Prüfungen |
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Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.Bei Übermittlung einer Angabe im Feld "Vertreter (TIN)" gilt:Enthält das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' und das Feld "Anmelder ist Empfänger" den Wert 'J', so dürfen die Inhalte der Felder "Vertreter (TIN)" und "Empfänger (TIN)" nicht identisch sein.Enthält das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' und das Feld "Anmelder ist Empfänger" den Wert 'N', so dürfen die Inhalte der Felder "Vertreter (TIN)" und "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |