Freier Verkehr (Abfertigung)
Fachlicher Teil
Nachricht
"Bescheid über die abschl. Festsetzung von Einfuhrabgaben" (FINTAX)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
FFTAXD
D.1.1
 
Feldbeschreibung
     
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Angaben zum Zahlungsempfänger für freigegebene Sicherheiten
Zahlungsempfaenger
83
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Guarantees/PaymentInformation/Payee
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Datengruppen-Angaben
max. Datengruppen-Wiederh.:
1
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Bemerkungen
Enthält die Anmeldung, auf die sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten, dann werden die angemeldete EORI-Nummer und die angemeldete Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer wurde, werden die EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer angemeldet, werden die Adressdaten aus der übermittelten Bezugsnachricht zurückgegeben.
Enthält die Anmeldung, auf die sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten, dann werden die angemeldete EORI-Nummer und die angemeldete Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer wurde, werden die EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer angemeldet, werden die Adressdaten aus der übermittelten Bezugsnachricht zurückgegeben.
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Enthält die Anmeldung, auf die sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten, dann werden die angemeldete EORI-Nummer und die angemeldete Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer wurde, werden die EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers für freigegebene Sicherheiten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer angemeldet, werden die Adressdaten aus der übermittelten Bezugsnachricht zurückgegeben.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.10
Herausgabedatum:
04.11.2021