Gemeinsam genutzte Nachrichten
Fachlicher Teil
Nachricht
"Bestätigung einer vorzeitigen Anmeldung" (CUSCON)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
GCCONI
I.1.3
 
Feldbeschreibung
     
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Vorpapierart
Typ
35
-
XML-Angaben
XML-Abbildung:
PreviousAdministrativeReferences/Type
-
Feld-Angaben
Feld-Format:
an..6
max. Feld-Wiederholung:
1
Codeliste:
A2020
-
Inhalt
Angabe, dass ein Zollpapier einer vorangegangenen Bestimmung oder eine bereits in der Verwaltung von Summarischen Anmeldungen bestehende Registriernummer erledigt werden soll
Angabe, dass ein Zollpapier einer vorangegangenen Bestimmung oder eine bereits in der Verwaltung von Summarischen Anmeldungen bestehende Registriernummer erledigt werden soll
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Angabe, dass ein Zollpapier einer vorangegangenen Bestimmung oder eine bereits in der Verwaltung von Summarischen Anmeldungen bestehende Registriernummer erledigt werden soll
Prüfungen
Die Vorpapierarten 'AT-ZL' oder 'AT-AV' sind unabhängig davon zu übermitteln, ob das vorangegangene Zollverfahren im Papierverfahren oder im IT-Verfahren ATLAS abgewickelt wurde.
Bei den Vorpapierarten 'ATNEU' und 'AT-ZL' ist die Übermittlung eines durch die Vorpapierart bezeichneten BE-Anteils erforderlich. Bei der Vorpapierart 'AT-AV' ist die Übermittlung eines BE-Anteils AV zulässig.
Kannfeld
Feldstatus:
Kannfeld
Technische Prüfungen:
Bei den Vorpapierarten 'ATNEU' und 'AT-ZL' ist die Übermittlung eines durch die Vorpapierart bezeichneten BE-Anteils erforderlich.

Bei der Vorpapierart 'AT-AV' ist die Übermittlung eines BE-Anteils AV zulässig.
Fachliche Prüfungen:
Die Vorpapierarten 'AT-ZL' oder 'AT-AV' sind unabhängig davon zu übermitteln, ob das vorangegangene Zollverfahren im Papierverfahren oder im IT-Verfahren ATLAS abgewickelt wurde.
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Die Vorpapierarten 'AT-ZL' oder 'AT-AV' sind unabhängig davon zu übermitteln, ob das vorangegangene Zollverfahren im Papierverfahren oder im IT-Verfahren ATLAS abgewickelt wurde.
Bei den Vorpapierarten 'ATNEU' und 'AT-ZL' ist die Übermittlung eines durch die Vorpapierart bezeichneten BE-Anteils erforderlich. Bei der Vorpapierart 'AT-AV' ist die Übermittlung eines BE-Anteils AV zulässig.
Kannfeld
Bemerkungen
Die Angabe kann erfolgen, wenn mit der Gestellungsbestätigung die Vorpapierart, die Vorpapiernummer oder ein Beendigungsanteil der vorangegangenen ZvG geändert werden soll.
Die Angabe kann erfolgen, wenn mit der Gestellungsbestätigung die Vorpapierart, die Vorpapiernummer oder ein Beendigungsanteil der vorangegangenen ZvG geändert werden soll.
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Die Angabe kann erfolgen, wenn mit der Gestellungsbestätigung die Vorpapierart, die Vorpapiernummer oder ein Beendigungsanteil der vorangegangenen ZvG geändert werden soll.
Externe Verweise
MZSW
Titel I, Abschnitt III, Feld 40
MZSW
Titel I, Abschnitt III, Feld 40
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MZSW
Titel I, Abschnitt III, Feld 40
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.0
Herausgabedatum:
05.03.2021