Prüfungen |
|
Bei der Überführung von Waren in ein Zolllager des Typs A ist bei einem direkten Vertretungsverhältnis die Angabe der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (ZL) und der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) erforderlich, wenn die EORI-Nummer des Anmelders von der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (ZL) und der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) abweicht. |
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.Die Angabe im Feld "Vertreter (TIN)" darf mit der Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |