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Feldbeschreibung
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37
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Datengruppe
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Inhalt:
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Beförderungsmittel beim Abgang
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Hierarchie:
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SAMMELSENDUNG
+BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG |
Kurzpfad:
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SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG
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max. Wiederholung:
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999
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max. Wiederholung (vorläufig):
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3
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Bemerkungen:
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Falls Kennzeichen oder die Staatszugehörigkeit von Beförderungsmitteln gegenüber den mit der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) übermittelten Angaben als abweichend festgestellt werden, sind diese Feststellungen als Unstimmigkeiten zu vorhandenen Beförderungsmitteln zu übermitteln und nicht als neu festgestellte Beförderungsmittel (vgl. "Allgemeine Angaben zur Nachricht" und Datenfeld "SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG / Sequenznummer").
Erfolgt der Transport mit einem aktiven Straßenfahrzeug (z.B. LKW), oder einem Schiff oder Luftfahrzeug, darf dieses nicht als fehlend übermittelt werden. In diesem Fall dürfen lediglich Unstimmigkeiten zu dem mit der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) übermittelten Beförderungsmittel übermittelt werden. Lediglich ggf. mit der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) übermittelte Anhänger eines Straßenfahrzeugs dürfen als fehlend übermittelt werden. Erfolgt der Transport mit einem oder mehreren Zügen und/oder Waggons, darf die Gesamtheit aller mit der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) übermittelten Züge/Waggons nur dann als fehlend übermittelt werden, wenn dafür mindestens ein neu festgestelltes Beförderungsmittel übermittelt wird. |
Übergang:
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Während der EU-weiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 ist die Wiederholbarkeit der Datengruppe auf '3' beschränkt, wenn das Datenfeld "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / Inländischer Verkehrszweig" in der Nachricht "Entladeerlaubnis" mit dem Wert '3' angegeben wurde. Ansonsten ist die Wiederholbarkeit der Datengruppe auf '1' beschränkt.
Während der EU-weiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 gelten folgende Bedingungen, wenn das Datenfeld "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG / Art der Identifikation" dieser Datengruppe "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" nicht in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) angegeben wurde: Wenn das Datenfeld "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / Inländischer Verkehrszweig" in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) nicht oder mit einem anderen Wert als '3' angegeben wurde, darf diese in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) angegebene Datengruppe "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" nicht als fehlend übermittelt werden. Wenn das Datenfeld "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / Inländischer Verkehrszweig" in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) mit dem Wert '3' angegeben wurde, darf die erste in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) angegebene Datengruppe "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" nicht als fehlend übermittelt werden. |
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Status:
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Optionale Datengruppe
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Fachliche Prüfung:
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Wenn das Datenfeld "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG / Art der Identifikation" dieser Datengruppe "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) mit einem der Werte '10', '11', '30', '40', '41', '80' oder '81' angegeben wurde, darf diese Datengruppe "SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" nicht als fehlend übermittelt werden.
Wenn das Datenfeld "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG / Art der Identifikation" dieser Datengruppe "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) mit einem der Werte '20' oder '21' angegeben wurde, darf die Gesamtheit aller in der Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) angegebenen Datengruppen "E_DES_PER.SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" nur dann als fehlend übermittelt werden, wenn dafür mindestens eine neue Datengruppe "SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSMITTEL BEIM ABGANG" übermittelt wird. |
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XML-Abbildung
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XML-Name:
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DepartureTransportMeans
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XML-Pfad:
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DETSRD/Consignment/DepartureTransportMeans
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Kanonische Id:
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10448
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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05.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.1.12
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Herausgabedatum:
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13.09.2024
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