Prüfungen |
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Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.Bei Bewilligungsunterart A1/S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.Bei Bewilligungsunterart A1/S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK-Bewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. EIR oder SDE (UZK-Bewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' enthält.Sofern im Feld "Bewilligungsnummer (Endverwendung)" eine Angabe erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) übereinstimmen. |
Die Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält. |
Bedingtes Mussfeld |