Zolllager
Fachlicher Teil
Nachricht
"Sammelerledigung Zolllager" (ECWCCM)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
LECWCF
F.1.1
 
Feldbeschreibung
     
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Weiterer Nachweis SEZ
WeitererNachweis
39
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Body/GoodsItem/OutwardMovement/CompletionRegistrationNumber
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Feld-Angaben
Feld-Format:
an..35
max. Feld-Wiederholung:
1
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Inhalt
Registriernummer des Erledigungsnachweises
Aufbau bei Format an21: Stelle 01-02: Kennzeichen IT-Verfahren ATLAS (an2) (Großbuchstaben) Stelle 03-03: Art des Belegs (an1) (Großbuchstaben) Stelle 04-05: Verfahrenscode (n2) Stelle 06-11: Laufende Nummer (n6) Stelle 12-13: Monat (n2) Stelle 14-17: Jahr (n4) Stelle 18-21: Dienststelle (n4)
Registriernummer des Erledigungsnachweises
Aufbau:
Aufbau bei Format an21:

Stelle 01-02: Kennzeichen IT-Verfahren ATLAS (an2) (Großbuchstaben)
Stelle 03-03: Art des Belegs (an1) (Großbuchstaben)
Stelle 04-05: Verfahrenscode (n2)
Stelle 06-11: Laufende Nummer (n6)
Stelle 12-13: Monat (n2)
Stelle 14-17: Jahr (n4)
Stelle 18-21: Dienststelle (n4)
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Registriernummer des Erledigungsnachweises
Aufbau bei Format an21: Stelle 01-02: Kennzeichen IT-Verfahren ATLAS (an2) (Großbuchstaben) Stelle 03-03: Art des Belegs (an1) (Großbuchstaben) Stelle 04-05: Verfahrenscode (n2) Stelle 06-11: Laufende Nummer (n6) Stelle 12-13: Monat (n2) Stelle 14-17: Jahr (n4) Stelle 18-21: Dienststelle (n4)
Prüfungen
Handelt es sich um eine ATLAS-Registriernummer, dann muss die übermittelte Registriernummer das Format an21 und die im Abschnitt "Aufbau" beschriebene Struktur haben.
Mussfeld
Feldstatus:
Mussfeld
Fachliche Prüfungen:
Handelt es sich um eine ATLAS-Registriernummer, dann muss die übermittelte Registriernummer das Format an21 und die im Abschnitt "Aufbau" beschriebene Struktur haben.
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Handelt es sich um eine ATLAS-Registriernummer, dann muss die übermittelte Registriernummer das Format an21 und die im Abschnitt "Aufbau" beschriebene Struktur haben.
Mussfeld
Bemerkungen
Zu übermitteln ist die Nummer des Nachweises der Beendigung des Zolllagerverfahrens (z.B. ATLAS-Registriernummer, Movement Reference Number (MRN), Registriernummer einer Anmeldung im Papierverfahren).Bei unwiederbringlich verloren gegangenen Waren, sog. Schwund oder Untergang, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem der Schwund/Untergang anerkannt wurde.Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Zubuchung festgestellter Mehrmengen ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Mehrmenge anerkannt wurde. Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Doppelabbuchungen sowie Stornierungen, Ungültigkeits- oder Unwirksamerklärungen von Zollanmeldungen ohne Löschung des darin enthaltenen BE-Anteils ZL ist- sofern bekannt- die Registriernummer des Vorgangs anzugeben, der zu der Doppelabbuchung geführt hat bzw. der storniert, für ungültig oder für unwirksam erklärt wurde. Ist die Registriernummer nicht ermittelbar, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Differenz als aufgeklärt anerkannt wurde.Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Fehlreferenzierungen sind die Registrier- und Positionsnummer anzugeben, die richtigerweise hätten referenziert werden sollen.
Zu übermitteln ist die Nummer des Nachweises der Beendigung des Zolllagerverfahrens (z.B. ATLAS-Registriernummer, Movement Reference Number (MRN), Registriernummer einer Anmeldung im Papierverfahren).

Bei unwiederbringlich verloren gegangenen Waren, sog. Schwund oder Untergang, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem der Schwund/Untergang anerkannt wurde.

Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Zubuchung festgestellter Mehrmengen ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Mehrmenge anerkannt wurde.

Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Doppelabbuchungen sowie Stornierungen, Ungültigkeits- oder Unwirksamerklärungen von Zollanmeldungen ohne Löschung des darin enthaltenen BE-Anteils ZL ist- sofern bekannt- die Registriernummer des Vorgangs anzugeben, der zu der Doppelabbuchung geführt hat bzw. der storniert, für ungültig oder für unwirksam erklärt wurde. Ist die Registriernummer nicht ermittelbar, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Differenz als aufgeklärt anerkannt wurde.

Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Fehlreferenzierungen sind die Registrier- und Positionsnummer anzugeben, die richtigerweise hätten referenziert werden sollen.
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Zu übermitteln ist die Nummer des Nachweises der Beendigung des Zolllagerverfahrens (z.B. ATLAS-Registriernummer, Movement Reference Number (MRN), Registriernummer einer Anmeldung im Papierverfahren).Bei unwiederbringlich verloren gegangenen Waren, sog. Schwund oder Untergang, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem der Schwund/Untergang anerkannt wurde.Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Zubuchung festgestellter Mehrmengen ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Mehrmenge anerkannt wurde. Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Doppelabbuchungen sowie Stornierungen, Ungültigkeits- oder Unwirksamerklärungen von Zollanmeldungen ohne Löschung des darin enthaltenen BE-Anteils ZL ist- sofern bekannt- die Registriernummer des Vorgangs anzugeben, der zu der Doppelabbuchung geführt hat bzw. der storniert, für ungültig oder für unwirksam erklärt wurde. Ist die Registriernummer nicht ermittelbar, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Differenz als aufgeklärt anerkannt wurde.Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Fehlreferenzierungen sind die Registrier- und Positionsnummer anzugeben, die richtigerweise hätten referenziert werden sollen.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.0
Herausgabedatum:
05.03.2021