Prüfungen |
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Eine Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' beinhaltet, das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" nicht den Wert '4' und das Feld "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" nicht den Wert '04' beinhaltet.Bei Zutreffen der vorgenannten Bedingung ist eine Angabe nicht erforderlich, wenn das Feld "EU-Code" den Wert '8E3' enthält und weder das Feld "Art der Unterlage (Anmeldung)" noch das Feld "Art der Unterlage (Position)" den Wert '9DAB' enthalten.Eine Angabe ist zulässig, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' beinhaltet, das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' und das Feld "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" den Wert '04' beinhaltet. Eine Angabe ist unzulässig, wenn das Feld "EU-Code" den Wert 'E01' oder 'E02' enthält. |
Bedingtes Mussfeld |