Prüfungen |
|
Zum Nachweis der Direktbeförderung ist die Unterlage '7HHF' anzumelden (Feld "Art der Unterlage (Position)"), sofern die Direktbeförderung nicht durch eine andere Unterlage (z.B. '4EEP') nachgewiesen wird.Zum Nachweis des Gemeinschaftscharakters ist bei angemeldetem Verfahren '49' (Stellen 1-2 Feld "Verfahrenscode") und bei einem Mitgliedstaat als Versendungsland (die Angabe im Feld "Versendungsland" entspricht einem Wert aus der Codeliste A1314 "EU-Mitgliedstaaten") eine gültige Unterlage des Bescheinigungsbereichs 6 (Feld "Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6') anzumelden. Ausgenommen sind die Unterlagen 'N018' und '4EEQ'.Zum Nachweis der Freiverkehrseigenschaft/des Gemeinschaftscharakters ist bei angemeldetem Feld "Versendungsland" 'AD' oder 'SM' und angemeldetem Feld "Beantragte Begünstigung" '400' eine gültige Unterlage des Bescheinigungsbereichs 6 (Feld "Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6') anzumelden. Ausgenommen sind die Unterlagen 'N018' und '4EEQ'.Zum Nachweis der Freiverkehrseigenschaft sind bei angemeldetem Feld "Versendungsland" 'TR' und angemeldetem Feld "Beantragte Begünstigung" '400' bzw. '420' die Unterlagen "A.TR" oder "Präferenz im Reise-/Postverkehr für Waren des freien Verkehrs aus der Türkei" (Feld "Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6', Feld "Art der Unterlage (Position)" = 'N018' oder '4EEQ') anzumelden. |
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Bereich der Unterlage (Position)" einen relevanten Wert beinhaltet. |
Bedingtes Mussfeld |