Prüfungen |
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Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Lieferbedingung-Schlüssel" den Wert '1' enthält, das Feld "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" den Wert '04' und das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält und das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' enthält.Angabe ist zulässig, wenn das Feld "Lieferbedingung-Schlüssel" den Wert '3' enthält, das Feld "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" den Wert '04' und das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" den Wert '4' enthält und das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' enthält. |
Bedingtes Mussfeld |