Prüfungen |
'0' oder '1', falls die Waren in ein Zolllager des Typs C, D oder E bzw. CWP übergehen oder in die Aktive Veredelung (UZK-Bewilligungen) übergeführt werden.'0', '1' oder '2', falls die Waren in ein Zolllager des Typs A bzw. CW1 übergehen oder in die Aktive Veredelung (Bestandsbewilligungen) oder in den Freien Verkehr (A1/S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen)) übergeführt werden.'1', falls die Waren in den Freien Verkehr (A2/S2 bzw. EU-Bewilligungsart SDE in der Ausprägung S2 (UZK- und Bestandsbewilligungen)) übergeführt werden.Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt. |
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Eine Angabe ist stets zulässig.Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Werte '36') muss mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch sein. |
Bedingtes Mussfeld |