Prüfungen |
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Der Inhalt des Feldes muss mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' enthält und der Inhalt des Feldes "Anmelder (TIN)" nicht mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV identisch ist. |
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' und das Feld "Für Rechnung (Name)" keinen Wert enthält.Bei Übermittlung einer Angabe in "Für Rechnung (TIN)" gilt:Die Angabe im Feld "Für Rechnung (TIN)" darf mit der Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |