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Feldbeschreibung
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75
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Datengruppe
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Inhalt:
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Beförderer ist grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebietes der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebietes der Union verantwortlich ist.
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Hierarchie:
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SAMMELSENDUNG
+BEFÖRDERER |
Kurzpfad:
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SAMMELSENDUNG / BEFÖRDERER
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max. Wiederholung:
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1
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Bemerkungen:
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Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn im Datenfeld "KOPF / Sicherheit" der Wert '1', '2' oder '3' angemeldet wird und zwischen dem tatsächlichen Beförderer und dem Inhaber des Versandverfahrens keine Personenidentität besteht.
Nach der EU-weiten Übergangszeit von NCTS-P5 auf NCTS-P6 sind nur noch die Werte '0' und '2' im Datenfeld "KOPF / Sicherheit" gültig. Die Werte '1' und '3' werden ab diesem Zeitpunkt ungültig und können dann somit nicht mehr in einer Versandanmeldung angemeldet werden. |
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Status:
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Optionale Datengruppe
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XML-Abbildung
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XML-Name:
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Carrier
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XML-Pfad:
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DETPDD/Consignment/Carrier
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Kanonische Id:
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10354
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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05.02.2025
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Dokumentenversion:
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10.1.13
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Herausgabedatum:
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08.11.2024
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