Zolllager
Fachlicher Teil
Nachricht
"Auszug aus dem Verzeichnis der Lagerbestände (Zugänge)" (SCWPED)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
LSCWPL
L.1.2
 
Feldbeschreibung
     
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Verkehrszweig an der Grenze
Verkehrszweig
214
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Body/GoodsItem/BorderTransportMeans/Mode
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Feld-Angaben
Feld-Format:
an1
max. Feld-Wiederholung:
1
Codeliste:
A1980
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Inhalt
Schlüssel für die Art des Verkehrszweiges
Schlüssel für die Art des Verkehrszweiges
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Schlüssel für die Art des Verkehrszweiges
Prüfungen
Die zulässige Art des Verkehrszweigs hängt vom grenzüberschreitenden Beförderungsmittel ab. Folgende Kombinationen sind zulässig: Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '01' oder '05' -> Verkehrszweig an der Grenze: '3' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '02' -> Verkehrszweig an der Grenze: '1' oder '8' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '03' -> Verkehrszweig an der Grenze: '2' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '04' -> Verkehrszweig an der Grenze: '4' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '06' -> Verkehrszweig an der Grenze: '1', '2', '3', '4', '5', '7', '8' oder '9' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '07' -> Verkehrszweig an der Grenze: '5', '7' oder '9'
Eine Angabe ist stets zulässig. Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' oder das Feld "Statistikstatus" den Wert '04' enthält.
Bedingtes Mussfeld
Feldstatus:
Bedingtes Mussfeld
Technische Prüfungen:
Eine Angabe ist stets zulässig.

Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' oder das Feld "Statistikstatus" den Wert '04' enthält.
Zulässige Werte:
Die zulässige Art des Verkehrszweigs hängt vom grenzüberschreitenden Beförderungsmittel ab. Folgende Kombinationen sind zulässig:
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '01' oder '05'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '3'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '02'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '1' oder '8'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '03'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '2'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '04'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '4'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '06'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '1', '2', '3', '4', '5', '7', '8' oder '9'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '07'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '5', '7' oder '9'
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Die zulässige Art des Verkehrszweigs hängt vom grenzüberschreitenden Beförderungsmittel ab. Folgende Kombinationen sind zulässig: Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '01' oder '05' -> Verkehrszweig an der Grenze: '3' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '02' -> Verkehrszweig an der Grenze: '1' oder '8' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '03' -> Verkehrszweig an der Grenze: '2' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '04' -> Verkehrszweig an der Grenze: '4' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '06' -> Verkehrszweig an der Grenze: '1', '2', '3', '4', '5', '7', '8' oder '9' Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '07' -> Verkehrszweig an der Grenze: '5', '7' oder '9'
Eine Angabe ist stets zulässig. Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' oder das Feld "Statistikstatus" den Wert '04' enthält.
Bedingtes Mussfeld
Bemerkungen
Es ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend des aktiven Beförderungsmittels, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind, anzugeben. Wird mit einer Erst-BA keine Angabe übermittelt, dann wird bei der Einarbeitung der Erst-BA eine evtl. im Feld "SCWREC.Verkehrszweig an der Grenze" (Kannfeld in vZA/AZ-ZL) vorhandene Angabe übernommen.Wird mit einer Änderungsnachricht keine Angabe übermittelt, dann wird bei der Einarbeitung der Änderungsnachricht eine evtl. zuvor mit vZA/AZ-ZL oder Erst-BA übermittelte Angabe gelöscht.
Es ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend des aktiven Beförderungsmittels, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind, anzugeben.

Wird mit einer Erst-BA keine Angabe übermittelt, dann wird bei der Einarbeitung der Erst-BA eine evtl. im Feld "SCWREC.Verkehrszweig an der Grenze" (Kannfeld in vZA/AZ-ZL) vorhandene Angabe übernommen.

Wird mit einer Änderungsnachricht keine Angabe übermittelt, dann wird bei der Einarbeitung der Änderungsnachricht eine evtl. zuvor mit vZA/AZ-ZL oder Erst-BA übermittelte Angabe gelöscht.
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Es ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend des aktiven Beförderungsmittels, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind, anzugeben. Wird mit einer Erst-BA keine Angabe übermittelt, dann wird bei der Einarbeitung der Erst-BA eine evtl. im Feld "SCWREC.Verkehrszweig an der Grenze" (Kannfeld in vZA/AZ-ZL) vorhandene Angabe übernommen.Wird mit einer Änderungsnachricht keine Angabe übermittelt, dann wird bei der Einarbeitung der Änderungsnachricht eine evtl. zuvor mit vZA/AZ-ZL oder Erst-BA übermittelte Angabe gelöscht.
Externe Verweise
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 25
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 25
-
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 25
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.4
Herausgabedatum:
29.10.2021