Prüfungen |
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Bei Übermittlung einer Angabe in "Vertreter (TIN)" gilt:Bei Bewilligungsunterart A2/S2 bzw. EU-Bewilligungsart SDE in der Ausprägung S2 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A2/S2 bzw. EU-Bewilligungsart SDE in der Ausprägung S2 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen.Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt. |
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.Die Angabe im Feld "Vertreter (TIN)" darf mit der Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |