Prüfungen |
'0', '1' oder '2' bei Bewilligungsunterart A1 oder S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen)'1' bei Bewilligungsunterart A2 oder S2 bzw. EU-Bewilligungsart SDE in der Ausprägung S2 (UZK- und Bestandsbewilligungen) |
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Die Angabe ist stets zulässig.Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') muss mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch ist. |
Bedingtes Mussfeld |