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Feldbeschreibung
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180
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Datenfeld
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Inhalt:
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Länderkennzeichen des Bestimmungslandes
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Hierarchie:
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SAMMELSENDUNG
+EINZELSENDUNG ++Bestimmungsland |
Kurzpfad:
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EINZELSENDUNG / Bestimmungsland
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Format:
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a2
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Codeliste:
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Bemerkungen:
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Es ist stets das Land anzugeben, in dem die Waren gebraucht oder verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. In den übrigen Fällen gilt als Bestimmungsland das letzte bekannte Land, in das die Waren verbracht werden sollen. Wird z. B. eine zur Ausfuhr bestimmte Ware zunächst im Unionsversandverfahren in einen anderen Mitgliedstaat befördert, um von dort aus in ein Drittland ausgeführt zu werden, so ist also stets das betreffende Drittland (= Bestimmungsland) anzumelden.
Wenn in dieser Einzelsendung auf einen vorangegangenen Ausfuhrvorgang referenziert wird, muss das hier angegebene Bestimmungsland mit dem Bestimmungsland des referenzierten Ausfuhrvorgangs übereinstimmen. Sofern keine buchstäbliche Übereinstimmung besteht und in den betreffenden Ausfuhrvorgängen eine der Codierungen angegeben ist, die nicht in der Codeliste C0248 aufgeführt werden, entscheidet die Abgangszollstelle dann im Rahmen der Annahme über das Vorliegen eine berechtigten Ausnahmesituation. |
Übergang:
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Während der EU-weiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 ist die Angabe des Datenfeldes nicht zulässig.
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Status:
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Bedingtes Datenfeld
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Status (vorläufig):
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Gesperrtes Datenfeld
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Bedingung:
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Die Angabe des Datenfeldes ist erforderlich und nur zulässig, wenn kein Datenfeld "SAMMELSENDUNG / Bestimmungsland" oder "WARENPOSITION / Bestimmungsland" angegeben wird.
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Technische Prüfung:
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Sofern dieses Datenfeld in allen Datengruppen "EINZELSENDUNG" angegeben wird, darf der angegebene Wert nicht übergreifend identisch verwendet werden.
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XML-Abbildung
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XML-Name:
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countryOfDestination
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XML-Pfad:
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DETPDD/Consignment/HouseConsignment/countryOfDestination
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Kanonische Id:
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10566
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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05.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.1.13
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Herausgabedatum:
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08.11.2024
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