Summarische Anmeldung
Fachlicher Teil
Nachricht
"Änderung Verfügungsberechtigter" (CHGOFF)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
SCHOFF
F.1.4
 
Feldbeschreibung
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Änderung Verfügungsberechtigter
CHGOFF
1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
Typ der Nachricht:
Teilnehmernachricht
Fachlicher Nachrichtentyp:
CHGOFF
Fachlicher Typ (entschlüsselt):
Change of Authorized Official
Technischer Nachrichtentyp:
SCHOFF
Version der Nachricht:
F.1.4
Funktion:
 
Die Nachricht dient der Übermittlung von Daten zur Änderung des Verfügungsberechtigten.
Ist ein unzutreffender Verfügungsberechtigter im System hinterlegt, so muss er - auch nach Bestätigung der Gestellung - geändert werden können.
In einer Nachricht kann die Änderung des Verfügungsberechtigten für mehrere Positionen einer Summarischen Anmeldung veranlasst werden.
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Struktur der Nachricht
Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:Kopfebene: "Änderung Verfügungsberechtigter"||+-- Positionsebene: "Position"            Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:

Kopfebene: "Änderung Verfügungsberechtigter"
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+-- Positionsebene: "Position"
           
Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
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Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:Kopfebene: "Änderung Verfügungsberechtigter"||+-- Positionsebene: "Position"            Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
Bemerkungen
Die Änderung des Verfügungsberechtigten ist in folgenden Fällen unzulässig:-  Die Position hat den Status der Bearbeitung "Vorzeitig", "Erledigt" oder "Storniert".-  Die Position hat den Sperrvermerk "Sicherstellung" oder "Beschlagnahme".-  Die Position (Bezugsvorgang) wurde entweder noch nicht gegen einen referenzierten ESumA-Vorgang abgeglichen oder ein Abgleich hat ein Risiko ergeben.-  Die Anmeldefrist ist bereits überschritten.-  Der gespeicherte und der neue Verfügungsberechtigte sind inklusive der Niederlassungsnummer gleich.-  Bei einer Identifikation über den artspezifischen Ordnungsbegriff ist der Antragsteller weder Verwahrer noch Verfügungsberechtigter.-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die Nachricht bezieht sich auf eine nicht vorhandene Registrier- und Positionsnummer.-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die EORI-Nummer des Antragstellers ist weder die gespeicherte EORI-Nummer des Gestellenden, des Vertreters, des Verwahrers noch die des Verfügungsberechtigten.Bei ordnungsbegriffbezogener Identifikation gilt die Änderung für alle Parts einer Sendung, die beim gleichen Verwahrer lagern.
Die Änderung des Verfügungsberechtigten ist in folgenden Fällen unzulässig:
-  Die Position hat den Status der Bearbeitung "Vorzeitig", "Erledigt" oder "Storniert".
-  Die Position hat den Sperrvermerk "Sicherstellung" oder "Beschlagnahme".
-  Die Position (Bezugsvorgang) wurde entweder noch nicht gegen einen referenzierten ESumA-Vorgang abgeglichen oder ein Abgleich hat ein Risiko ergeben.
-  Die Anmeldefrist ist bereits überschritten.
-  Der gespeicherte und der neue Verfügungsberechtigte sind inklusive der Niederlassungsnummer gleich.
-  Bei einer Identifikation über den artspezifischen Ordnungsbegriff ist der Antragsteller weder Verwahrer noch Verfügungsberechtigter.
-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die Nachricht bezieht sich auf eine nicht vorhandene Registrier- und Positionsnummer.
-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die EORI-Nummer des Antragstellers ist weder die gespeicherte EORI-Nummer des Gestellenden, des Vertreters, des Verwahrers noch die des Verfügungsberechtigten.

Bei ordnungsbegriffbezogener Identifikation gilt die Änderung für alle Parts einer Sendung, die beim gleichen Verwahrer lagern.
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Die Änderung des Verfügungsberechtigten ist in folgenden Fällen unzulässig:-  Die Position hat den Status der Bearbeitung "Vorzeitig", "Erledigt" oder "Storniert".-  Die Position hat den Sperrvermerk "Sicherstellung" oder "Beschlagnahme".-  Die Position (Bezugsvorgang) wurde entweder noch nicht gegen einen referenzierten ESumA-Vorgang abgeglichen oder ein Abgleich hat ein Risiko ergeben.-  Die Anmeldefrist ist bereits überschritten.-  Der gespeicherte und der neue Verfügungsberechtigte sind inklusive der Niederlassungsnummer gleich.-  Bei einer Identifikation über den artspezifischen Ordnungsbegriff ist der Antragsteller weder Verwahrer noch Verfügungsberechtigter.-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die Nachricht bezieht sich auf eine nicht vorhandene Registrier- und Positionsnummer.-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die EORI-Nummer des Antragstellers ist weder die gespeicherte EORI-Nummer des Gestellenden, des Vertreters, des Verwahrers noch die des Verfügungsberechtigten.Bei ordnungsbegriffbezogener Identifikation gilt die Änderung für alle Parts einer Sendung, die beim gleichen Verwahrer lagern.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.0
Herausgabedatum:
05.03.2021