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Feldbeschreibung
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1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
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Teilnehmernachricht
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E_EXS_CAN
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Antrag auf Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA
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DEXSRA
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A.1.2
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Mit der Nachricht E_EXS_CAN übermittelt der Teilnehmer einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung gem. Art. 272 Abs. 2 Buchst. a) UZK. Eine Ungültigkeitserklärung kann nur für die vollständige Ausgangs-SumA beantragt und ausgesprochen werden.
Das Senden einer E_EXS_CAN ist ab Registrierung der Ausgangs-SumA und damit auch noch nach ausgesprochener Überlassung zum Ausgang möglich. Das Senden ist nicht möglich, sofern - die Zollstelle die Ausgangs-SumA bereits für eine Kontrolle vorgesehen hat, - der Ausgangs der Ware bereits untersagt wurde oder - bereits mindestens der Ausgang eines Packstückes der Ausgangs-SumA bestätigt wurde. Die Nachricht E_EXS_CAN ist vom SumA-Verantwortlichen zu übermitteln, der mit dem in der referenzierten Ausgangs-SumA angemeldeten SumA-Verantwortlichen identisch sein muss. |
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Die Nachricht besteht aus nur einer logischen Ebene (Kopfebene).
Alle Felder bzw. Datengruppen gelten als der Kopfebene zugehörig. |
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Die Dienststelle, an welche die Nachricht E_EXS_CAN übermittelt wird, muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission (COL - Customs Office List) mit der Rolle "EXT" notiert sein.
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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03.04.2024
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Dokumentenversion:
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10.0.0
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Herausgabedatum:
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05.03.2021
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