| 26 |
Übergangsregel für Container |
| Für die Verwendung von Containern nebst Kennzeichen bedarf es einer zusätzlichen Übergangsregelung, um den internationalen Nachrichtenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten in ECS-Phase 2 korrekt abdecken zu können. |
| Art: |
Änderung |
| Auswirkung: |
anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen |
| Verfügbarkeit: |
bereits zurückliegend |
| 26.1 |
Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) |
| Datenfeld „LIEFERUNG / SENDUNG / Container-Indikator“ |
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. |
| Datengruppe „LIEFERUNG / SENDUNG / TRANSPORTAUSRÜSTUNG“ |
| Ergänzung eines Existenzkriteriums. |