Ausfuhrverfahren Übergreifender Teil
15. Berichtigungsschreiben
   
101   Allgemeine Ausfuhrgenehmigung 46
Die Inanspruchnahme der AGG Nr. 46 ist nur zulässig für Software der AL-Position 0021 sowie Technologie der AL-Position 0022.
Art:  Änderung
Auswirkung:  anwendbar auch rückwirkend auf ältere Nachrichtenversionen
Verfügbarkeit:  bereits zurückliegend
101.1   Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT)
Datenfeld „LIEFERUNG / WARENPOSITION / UNTERLAGE / Detail
Ergänzung einer Bemerkung.