Prüfungen |
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Die Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' enthält und das Feld "Für Rechnung (Name)" keinen Wert enthält.Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2', das Feld "Für Rechnung (Name)" keinen Wert und das Feld "Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.Die Angabe im Feld "Für Rechnung (TIN)" darf mit der Angabe im Feld "Anmelder (TIN)" nicht identisch sein.Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') ist nur zulässig, wenn diese Angabe mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch ist. |
Bedingtes Mussfeld |