Eingangs-/Ausgangs-SumA
Fachlicher Teil
Nachricht
"Eingangs-SumA" (E_ENS_DAT)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
DEISDC
C.1.7
 
Feldbeschreibung
     
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Nummer der Beförderung
BefoerderungNummer
21
-
XML-Angaben
XML-Abbildung:
Header/ConveyanceReferenceNumber
-
Feld-Angaben
Feld-Format:
an..35
max. Feld-Wiederholung:
1
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Inhalt
Fahrkennung des Beförderungsmittels, gegebenenfalls Reisenummer, Flugnummer oder Fahrtnummer
Flugnummer (an..8):an..3: Präfix zur Identifikation der Fluggesellschaftn..4: Flugnummera1: optionale Angabe eines Suffix
Fahrkennung des Beförderungsmittels, gegebenenfalls Reisenummer, Flugnummer oder Fahrtnummer
Aufbau:
Flugnummer (an..8):
an..3: Präfix zur Identifikation der Fluggesellschaft
n..4: Flugnummer
a1: optionale Angabe eines Suffix
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Fahrkennung des Beförderungsmittels, gegebenenfalls Reisenummer, Flugnummer oder Fahrtnummer
Flugnummer (an..8):an..3: Präfix zur Identifikation der Fluggesellschaftn..4: Flugnummera1: optionale Angabe eines Suffix
Prüfungen
Die zulässigen Zeichen sind auf die druckbaren ASCII- sowie das Leerzeichen beschränkt (ASCII-Zeichen 20h - 7Eh). Sofern das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält, sind die zulässigen Zeichen auf die ASCII-Zeichen 30h - 39h, 41h - 5Ah und 61h - 7Ah beschränkt.
Die Angabe einer Flugnummer ist erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält.Eine Angabe des Wertes 'XFER' in den ersten vier Stellen ist nur zulässig, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '1' und das Feld "Nummer der Beförderung" mindestens fünf Zeichen enthält.
Bedingtes Datenfeld
Feldstatus:
Bedingtes Datenfeld
Technische Prüfungen:
Die Angabe einer Flugnummer ist erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält.

Eine Angabe des Wertes 'XFER' in den ersten vier Stellen ist nur zulässig, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '1' und das Feld "Nummer der Beförderung" mindestens fünf Zeichen enthält.
Zulässige Werte:
Die zulässigen Zeichen sind auf die druckbaren ASCII- sowie das Leerzeichen beschränkt (ASCII-Zeichen 20h - 7Eh). Sofern das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält, sind die zulässigen Zeichen auf die ASCII-Zeichen 30h - 39h, 41h - 5Ah und 61h - 7Ah beschränkt.
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Die zulässigen Zeichen sind auf die druckbaren ASCII- sowie das Leerzeichen beschränkt (ASCII-Zeichen 20h - 7Eh). Sofern das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält, sind die zulässigen Zeichen auf die ASCII-Zeichen 30h - 39h, 41h - 5Ah und 61h - 7Ah beschränkt.
Die Angabe einer Flugnummer ist erforderlich, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält.Eine Angabe des Wertes 'XFER' in den ersten vier Stellen ist nur zulässig, wenn das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '1' und das Feld "Nummer der Beförderung" mindestens fünf Zeichen enthält.
Bedingtes Datenfeld
Bemerkungen
Im Falle des Fährverkehrs ist eine Angabe des Kennzeichens des auf der Fähre transportierten LKWs/PKWs möglich.In diesem Fall enthalten die ersten 4 Zeichen den Wert 'XFER' gefolgt vom Kennzeichen des LKWs/PKWs. Diese 2 Elemente sind weder durch Separatoren noch durch Leerzeichen voneinander zu trennen.
Im Falle des Fährverkehrs ist eine Angabe des Kennzeichens des auf der Fähre transportierten LKWs/PKWs möglich.
In diesem Fall enthalten die ersten 4 Zeichen den Wert 'XFER' gefolgt vom Kennzeichen des LKWs/PKWs. Diese 2 Elemente sind weder durch Separatoren noch durch Leerzeichen voneinander zu trennen.
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Im Falle des Fährverkehrs ist eine Angabe des Kennzeichens des auf der Fähre transportierten LKWs/PKWs möglich.In diesem Fall enthalten die ersten 4 Zeichen den Wert 'XFER' gefolgt vom Kennzeichen des LKWs/PKWs. Diese 2 Elemente sind weder durch Separatoren noch durch Leerzeichen voneinander zu trennen.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.0
Herausgabedatum:
05.03.2021