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Fachlicher Teil
Nachricht
"Zollanmeldung mit informellen Anteilen (ZiA)" (SCOPED)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
GSCOPL
L.1.4
 
Feldbeschreibung
     
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Anmelder (TIN)
TIN
39
-
XML-Angaben
XML-Abbildung:
Declarant/Identification/ReferenceNumber
-
Feld-Angaben
Feld-Format:
an..17
max. Feld-Wiederholung:
1
-
Inhalt
EORI-Nummer, unter welcher Name und Anschrift des Anmelders gespeichert sind
EORI-Nummer, unter welcher Name und Anschrift des Anmelders gespeichert sind
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EORI-Nummer, unter welcher Name und Anschrift des Anmelders gespeichert sind
Prüfungen
Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.Freier Verkehr:- Bei Bewilligungsunterart A1/ S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit    der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.- Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.- Sofern im Feld "Bewilligungsnummer (Fachverfahren)" die Angabe einer Bewilligung für die Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung übereinstimmen.Aktive Veredelung:- Enthält das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' oder '1', dann muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV.- Bei Bewilligungsunterart A3/S3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3/S3 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen), wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' enthält.- Bei Bewilligungsunterart A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.Zolllager:- Es ist grundsätzlich die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) anzumelden. Eine Ausnahme besteht bei einer Überführung in ein Zolllager des Typs A bzw. der EU-Bewilligungsart CW1. Hier ist bei einem direkten Vertretungsverhältnis die Angabe einer EORI-Nummer zulässig, die von der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers abweicht. In diesem Fall ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) mit der Bewilligungsunterart A9 oder S9 bzw. EU-Bewilligungsart SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) im Feld "Vertreter (TIN)" anzumelden.
Freier Verkehr:- Die Angabe ist zulässig, wenn die Waren in den Freien Verkehr übergeführt werden.- Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält. Aktive Veredelung:- Die Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in die Aktive Veredelung übergeführt werden.Zolllager:- Eine Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in das Zolllagerverfahren übergeführt werden.
Bedingtes Mussfeld
Feldstatus:
Bedingtes Mussfeld
Technische Prüfungen:
Freier Verkehr:
- Die Angabe ist zulässig, wenn die Waren in den Freien Verkehr übergeführt werden.
- Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält.

Aktive Veredelung:
- Die Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in die Aktive Veredelung übergeführt werden.

Zolllager:
- Eine Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in das Zolllagerverfahren übergeführt werden.
Fachliche Prüfungen:
Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.

Freier Verkehr:
- Bei Bewilligungsunterart A1/ S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit    der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.
- Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.
- Sofern im Feld "Bewilligungsnummer (Fachverfahren)" die Angabe einer Bewilligung für die Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung übereinstimmen.

Aktive Veredelung:
- Enthält das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' oder '1', dann muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV.
- Bei Bewilligungsunterart A3/S3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3/S3 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen), wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' enthält.
- Bei Bewilligungsunterart A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.

Zolllager:
- Es ist grundsätzlich die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) anzumelden. Eine Ausnahme besteht bei einer Überführung in ein Zolllager des Typs A bzw. der EU-Bewilligungsart CW1. Hier ist bei einem direkten Vertretungsverhältnis die Angabe einer EORI-Nummer zulässig, die von der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers abweicht. In diesem Fall ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) mit der Bewilligungsunterart A9 oder S9 bzw. EU-Bewilligungsart SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) im Feld "Vertreter (TIN)" anzumelden.
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Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.Freier Verkehr:- Bei Bewilligungsunterart A1/ S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit    der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.- Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.- Sofern im Feld "Bewilligungsnummer (Fachverfahren)" die Angabe einer Bewilligung für die Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung übereinstimmen.Aktive Veredelung:- Enthält das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' oder '1', dann muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV.- Bei Bewilligungsunterart A3/S3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3/S3 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen), wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' enthält.- Bei Bewilligungsunterart A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.Zolllager:- Es ist grundsätzlich die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) anzumelden. Eine Ausnahme besteht bei einer Überführung in ein Zolllager des Typs A bzw. der EU-Bewilligungsart CW1. Hier ist bei einem direkten Vertretungsverhältnis die Angabe einer EORI-Nummer zulässig, die von der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers abweicht. In diesem Fall ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) mit der Bewilligungsunterart A9 oder S9 bzw. EU-Bewilligungsart SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) im Feld "Vertreter (TIN)" anzumelden.
Freier Verkehr:- Die Angabe ist zulässig, wenn die Waren in den Freien Verkehr übergeführt werden.- Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält. Aktive Veredelung:- Die Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in die Aktive Veredelung übergeführt werden.Zolllager:- Eine Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in das Zolllagerverfahren übergeführt werden.
Bedingtes Mussfeld
Externe Verweise
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 14
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 14
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MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 14
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.11
Herausgabedatum:
20.01.2023