Prüfungen |
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Wenn als "Art der Anmeldung" 'AZ', 'VZA', 'AAV' oder 'VAV' angegeben ist, dann ist die Angabe nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '0' beinhaltet und im Feld "EU-Code" nicht der Wert 'E01' oder 'E02' übermittelt wird.Wenn als "Art der Anmeldung" 'AZL' oder 'VZL' angegeben ist, dann ist die Angabe nur erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '0' enthält und es sich um ein Zolllager des Typs D oder E wie D handelt.Die Angabe ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Feld "EU-Code" den Wert '8E3' enthält und weder das Feld "Art der Unterlage (Anmeldung)" noch das Feld "Art der Unterlage (Position)" den Wert '9DAB' enthalten.Eine Angabe ist unzulässig, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' enthält. |
Bedingtes Mussfeld |