Prüfungen |
Die zulässigen Zeichen sind auf die druckbaren ASCII- sowie das Leerzeichen beschränkt (ASCII-Zeichen 20h - 7Eh). Sofern das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1' oder '8' enthält, sind die zulässigen Zeichen auf die ASCII-Zeichen 30h - 39h, 41h - 5Ah und 61h - 7Ah beschränkt. |
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Die Angabe einer IMO- oder ENI-Nummer ist erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1' oder '8' enthält.Eine Angabe in diesem Feld ist unzulässig, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält. |
Bedingtes Datenfeld |