Prüfungen |
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Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.Freier Verkehr:- Bei Bewilligungsunterart A1/ S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.- Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.- Sofern im Feld "Bewilligungsnummer (Fachverfahren)" die Angabe einer Bewilligung für die Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung übereinstimmen.Aktive Veredelung:- Enthält das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' oder '1', dann muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV.- Bei Bewilligungsunterart A3/S3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3/S3 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen), wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' enthält.- Bei Bewilligungsunterart A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.Zolllager:- Es ist grundsätzlich die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) anzumelden. Eine Ausnahme besteht bei einer Überführung in ein Zolllager des Typs A bzw. der EU-Bewilligungsart CW1. Hier ist bei einem direkten Vertretungsverhältnis die Angabe einer EORI-Nummer zulässig, die von der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers abweicht. In diesem Fall ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) mit der Bewilligungsunterart A9 oder S9 bzw. EU-Bewilligungsart SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) im Feld "Vertreter (TIN)" anzumelden. |
Freier Verkehr:- Die Angabe ist zulässig, wenn die Waren in den Freien Verkehr übergeführt werden.- Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält. Aktive Veredelung:- Die Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in die Aktive Veredelung übergeführt werden.Zolllager:- Eine Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in das Zolllagerverfahren übergeführt werden. |
Bedingtes Mussfeld |