Prüfungen |
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Angabe ist erforderlich, wenn Angaben über Hinzurechnungen zum bzw. Abzüge vom Nettopreis vorzunehmen sind. |
Eine Angabe ist zulässig, wenn das Feld "Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' enthält.In allen anderen Fällen ist eine Angabe unzulässig.Im Falle der Zulässigkeit einer Angabe gilt bezüglich der Übermittlung spezifischer Werte:- Die Angabe der Schlüssel '010' und '014' ist unzulässig, wenn das Feld "Betrag der gesamten Luftfrachtkosten" einen gültigen Wert enthält.- Die Angabe mindestens eines der Schlüssel '010', '011', '012' oder '019' ist erforderlich, wenn das Feld "Betrag der gesamten Luftfrachtkosten" keinen gültigen Wert und das Feld "Lieferbedingung-Schlüssel" den Wert '1' enthält.- Die gleichzeitige Übermittlung von Feldern "Art Abzug/Hinzurechnungen" mit den Werten '014' und '010' ist unzulässig.Bei Mehrfachangabe darf sich der Wert des Feldes "Art Abzug/Hinzurechnungen" nicht wiederholen. |
Bedingtes Mussfeld |