Prüfungen |
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Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.Sofern im Feld "Bewilligungsnummer (Endverwendung)" eine Angabe erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) übereinstimmen. |
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Anmelder ist Empfänger" den Wert 'N' und das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält.Bei Übermittlung einer Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" gilt:Enthält das Feld "Anmelder ist Empfänger" den Wert 'N', darf die Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" mit der Angabe im Feld "Empfänger (TIN)" nicht identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |