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Feldbeschreibung
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1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
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Teilnehmernachricht
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E_EXS_NOT
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Ausgangsbestätigung
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DEXSTA
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A.1.4
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Mit der Nachricht E_EXS_NOT ist der körperliche Ausgang der in der referenzierten Ausgangs-SumA angemeldeten Waren nach erfolgtem Verbringen aus dem Zollgebiet der Union in ihrem tatsächlichen Umfang zu bestätigen.
Die Nachricht E_EXS_NOT kann mehrfach gesendet werden (sofern der Vorgang nicht bereits den Wert 'J' im Datenfeld "Abschluss" enthält). Mit einer neuen Nachricht E_EXS_NOT kann nur der Ausgang weiterer Packstücke zur referenzierten Ausgangs-SumA bestätigt werden. Die Bestätigung zu einzelnen Packstücken kann nicht rückgängig gemacht werden. Die in der Datengruppe "BE-Anteil SumA" der E_EXS_NOT enthaltenen Daten müssen mit den in der Ausgangs-SumA in der Datengruppe "BE-Anteil SumA" angemeldeten Daten und mit den bereits ausgangsbestätigten Daten inhaltlich und zahlenmäßig vereinbar sein. Durch das Senden einer E_EXS_NOT ist keine Änderung des ursprünglich angemeldeten BE-Anteils möglich. Es kann lediglich der Ausgang einer geringeren Stückzahl bestätigt werden. Die Nachricht E_EXS_NOT ist von dem Spediteur zu übermitteln, der den körperlichen Ausgang der Ware bestätigt. Der Spediteur muss nicht mit dem in der referenzierten Ausgangs-SumA angemeldeten SumA-Verantwortlichen oder Änderungsbevollmächtigten identisch sein muss. |
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Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:
Kopfebene: "Ausgangsbestätigung" | | +-- Positionsebene: "[Position] Ware" Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf". |
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Die Dienststelle, an welche die Nachricht E_EXS_NOT übermittelt wird, muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission (COL - Customs Office List) mit der Rolle "EXT" notiert sein.
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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03.04.2024
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Dokumentenversion:
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10.0.0
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Herausgabedatum:
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05.03.2021
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