Prüfungen |
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Eine Angabe ist stets zulässig.Eine Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Nachrichtenfunktion" den Wert '36' beinhaltet.Die zulässige Art des Verkehrszweigs hängt vom grenzüberschreitenden Beförderungsmittel ab. Folgende Kombinationen sind zulässig:- "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" = '01' oder '05': zulässige Werte: '3'- "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" = '02': zulässige Werte: '1', '8'- "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" = '03': zulässige Werte: '2'- "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" = '04': zulässige Werte: '4'- "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" = '06': zulässige Werte: '1', '2' '3', '4', '5'. '7', '8', '9'- "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" = '07': zulässige Werte: '5', '7', '9' |
Bedingtes Mussfeld |