Prüfungen |
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Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.Bei Bestandsbewilligungen muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2', das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält und das Feld "Anmelder (TIN)" nicht mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 identisch ist. |
Die Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' und das Feld "Für Rechnung (Name)" keinen Wert enthält.Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2', das Feld "Für Rechnung (Name)" keinen Wert und das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.Bei Übermittlung einer Angabe in "Für Rechnung (TIN)" gilt:Die Angabe im Feld "Für Rechnung (TIN)" darf mit der Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') muss mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |