Eingangs-/Ausgangs-SumA
Fachlicher Teil
Nachricht
"Umleitungsanzeige" (E_DIV_REQ)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
DEIDRB
B.1.12
 
Feldbeschreibung
     
-
Beförderungsmittel (Kennzeichen)
Kennzeichen
40
-
XML-Angaben
XML-Abbildung:
BorderTransportMeans/Identity
-
Feld-Angaben
Feld-Format:
an..35
max. Feld-Wiederholung:
1
-
Inhalt
Kennzeichen des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels in textueller Form
Flugnummer:- 2- oder 3-stelliger Carriercode (falls ein zweistelliger Code vorhanden ist, ist dieser zu verwenden)- bis zu 4-stellige Nummer- 1-stellige Zusatzkennung (optional)Schiffsnummer:Die Schiffsnummer ist in Form der IMO- oder ENI-Nummer anzugeben:IMO-Schiffsnummer:- 7-stellige ZiffernfolgeENI-Schiffsnummer:- 3-stelliger Code der zuständigen Behörde, die die europäische Schiffsnummer erteilt- 5-stellige Ziffernfolge
Kennzeichen des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels in textueller Form
Aufbau:
Flugnummer:
- 2- oder 3-stelliger Carriercode (falls ein zweistelliger Code vorhanden ist, ist dieser zu verwenden)
- bis zu 4-stellige Nummer
- 1-stellige Zusatzkennung (optional)

Schiffsnummer:
Die Schiffsnummer ist in Form der IMO- oder ENI-Nummer anzugeben:
IMO-Schiffsnummer:
- 7-stellige Ziffernfolge

ENI-Schiffsnummer:
- 3-stelliger Code der zuständigen Behörde, die die europäische Schiffsnummer erteilt
- 5-stellige Ziffernfolge
-
Kennzeichen des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels in textueller Form
Flugnummer:- 2- oder 3-stelliger Carriercode (falls ein zweistelliger Code vorhanden ist, ist dieser zu verwenden)- bis zu 4-stellige Nummer- 1-stellige Zusatzkennung (optional)Schiffsnummer:Die Schiffsnummer ist in Form der IMO- oder ENI-Nummer anzugeben:IMO-Schiffsnummer:- 7-stellige ZiffernfolgeENI-Schiffsnummer:- 3-stelliger Code der zuständigen Behörde, die die europäische Schiffsnummer erteilt- 5-stellige Ziffernfolge
Prüfungen
Die zulässigen Zeichen sind auf die ASCII-Zeichen 30h - 39h, 41h - 5Ah und 61h - 7Ah beschränkt.
Eine Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1', '4' oder '8' enthält.Falls das Feld angemeldet wird, ist die Angabe einer IMO- oder ENI-Nummer erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1' oder '8' enthält.Falls das Feld angemeldet wird, ist die Angabe einer (IATA-) Flugnummer erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält.
Bedingtes Datenfeld
Feldstatus:
Bedingtes Datenfeld
Technische Prüfungen:
Eine Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1', '4' oder '8' enthält.

Falls das Feld angemeldet wird, ist die Angabe einer IMO- oder ENI-Nummer erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1' oder '8' enthält.

Falls das Feld angemeldet wird, ist die Angabe einer (IATA-) Flugnummer erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält.
Zulässige Werte:
Die zulässigen Zeichen sind auf die ASCII-Zeichen 30h - 39h, 41h - 5Ah und 61h - 7Ah beschränkt.
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Die zulässigen Zeichen sind auf die ASCII-Zeichen 30h - 39h, 41h - 5Ah und 61h - 7Ah beschränkt.
Eine Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1', '4' oder '8' enthält.Falls das Feld angemeldet wird, ist die Angabe einer IMO- oder ENI-Nummer erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1' oder '8' enthält.Falls das Feld angemeldet wird, ist die Angabe einer (IATA-) Flugnummer erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält.
Bedingtes Datenfeld
Bemerkungen
Im Falle eines Transports im Luft- oder Seeverkehr oder in der Binnenschifffahrt kann die Angabe einer "MRN" ersetzt werden durch die Angabe der folgenden Felder, die das umgeleitete Beförderungsmittel identifizieren:- "Beförderungsmittel (Kennzeichen)" und- "Verkehrszweig an der Grenze" und- "Angemeldete erste Eingangszollstelle (Datum der erwarteten Ankunft)"
Im Falle eines Transports im Luft- oder Seeverkehr oder in der Binnenschifffahrt kann die Angabe einer "MRN" ersetzt werden durch die Angabe der folgenden Felder, die das umgeleitete Beförderungsmittel identifizieren:
- "Beförderungsmittel (Kennzeichen)" und
- "Verkehrszweig an der Grenze" und
- "Angemeldete erste Eingangszollstelle (Datum der erwarteten Ankunft)"
-
Im Falle eines Transports im Luft- oder Seeverkehr oder in der Binnenschifffahrt kann die Angabe einer "MRN" ersetzt werden durch die Angabe der folgenden Felder, die das umgeleitete Beförderungsmittel identifizieren:- "Beförderungsmittel (Kennzeichen)" und- "Verkehrszweig an der Grenze" und- "Angemeldete erste Eingangszollstelle (Datum der erwarteten Ankunft)"
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Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.0
Herausgabedatum:
05.03.2021