Nacherhebung, Erstattung, Erlass
Fachlicher Teil
Nachricht
"Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung, Erstattung, Erlass" (SRATAX)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
NSTAXJ
J.1.3
 
Feldbeschreibung
     
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Angaben zum Zahlungsempfänger Sicherheiten
Zahlungsempfaenger
192
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Guarantees/PaymentInformation/Payee
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Datengruppen-Angaben
max. Datengruppen-Wiederh.:
1
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Bemerkungen
Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers Sicherheiten, dann werden die mitgeteilte EORI-Nummer und die mitgeteilte Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers Sicherheiten zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers Sicherheiten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers Sicherheiten, dann werden die mitgeteilte EORI-Nummer und die mitgeteilte Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers Sicherheiten zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers Sicherheiten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
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Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers Sicherheiten, dann werden die mitgeteilte EORI-Nummer und die mitgeteilte Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Zahlungsempfängers Sicherheiten zurückgegeben. Darüber hinaus werden die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten der Niederlassung des Zahlungsempfängers Sicherheiten übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.10
Herausgabedatum:
04.11.2022