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Feldbeschreibung
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1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
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Teilnehmernachricht
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E_EXS_CAN
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Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Summarischen Ausgangsanmeldung
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DEXSRB
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B.1.3
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Mit der Nachricht E_EXS_CAN übermittelt der Teilnehmer einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung gem. Art. 272 Abs. 2 Buchst. a) UZK. Eine Ungültigkeitserklärung kann nur für die vollständige Summarische Ausgangsanmeldung beantragt und ausgesprochen werden.
Das Senden einer E_EXS_CAN ist ab Registrierung der Summarischen Ausgangsanmeldung und damit auch noch nach ausgesprochener Überlassung zum Ausgang möglich. Das Senden ist nicht möglich, sofern - die Zollstelle die Summarische Ausgangsanmeldung bereits für eine Kontrolle vorgesehen hat, - der Ausgang der Ware bereits untersagt wurde oder - bereits mindestens der Ausgang eines Packstückes der Summarischen Ausgangsanmeldung bestätigt wurde. Die Nachricht E_EXS_CAN ist vom Anmelder zu übermitteln, der mit dem in der referenzierten Summarischen Ausgangsanmeldung angegebenen Anmelder identisch sein muss. |
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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05.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.1.12
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Herausgabedatum:
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13.09.2024
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