Prüfungen |
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Die Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Für Rechnung (Straße und Hausnummer)" einen Wert enthält.Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Für Rechnung (Straße und Hausnummer)" einen Wert und das Feld "Für Rechnung (Land)" den Wert 'DE' enthält; in diesen Fällen ist ein fünfstelliger Zahlenwert (n5) zu übermitteln.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') ist nur zulässig, wenn diese Angabe mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch ist. |
Bedingtes Mussfeld |