Prüfungen |
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Bei Bewilligungsunterart A2/S2 bzw. EU-Bewilligungsart SDE in der Ausprägung S2 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A2/S2 bzw. EU-Bewilligungsart SDE in der Ausprägung S2 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen.Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt. |
Die Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' und das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält. Bei Übermittlung einer Angabe in "Vertreter (TIN)" gilt:Die Angabe im Feld "Vertreter (TIN)" darf mit der Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') muss mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |