Prüfungen |
'0' oder '1', falls die Waren in ein Zolllager des Typs C, D oder E bzw. mit der EU-Bewilligungsart CWP übergehen'0', '1' oder '2', falls die Waren in ein Zolllager des Typs A bzw. mit der EU-Bewilligungsart CW1 übergehen. |
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Die Angabe ist stets zulässig.Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') ist nur zulässig, wenn diese Angabe mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch ist. |
Bedingtes Mussfeld |