| 60 |
Gegenseitiger Ausschluss der Beteiligten beim Antrag auf Ungültigkeit |
| Der Antrag kann nur von einem Beteiligten gestellt werden, welcher also als fachlicher Ersteller der Nachricht ausgewiesen ist. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| 60.1 |
Nachricht „Antrag auf Stornierung/Ungültigkeit der Ausfuhr“ (E_EXP_INV) |
| Datengruppe „ANMELDER“ |
| Anpassung des zweiten Existenzkriteriums. |
| Datengruppe „VERTRETER“ |
| Anpassung des ersten Existenzkriteriums. |