Gemeinsam genutzte Nachrichten
Fachlicher Teil
Nachricht
"Zollanmeldung mit informellen Anteilen (ZiA)" (SCOPED)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
GSCOPL
L.1.4
 
Feldbeschreibung
     
-
AH-Stat. Wert
Wert
192
-
XML-Angaben
XML-Abbildung:
Body/GoodsItem/ForeignTradeStatistics/Quantity
-
Feld-Angaben
Feld-Format:
n..9
max. Feld-Wiederholung:
1
-
Inhalt
Statistischer Wert (Grenzübergangswert) gemäß dem Feld "WKZ"
Statistischer Wert (Grenzübergangswert) gemäß dem Feld "WKZ"
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Statistischer Wert (Grenzübergangswert) gemäß dem Feld "WKZ"
Prüfungen
> 0
Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZ', 'VZA', 'AAV' oder 'VAV' enthält.Beinhaltet das Feld "Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZL' oder 'VZL', ist die Angabe erforderlich, wenn das Feld "Statistikstatus" den Wert '04' enthält.
Bedingtes Mussfeld
Feldstatus:
Bedingtes Mussfeld
Technische Prüfungen:
Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZ', 'VZA', 'AAV' oder 'VAV' enthält.

Beinhaltet das Feld "Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZL' oder 'VZL', ist die Angabe erforderlich, wenn das Feld "Statistikstatus" den Wert '04' enthält.
Zulässige Werte:
> 0
-
> 0
Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZ', 'VZA', 'AAV' oder 'VAV' enthält.Beinhaltet das Feld "Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZL' oder 'VZL', ist die Angabe erforderlich, wenn das Feld "Statistikstatus" den Wert '04' enthält.
Bedingtes Mussfeld
Bemerkungen
Der Zollwert ist grundsätzlich auf volle Euro zu runden und, falls keine Beförderungskosten vorliegen, als statistischer Wert anzumelden.Liegt der Zollwert unter einem Euro, so ist als statistischer Wert der Wert '1'anzumelden.Bei passiver Veredelung ist der statistische Wert jedoch wie im MZSW Titel II, Abschnitt III, Feld 46 beschrieben, anzugeben.Wird der Abgabenbetrag auf Grundlage des pauschalen Einfuhrwertes berechnet, so ist als statistischer Wert der pauschale Einfuhrwert umgerechnet auf die statistische Menge anzugeben.
Der Zollwert ist grundsätzlich auf volle Euro zu runden und, falls keine Beförderungskosten vorliegen, als statistischer Wert anzumelden.

Liegt der Zollwert unter einem Euro, so ist als statistischer Wert der Wert '1'anzumelden.

Bei passiver Veredelung ist der statistische Wert jedoch wie im MZSW Titel II, Abschnitt III, Feld 46 beschrieben, anzugeben.

Wird der Abgabenbetrag auf Grundlage des pauschalen Einfuhrwertes berechnet, so ist als statistischer Wert der pauschale Einfuhrwert umgerechnet auf die statistische Menge anzugeben.
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Der Zollwert ist grundsätzlich auf volle Euro zu runden und, falls keine Beförderungskosten vorliegen, als statistischer Wert anzumelden.Liegt der Zollwert unter einem Euro, so ist als statistischer Wert der Wert '1'anzumelden.Bei passiver Veredelung ist der statistische Wert jedoch wie im MZSW Titel II, Abschnitt III, Feld 46 beschrieben, anzugeben.Wird der Abgabenbetrag auf Grundlage des pauschalen Einfuhrwertes berechnet, so ist als statistischer Wert der pauschale Einfuhrwert umgerechnet auf die statistische Menge anzugeben.
Externe Verweise
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 46
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 46
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MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 46
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.11
Herausgabedatum:
20.01.2023