| 73 |
Unvereinbarkeit von Beipack und loser Ware |
| Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. In konsequenter Fortführung kann eine Warenposition auch nicht gleichzeitig Beipack und lose Waren enthalten, da eine Beipack-Position stets eigenständig sein muss. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| 73.1 |
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) |
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG“ |
| Ergänzung von Bemerkungen. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke“ |
| Korrektur des Prüfkriteriums. |
| 73.2 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG“ |
| Ergänzung von Bemerkungen. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke“ |
| Korrektur des Prüfkriteriums. |
| 73.3 |
Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF) |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / VERPACKUNG / Anzahl der Packstücke“ |
| Redaktionelle Anpassung des ersten Prüfkriteriums. |