Bemerkungen |
Angaben zum Vertretenen werden zurückgegeben, wenn als Adressat des Bescheids ein Vertreter erfasst wurde.Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Vertretenen, dann werden die mitgeteilte EORI-Nummer und die mitgeteilte Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Vertretenen zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Vertretenen übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben. |