| 59 |
Freistellung der nicht notwendigen Angabe des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels |
| Während die Angabe des Beförderungsmittels in der „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) freigestellt war und ist, soweit nicht notwendig, wurde eine Nachmeldung in der „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) untersagt. Diese Uneinheitlichkeit ist bereinigt. |
| Art: |
Korrektur |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| 59.1 |
Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) |
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / GRENZÜBERSCHREITENDES AKTIVES BEFÖRDERUNGSMITTEL“ |
| Korrektur des Existenzkriteriums. |