| 78 |
Nachträgliche Anmeldungen zur Zentralen Zollabwicklung im Notfall |
| Gemäß Artikel 105(2) der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1070 der Kommission vom 01.06.2023 ist die Abgabe einer nachträglichen Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren verpflichtend, auch für CCE. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen |
| Die Codeliste A0121 wird in der DTCL des ATLAS-IHBs erweitert. |
| 78.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
| Datenfeld „KOPF / Art der Ausfuhranmeldung“ |
| Erweiterung der Aufbaubeschreibung um drei neue Codierungen. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren“ |
| Anpassung des zweiten Prüfkriteriums. |