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Feldbeschreibung
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1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
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Teilnehmernachricht
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E_EXS_CAN
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Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Summarischen Ausgangsanmeldung
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DEXSRB
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B.1.4
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Mit der Nachricht E_EXS_CAN übermittelt der Teilnehmer einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung gem. Art. 272 Abs. 2 Buchst. a) UZK. Eine Ungültigkeitserklärung kann nur für die vollständige Summarische Ausgangsanmeldung beantragt und ausgesprochen werden.
Das Senden einer E_EXS_CAN ist ab Registrierung der Summarischen Ausgangsanmeldung und damit auch noch nach ausgesprochener Überlassung zum Ausgang möglich. Das Senden ist nicht möglich, sofern - die Zollstelle die Summarische Ausgangsanmeldung bereits für eine Kontrolle vorgesehen hat, - der Ausgang der Ware bereits untersagt wurde oder - bereits mindestens der Ausgang eines Packstückes der Summarischen Ausgangsanmeldung bestätigt wurde. Die Nachricht E_EXS_CAN ist vom Anmelder zu übermitteln, der mit dem in der referenzierten Summarischen Ausgangsanmeldung angegebenen Anmelder identisch sein muss. Dabei müssen fachlicher Übermittler (Anmelder) und technischer Übermittler (Sender) der Nachricht nicht identisch sein. |
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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16.06.2025
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Dokumentenversion:
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10.1.16
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Herausgabedatum:
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20.06.2025
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