Prüfungen |
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Die Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Für Rechnung (Straße und Hausnummer)" einen Wert enthält. Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Für Rechnung (Straße und Hausnummer)" einen Wert und das Feld "Für Rechnung (Land)" den Wert 'DE' enthält; in diesen Fällen muss das Feld einen 5-stelligen (n5) Zahlenwert enthalten. Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') muss mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |