Prüfungen |
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Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Anzahl Positionen (BE-Anteil AV)" einen relevanten Wert enthält.Die Angabe des Wertes 'N' ist nur zulässig, wenn - die im Feld "Registriernummer des Zugangs (BE-Anteil AV)" angegebene Registriernummer nicht dem dort beschriebenen Aufbau entsprichtODER- die im Feld "Registriernummer des Zugangs (BE-Anteil AV)" angegebene Registriernummer dem dort beschriebenen Aufbau entspricht und im Teilfeld "Art des Belegs" den Wert 'M' enthält. |
Bedingtes Mussfeld |