Summarische Anmeldung
Fachlicher Teil
Nachricht
"Bekanntgabe einer Maßnahme" (CUSSTP)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
SCSTPB
B.1.5
 
Feldbeschreibung
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Bekanntgabe einer Maßnahme
CUSSTP
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
Typ der Nachricht:
Zollnachricht
Fachlicher Nachrichtentyp:
CUSSTP
Fachlicher Typ (entschlüsselt):
Bekanntgabe einer Maßnahme
Technischer Nachrichtentyp:
SCSTPB
Version der Nachricht:
B.1.5
Funktion:
 
Die Nachricht "Bekanntgabe einer Maßnahme" dient der Übermittlung von Informationen zu zollamtlichen Maßnahmen.
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Struktur der Nachricht
Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:Kopfebene: "Bekanntgabe einer Maßnahme"||+-- Positionsebene: "Position"            Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:

Kopfebene: "Bekanntgabe einer Maßnahme"
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+-- Positionsebene: "Position"
           
Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
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Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:Kopfebene: "Bekanntgabe einer Maßnahme"||+-- Positionsebene: "Position"            Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
Bemerkungen
Folgende Personen erhalten diese Information, soweit sie Teilnehmer sind:- Verwahrer- Verfügungsberechtigter, wenn dieser vom Verwahrer abweicht- Vertreter, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht- Gestellender, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht und kein Vertreter erfasst istDie Regelungen der beiden letztgenannten Führungsstriche finden keine Anwendung bei der Bekanntgabe einer Maßnahme zu SumA-Vorgängen bzw. SumA-Positionen, die durch Aufteilung oder Konsolidierung entstanden sind.In den vorgenannten Fällen ist die Nichtidentität von Personen dann gegeben, wenn ihre EORI-Nummern oder ihre Niederlassungsnummern voneinander abweichen.
Folgende Personen erhalten diese Information, soweit sie Teilnehmer sind:

- Verwahrer

- Verfügungsberechtigter, wenn dieser vom Verwahrer abweicht

- Vertreter, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht

- Gestellender, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht und kein Vertreter erfasst ist

Die Regelungen der beiden letztgenannten Führungsstriche finden keine Anwendung bei der Bekanntgabe einer Maßnahme zu SumA-Vorgängen bzw. SumA-Positionen, die durch Aufteilung oder Konsolidierung entstanden sind.

In den vorgenannten Fällen ist die Nichtidentität von Personen dann gegeben, wenn ihre EORI-Nummern oder ihre Niederlassungsnummern voneinander abweichen.
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Folgende Personen erhalten diese Information, soweit sie Teilnehmer sind:- Verwahrer- Verfügungsberechtigter, wenn dieser vom Verwahrer abweicht- Vertreter, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht- Gestellender, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht und kein Vertreter erfasst istDie Regelungen der beiden letztgenannten Führungsstriche finden keine Anwendung bei der Bekanntgabe einer Maßnahme zu SumA-Vorgängen bzw. SumA-Positionen, die durch Aufteilung oder Konsolidierung entstanden sind.In den vorgenannten Fällen ist die Nichtidentität von Personen dann gegeben, wenn ihre EORI-Nummern oder ihre Niederlassungsnummern voneinander abweichen.
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Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.0
Herausgabedatum:
05.03.2021