| 93 |
Nationale Dokumente des PCO bei Zentraler Zollabwicklung |
| Informationen zu nationalen Dokumenten gemäß den Anforderungen eines anderen Mitgliedstaats können angemeldet werden und unterliegen einer ungeprüften Weitergabe an die Gestellungszollstelle. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| 93.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
| Datenfeld „LIEFERUNG / UNTERLAGE / Art“ |
| Ergänzung einer Bemerkung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Art“ |
| Ergänzung einer Bemerkung. |