Bemerkungen |
Enthält die Anmeldung, auf die sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten, dann werden die angemeldete EORI-Nummer und die angemeldete Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer wurde, werden die EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer angemeldet, werden die Adressdaten aus der übermittelten Bezugsnachricht zurückgegeben. |