Prüfungen |
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Die Angabe eines Wertes ist nur zulässig, wenn das Feld "Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZ', 'VZA', 'AZL', 'VZL', 'AAV' oder 'VAV' enthält. In diesen Fällen ist eine Angabe erforderlich, wenn das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.Es sind nur Bewilligungen mit der Bewilligungsunterart 'A1' -'A3' und 'A9' bzw. der EU-Bewilligungsart EIR sowie 'S1' - 'S3'und 'S9' bzw. der EU-Bewilligungsart SDE zulässig.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') ist nur zulässig, wenn diese Angabe mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch ist. |
Bedingtes Mussfeld |