungsdatum: | 11.08.2026 | |
| Dokumentenversion: | 3.0.15 | Herausgabedatum: | 28.08.2026 | |