Prüfungen |
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Ist für den Betrieb des angemeldeten Verwahrungslagers eine neu erteilte förmliche Bewilligung erforderlich (Artikel 148 Absatz 1 UZK), ist hier die entsprechende Nummer der Bewilligung anzugeben.Ist keine förmliche Bewilligung für die betroffene Verwahrung/Lagerung erforderlich oder liegt eine Bewilligung im Rahmen der Bestandsschutzregelung vor, ist der Wert 'OHNE' anzugeben. |
Die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der angegebenen förmlichen Bewilligung muss mit dem Wert im Feld "Verwahrer (TIN)" identisch sein. |
Mussfeld |