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Feldbeschreibung
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135
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Datengruppe
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Inhalt:
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Kennungen der Länder, die die Waren zwischen dem Land der Abgangszollstelle und dem Land der Bestimmungszollstelle in chronologischer Reihenfolge durchqueren
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Hierarchie:
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SAMMELSENDUNG
+BEFÖRDERUNGSROUTE DER SENDUNG |
Kurzpfad:
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SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERUNGSROUTE DER SENDUNG
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max. Wiederholung:
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99
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Bemerkungen:
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Mehrfache Nennungen desselben Landes sind erforderlich und nur zulässig, wenn die Beförderungsroute entsprechend verläuft.
Nach der EU-weiten Übergangszeit von NCTS-P5 auf NCTS-P6 sind nur noch die Werte '0' und '2' im Datenfeld "KOPF / Sicherheit" gültig. Die Werte '1' und '3' werden ab diesem Zeitpunkt ungültig und können dann somit nicht mehr in einer Versandanmeldung angemeldet werden. |
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Status:
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Bedingte Datengruppe
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Bedingung:
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Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld "KOPF / Verbindliche Beförderungsroute" mit dem Wert '1' angegeben wird.
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld "KOPF / Sicherheit" mit einem anderen Wert als '0' angegeben wird. Sofern vorgenannte Kriterien nicht gegeben sind, gilt: Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig. |
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XML-Abbildung
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XML-Name:
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CountryOfRoutingOfConsignment
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XML-Pfad:
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DETPDD/Consignment/CountryOfRoutingOfConsignment
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Kanonische Id:
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10455
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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05.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.1.13
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Herausgabedatum:
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08.11.2024
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