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Deutsche Codeliste
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Codeliste
     
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Codeliste
Nummer
A1920
Name
Statistikstatus
Bemerkung
Verfahrensbereich: AFV EGZ ZL AV
.
Code
Qualifikator
Bedeutung
Bemerkung
ÄKZ
01
 
Ware, die statistisch nicht zu erfassen ist: (z.B. Ware des statistisch freien Verkehrs, Tatbestände der Befreiungsliste (VSF A 6402 Nr. 117); bereits statistisch als Einfuhr zur Eigen-/Lohnveredelung angemeldete Ware; Ware die im Rahmen eines grenzüberschreitenden Verfahrens in einem anderen Mitgliedsstaat in ein Zollverfahren überführt wurde)
gültig bis: 31.12.2021
 
01
 
Ware, die von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit ist, gem. Anhang V, Kapitel I, Abschnitt 3 Nr. 5 DVO (EU) 2020/1197 i.V.m. der Anlage und § 6 Abs. 2 und § 32 Abs. 5 der AHStatDV i.V.m. der Anlage 4
gültig ab: 01.01.2022
 
03
 
Ware wird vom Beteiligten direkt dem Statistischen Bundesamt gemeldet
gültig bis: 31.12.2021
 
04
 
Ware ist statistisch zu erfassen: Ware, die noch nicht statistisch behandelt oder statistisch bereits als Einfuhr auf Lager angemeldet wurde
gültig bis: 31.12.2021
 
04
 
Ware ist statistisch zu erfassen, sofern sie nicht von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit ist (Code 01)
gültig ab: 01.01.2022
 
.
     
IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Codeliste
Generierungsdatum:
03.04.2024
Dokumentenversion:
10.0.12
Herausgabedatum:
21.04.2023