Prüfungen |
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Handelt es sich um ein privates Zolllager (Lager des Typs C, D und E bzw. CWP) und enthält das Feld "Anmelder ist Empfänger" den Wert 'N', dann ist im Feld "Anmelder (TIN)" die Angabe der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (ZL) erforderlich. |
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Anmelder ist Empfänger" den Wert 'N' und das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält. Bei Übermittlung einer Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" gilt:Enthält das Feld "Anmelder ist Empfänger" den Wert 'N', darf die Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" mit der Angabe im Feld "Empfänger (TIN)" nicht identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |