Prüfungen |
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Eine Angabe ist erforderlich, wenn Angaben über Hinzurechnungen zum bzw. Abzüge vom Nettopreis vorzunehmen sind. |
Eine Angabe ist zulässig, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' und das Feld "EU-Code" keinen der Werte 'E01' und 'E02' enthält.In allen anderen Fällen ist eine Angabe unzulässig.Im Falle der Zulässigkeit einer Angabe gilt bezüglich der Übermittlung spezifischer Werte:- Die Angabe der Schlüssel '010' und '014' ist unzulässig, wenn das Feld "Betrag der gesamten Luftfrachtkosten" einen gültigen Wert enthält.- Die Angabe mindestens eines der Schlüssel '010', '011', '012' oder '019' ist erforderlich, wenn das Feld "Betrag der gesamten Luftfrachtkosten" keinen gültigen Wert und das Feld "Lieferbedingung-Schlüssel" den Wert '1' enthält.- Bei Zutreffen der vorgenannten Bedingung ist die Angabe des Schlüssels '010', '011', '012' oder '019' jedoch nicht erforderlich, wenn das Feld "EU-Code" den Wert '8E3' enthält und weder das Feld "Art der Unterlage (Anmeldung)" noch das Feld "Art der Unterlage (Position)" den Wert '9DAB' enthalten.- Die gleichzeitige Übermittlung von Feldern "Art Abzug/Hinzurechnungen" mit den Werten '014' und '010' ist unzulässig.Bei Mehrfachangabe darf sich der Wert des Feldes "Art Abzug/Hinzurechnungen" nicht wiederholen. |
Bedingtes Mussfeld |