Prüfungen |
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Enthält dieses Feld den Wert 'CO', darf im Feld "Verfahrenscode" in den ersten beiden Stellen (beantragtes Verfahren) nur der Wert '49' angegeben werden.Die Angabe 'EU', 'IM' oder 'CO' ist zulässig, wenn das Feld "Versendungsland" den Wert 'QP' enthält.Die Angabe 'EU' ist erforderlich, wenn die Angabe im Feld "Versendungsland" einem Wert aus der Codeliste A1300 "EFTA-/CTC-Länder" entspricht.Die Angabe 'IM' ist erforderlich, wenn die Angabe im Feld "Versendungsland" keinem Wert aus der Codeliste A1314 "EU-Mitgliedstaaten" oder der Codeliste A1300 "EFTA-/CTC-Länder" entspricht und das Feld "Versendungsland" nicht den Wert 'QP' enthältoderwenn die Angabe im Feld "Versendungsland" einem Wert aus der Codeliste A1314 "EU-Mitgliedstaaten" entspricht und das Feld "Art der Unterlage (Position)" keine Unterlage des Bescheinigungsbereichs 6 enthält (Feld "Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6'). Die Angabe 'CO' ist erforderlich, wenn die Angabe im Feld "Versendungsland" einem Wert aus der Codeliste A1314 "EU-Mitgliedstaaten" entspricht und das Feld "Art der Unterlage (Position)" eine gültige Unterlage des Bescheinigungsbereichs 6 enthält (Feld "Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6'). Ausgenommen sind die Unterlagen 'N018' und '4EEQ'. |
Mussfeld |