Prüfungen |
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Eine Angabe ist stets zulässig. Die Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') ist nur zulässig, wenn diese Angabe mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch ist. Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält. Der Wert 'J' darf nur angegeben werden, wenn die Felder "Empfänger (TIN)" und "Empfänger (Name)" keinen relevanten Wert aufweisen. |
Bedingtes Mussfeld |