Nacherhebung, Erstattung, Erlass
Fachlicher Teil
Nachricht
"Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung, Erstattung, Erlass" (SRATAX)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
NSTAXJ
J.1.3
 
Feldbeschreibung
     
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Auflistung weiterer Haftungsschuldner
Haftungsschuldner
62
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
LiabilityDebtor
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Datengruppen-Angaben
max. Datengruppen-Wiederh.:
10
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Bemerkungen
Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Haftungsschuldners, dann werden die mitgeteilten EORI-Nummern und die mitgeteilten Niederlassungsnummern zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine  Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Haftungsschuldners zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Haftungsschuldners übermittelt. Wurden keine EORI-Nummern mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Haftungsschuldners, dann werden die mitgeteilten EORI-Nummern und die mitgeteilten Niederlassungsnummern zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine  Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Haftungsschuldners zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Haftungsschuldners übermittelt. Wurden keine EORI-Nummern mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
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Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Haftungsschuldners, dann werden die mitgeteilten EORI-Nummern und die mitgeteilten Niederlassungsnummern zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine  Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Haftungsschuldners zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Haftungsschuldners übermittelt. Wurden keine EORI-Nummern mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.10
Herausgabedatum:
04.11.2022