Prüfungen |
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Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.Bei Bestandsbewilligungen muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' enthält und das Feld "Anmelder (TIN)" nicht mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 identisch ist. |
Eine Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' und das Feld "Für Rechnung (Name)" keinen Wert enthält.Bei Übermittlung einer Angabe in "Für Rechnung (TIN)" gilt:Die Angabe im Feld "Für Rechnung (TIN)" darf mit der Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |