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Feldbeschreibung
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1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
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Teilnehmernachricht
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E_REE_CAN
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Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Wiederausfuhrmitteilung
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DEXRRA
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A.1.5
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Mit der Nachricht E_REE_CAN übermittelt der Teilnehmer einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung gem. Art. 275 Abs. 2 Buchst. a) UZK. Eine Ungültigkeitserklärung kann nur für die vollständige Wiederausfuhrmitteilung beantragt und ausgesprochen werden.
Das Senden einer E_REE_CAN ist ab Registrierung der Wiederausfuhrmitteilung und damit auch noch nach ausgesprochener Überlassung zum Ausgang möglich. Das Senden ist nicht möglich, sofern - die Zollstelle die Wiederausfuhrmitteilung bereits für eine Kontrolle vorgesehen hat, - der Ausgang der Ware bereits untersagt wurde oder - bereits mindestens der Ausgang eines Packstückes der Wiederausfuhrmitteilung bestätigt wurde. Die Nachricht E_REE_CAN ist vom Anmelder zu übermitteln, der mit dem in der referenzierten Wiederausfuhrmitteilung angegebenen Anmelder identisch sein muss. Dabei müssen fachlicher Übermittler (Anmelder) und technischer Übermittler (Sender) der Nachricht nicht identisch sein. |
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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16.06.2025
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Dokumentenversion:
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10.1.16
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Herausgabedatum:
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20.06.2025
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