| 68 |
Ausfuhrgenehmigungen zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus, Iran und Russland |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| Bemerkungen |
| Die Neuerung bedingt auch Änderungen an den Codelisten I0922, I0951, I0952, I0954 und I0955. |
| 68.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
| Datenfeld „LIEFERUNG / Bestimmungsland“ |
| Anpassung des Prüfkriteriums zu „QZ“. |
| Datengruppe „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE“ |
| Anpassung des Existenzkriteriums zu Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten bei Zentraler Zollabwicklung. |
| Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail“ |
| Anpassung des Prüfkriteriums zu AL-Positionen. |
| Anpassung der vierten Bemerkung. |